Wo sind die « Verschwundenen »?

Tot oder lebendig:
wo sind die « Verschwundenen »?

algeria-watch, April 2000

Das Thema der « Verschwundenen » in Algerien » ist erst seit wenigen Jahren in das internationale Bewußtsein gerückt. Dank der kontinuierlichen Arbeit der algerischen Rechtsanwälte und der Präsenz der Familien der Verschwundenen, vor allem der Mütter, Ehefrauen und Schwestern, ist das Drama des « Verschwindenlassens » enttabuisiert worden. Bis vor nicht allzu langer Zeit haben die meisten betroffenen Familienangehörigen nicht darüber gesprochen, da der Makel des « Terrorismus » an den « Verschwundenen » haftete. Erst ab 1997 haben sie es gewagt, öffentlich Informationen über das Schicksal der Vermißten zu fordern.

Das « Verschwindenlassen » hat in Algerien Tradition. Ein einziges Beispiel soll dies verdeutlichen. In Gefängnissen und Lagern wurden seit Ende der siebziger Jahre Dutzende von marokkanischen Gefangenen, manchmal bis zu 18 Jahre lang eingesperrt, ohne daß irgendeine nationale, internationale Institution oder Nichtregierungsorganisation von ihrer Existenz unterrichtet war. Diese Gefangenen galten offiziell als im Krieg zwischen Marokko und Algerien verschollen, bis sie auf Umwegen 1996 freigelassen wurden. Selbst nach ihrer Freilassung wurde ihnen nahegelegt, nicht über ihren jahrelangen Verbleib zu sprechen. Erst Ende 1998 erfuhr die Öffentlichkeit Bruchstücke von den Qualen, die diese Gefangenen in den algerischen Lagern erlitten haben. Die eingesperrten Männer sprachen von algerischen Oppositionellen der FIS, die sie Anfang der neunziger Jahre bei einer Strafmaßnahme nach einem Hungerstreik in den unterirdischen Zellen des Lagers von Boghar trafen. Einer der gefangenen Marokkaner berichtet: « Sie wurden vierundzwanzig Stunden am Tag im Dunkeln gehalten, man reichte ihnen das Essen im Dunkeln. Man schlug sie. Die Algerier hatten unsere Kumpel dahin gebracht, um ihnen zu zeigen, daß man sie vernichten konnte. Ich glaube, daß diese Islamisten noch in diesen Todesgruben verschüttet sind. » (1) Neben der Ungeheuerlichkeit, die die Aufdeckung dieser marokkanischen « Verschwundenen » birgt, bedeutet dies jedoch, daß die Angehörigen der derzeitigen « Verschwundenen » die Hoffnung auf ein Wiedersehen ihrer Angehörigen nicht aufgeben müssen. Immer wieder erhalten die Familien nicht nachprüfbare Informationen darüber, daß ihre « verschwundenen » Angehörigen sich an diesem oder jenem Ort befinden. Es wird von Lagern gesprochen, in denen die « Verschwundenen » wie Tiere gehalten werden. Gewiß fördern Angst und Hoffnung den Umlauf von Gerüchten, aber dies macht auch einmal mehr deutlich, daß Untersuchungen notwendig sind.

Verschwindenlassen: eine verbreitete Praktik

1999 hat algeria-watch anhand von über 3000 dokumentierten Fällen eine Untersuchung über das « Verschwindenlassen » in Algerien durchgeführt, deren Ergebnisse wir hier zusammenfassen. (2)

Seit dem Abbruch der ersten pluralistischen Parlamentswahlen in Algerien im Januar 1992 sind Tausende Menschen « verschwunden ». Bis heute haben algerische Organisationen (3) und Familienangehörige an die 4000 Fälle mit entsprechenden Nachweisen, Zeugnissen und amtlichen Unterlagen dokumentiert. Hunderte von Fällen sind der UN-Arbeitsgruppe für zwangsweises und unfreiwilliges Verschwinden übergeben worden. Algerische Rechtsanwälte sprechen allerdings von der Spitze des Eisberges und schätzen die Zahl der « Verschwundenen » auf über 20 000.

Die Praktik der Entführung von mutmaßlichen oder tatsächlichen Oppositionellen erlebte ihren Höhepunkt zwischen 1994 und 1996, besteht aber bis Heute fort. Herr Samir Hamdi Pacha, der 1993 in die USA floh und im Rahmen der « zivilen Eintracht » sich den algerischen Behörden stellte, verschwand am 22. Dezember 1999. (4)

Warum « Verschwindenlassen »?

Die höchste Zahl der « Verschwundenen » stammt aus den Jahren, in der die staatliche Repression am massivsten war und sich fast über das gesamte Land erstreckte. Trotz der militärischen Schläge gegen die verbotene FIS (Front Islamique du Salut, Islamische Rettungsfront), die Siegerin der abgebrochenen Wahlen, hat sich der Widerstand im Untergrund organisiert. Zugleich haben sich Netze gebildet, um die Familien derjenigen, die im Untergrund oder im Gefängnis waren, zu unterstützen. In den Jahren 1992 und 1993 war der algerische Staat nicht auf solche Auseinandersetzungen vorbereitet, und die militärischen Schläge der bewaffneten Gruppen haben ernsthafte Verluste in der Armee und den anderen Sicherheitsdiensten verursacht. Nur dank der Unterstützung des IWF und der westlichen Geldgeber, allen voran Frankreichs, konnte die algerische Armee ab Sommer 1994 zum großen Schlag ausholen. Die Offensive richtete sich zusehends gegen eine zivile Bevölkerung, die der Sympathie mit den Untergrundkämpfern bezichtigt wurde. Ein Klima des Terrors wurde geschaffen, in dem willkürliche Festnahmen, Folter, extralegale Tötungen und « Verschwindenlassen » an der Tagesordnung waren. Symptomatisch für diese flächendeckende Repression ist die Sippenverfolgung. Viele Beispiele von Familien sind bekannt, die mehrere Angehörige « verloren » haben. Die Sicherheitskräfte brauchten oft nur eine Familie im Visier zu haben, um alle oder einen Teil der Angehörigen mitzunehmen. Es reichte z.B. daß ein Vetter im Untergrund war, um mehrere Söhne zu entführen. (Siehe im Anhang die Fallbeispiele von Bellemou, Saidi, Taieb)

In fast allen bekannten Fällen sind die Personen nach einer gelegentlich legalen aber meistens illegalen Festnahme « verschwunden ». Alle Sicherheitsdienste sind an diesen Praktiken beteiligt: Polizei, Armee, militärischer Geheimdienst genannt Sécurité Militaire. Seit 1994 beteiligen sich zunehmend Milizen und Kommunalgarden an diesen Entführungen. In den uns zu Verfügung stehenden Informationen sind Milizen in 5% der Fälle für das « Verschwindenlassen » verantwortlich.

Die Privatarmee eines lokalen Warlords

1998 wurde in der Öffentlichkeit bekannt, daß der Abgeordnete der « Präsidentenpartei » und designierte Bürgermeister von Relizane (im Westen des Landes), Hadj Fergane, jahrelang mit seiner Miliz die Bevölkerung terrorisierte. (5) Er führt bis heute eine etwa 50-köpfige Miliz an, in der seine männlichen Verwandten und Freunde ihr eigenes Gesetz walten lassen: Händler werden erpresst, nicht genehme Personen entführt, gefoltert und oftmals hingerichtet. Dutzende von Personen sind von ihm und seiner Miliz festgenommen worden, in die Gendarmerie oder das Kommissariat geführt worden und seitdem « verschwunden ». Massengräber wurden gefunden, in denen « Verschwundene » vermutet werden. Als ein winziger Teil dieser Verbrechen 1998 an die Öffentlichkeit kam, wurde Hadj Fergane und eine Gruppe von etwa 10 Milizionären entwaffnet. Er wurde kurzzeitig inhaftiert, aber dank des Schutzes, den er von höchster Stelle genießt, wieder freigelassen. Er ist zwar nicht mehr Bürgermeister aber repräsentiert in Relizane die mächtige und einflußreiche Organisation der ehemaligen Befreiungskämpfer. Benatia Derouiche wurde am 24. August 1996 von Hadj Fergane persönlich, seinem Sohn und etwa 20 bewaffneten Männern von zu Hause entführt. Nachbarn haben sie gesehen und bereits eine Erklärung dazu abgeliefert. Benatia war vorher Mitglied einer bewaffneten Gruppe gewesen, hatte sich im Rahmen des im Februar 1995 erlassenen Dekrets (Rahma-Dekret), das reumütigen Personen die Strafe erläßt oder verringert, den Behörden gestellt, und war nach wenigen Tagen Haft am 30. Januar 1996 freigelassen worden. Sein Bruder Abdelkrim war 48 Stunden vor ihm entführt worden. (6) El Hadj Abed Saidane, 1948 geboren, Vater von 7 Kindern und Inhaber eines Geschäftes, wurde am 9. September 1996 um 9 Uhr morgens von diesem Milizenchef und seine Helfer entführt. Seitdem gibt es von diesen Personen keine Spur. Die Mütter und Ehefrauen der « Verschwundenen » von Relizane demonstrieren wöchentlich, indem sie Fergane persönlich beschuldigen und von ihm fordern, daß er ihnen ihre « verschwundenen » Angehörigen zurückgibt.

Das Profil der Verschwundenen

Es sind nicht etwa die « typischen » Terroristen, junge, unverheiratete und arbeitslose Männer im Alter von knapp 20 Jahren, die in hohen Maße Opfer der Entführungen sind, sondern die Opfer rekrutieren sich aus allen Altersklassen zwischen 14 und 80 Jahren. Die größte Gruppe ist zwischen 25 und 35 Jahre alt, berufstätig, verheiratet und hat Kinder. Diese Personen – 99% der « Verschwundenen » sind Männer – üben alle Berufe aus, vom Gelegenheitsverkäufer zum Universitätsprofessor. Sie können aus allen Vierteln stammen, allerdings bevorzugt aus sogenannten heißen Regionen, d.h. aus Vierteln, in denen die FIS am stärksten vertreten war. Dort werden von den Sicherheitskräften die Unterstützungskreise lokalisiert. Zwei Drittel der « Verschwundenen » wurden zu Hause oder am Arbeitsplatz festgenommen, und in 85% der Fälle sind die Entführungen in Anwesenheit von Zeugen, meistens Familienangehörigen, Nachbarn oder Kollegen erfolgt. (Siehe im Anhang die Fallbeispiele von Benchelef, Abdoun)

Wenn die Opfer eine politische Sympathie hegen, dann in den meisten Fällen für die verbotene Partei FIS, doch sollte damit nicht die Schlußfolgerung gezogen werden, daß die « Verschwundenen » immer aktive Mitglieder dieser Partei waren. Die meisten waren lediglich Wähler der FIS, die keiner besonderen politischen Betätigung nachgingen. Auffällig ist, daß praktizierende Muslime Opfer dieser willkürlichen Repression sind, als sei das Beten schon eine subversive Tat. Etwa 2% der Verschwundenen wurden beim Hinausgehen aus der Moschee festgenommen. (Siehe im Anhang das Fallbeispiel von Salmi)

Allerdings sind auch aktive Mitglieder oder Verantwortliche anderer Parteien Opfer von « Verschwindenlassen » geworden, so ein Verantwortlicher der FFS (Front des Forces Socialistes, sozialdemokratische Partei) in Tizi-Ouzou (Kabylei), Herr Mahieddine Kessouar, 1945 geboren, Händler, der seit dem 1. September 1998 « verschwunden » ist, oder Herr Mustapha Benkara, geboren 1953, Vater von zwei Kindern, Chefchirurg im Krankenhaus von Médéa, der für die FLN (Front de Libération Nationale, ehemalige Einheitspartei) bei den Parlamentswahlen von 1991 kandidierte. Er wurde an seinem Arbeitsplatz am 31. März 1994 festgenommen. 20 Tage lang konnte seine Familie ihm Lebensmittel und Wäsche bringen, dann « verschwand » er.

Personen sind entführt und « verschwunden », weil sie im Staatsdienst tätig waren und verdächtigt wurden, « Terroristen » zuzuarbeiten, als Arzt (Siehe im Anhang die Fallbeispiele von Boutine, Mimeche) oder Apotheker den bewaffneten Kräften Hilfe geleistet haben sollen oder weil sie in der Armee waren und womöglich nicht als vertrauenswürdig galten (Siehe im Anhang die Fallbeispiele von Gassa, Souaine). Die Gründe sind zahlreich und oftmals für die Familien nicht nachvollziehbar. Meistens wird ihnen Beihilfe oder Unterstützung des Terrorismus vorgeworfen, allerdings werden die « Verschwundenen » nicht vor Gericht gestellt. In vielen Fällen jedoch erfolgt die Festnahme im Zuge einer Sippenverfolgung oder durch erzwungene Geständnisse von Nachbarn, Freunden und Kollegen oder ganz einfach, weil sich das Opfer zur falschen Zeit am falschen Ort aufgehalten hat.

Die Identifizierung der Entführer

In den meisten Fällen treten die Sicherheitskräfte in großer Zahl und brutal auf. Sie sind in Uniform oder in Zivil, haben meistens offizielle Fahrzeuge mit oder ohne Kennzeichen, die sie im Viertel abstellen, und kommunizieren mit Walkie-Talkies. Es handelt sich dabei oftmals um kombinierte Kräfte bestehend aus Polizisten, Militärs und Gendarmen. Entweder riegeln sie das Viertel ab und führen eine langwierige Durchkämmungsoperation durch, der viele Männer zum Opfer fallen, oder sie stürmen gezielt eine Wohnung, wobei sie die Familienmitglieder beschimpfen, schlagen und manchmal mitnehmen, randalieren und stehlen. Sie nehmen die Verdächtigen fest und sagen den Angehörigen, daß sie sie nur kurz zu einer Vernehmung mitnehmen (Siehe im Anhang die Fallbeispiele von Benchelef, Kabri). Die Anwesenden erkennen manchmal die Verantwortlichen, wenn lokale Sicherheitskräfte an diesen Entführungen teilnehmen. Nicht selten werden die Opfer in die Gendarmerie oder das Kommissariat des Viertels gebracht, wo sie monatelang festgehalten werden. Nicht immer werden Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt. In manchen Fällen wird erst durch eine spätere Wohnungsdurchsuchung klar, daß die Unbekannten, die die Person entführt haben, staatliche Vertreter oder Milizionäre waren. (Siehe im Anhang die Fallbeispiele von Rabah Rezig, Benaissa Boulanouar, Ali Benamrouche). Bei den Wohnungsdurchsuchungen wird sehr oft das Mobiliar zerschlagen und vor allem Geld und Schmuck gestohlen. Die Autos der Entführten werden auch gerne mitgenommen. Allerdings sind in 1% der Fälle die Opfer, nachdem sie sich den Sicherheitskräften gestellt haben, « verschwunden », z.B. nachdem sie einer Vorladung in ein Kommissariat nachgekommen sind. (Siehe im Anhang die Fallbeispiele von Smain Bellemou, Ibrahim Adil, Omar Doumaz)

Der Aufenthaltsort der « Verschwundenen »

Zahlreiche Familien wissen, daß die festgenommene Person sich in dieser oder jener Polizeistation oder Gendarmerie befindet. Tage- oder Wochenlang bringen sie ihr Wäsche und Lebensmittel, bis sie eines Tages erfahren, daß ihr Angehöriger an einen unbekannten Ort verlegt wurde. Meistens leugnen die Sicherheitskräfte, daß der « Verschwundene » bei ihnen festgehalten wurde, doch in einigen wenigen Fällen haben sie eine schriftliche Bestätigung für die Übergabe an die Sécurité Militaire ausgestellt. Meistens erschöpft sich die Suche der Familien an diesem Punkt. (Siehe im Anhang das Fallbeispiel von Salah Saker)

Viele Familien wissen nach der Entführung nicht, wo ihr Angehöriger hingebracht wurde, erfahren allerdings von seinem Aufenthaltsort über Mitgefangene, die selber « verschwunden » waren oder kurzzeitig inhaftiert wurden. So kennen wir in 36% der dokumentierten Fälle den geheimen Haftort. In Algier enden die meisten in der berühmt berüchtigten Polizeischule von Chateauneuf, aber auch das Polizeikommissariat von Bourouba oder die Kasernen von Bouzareah und Beni Messous gehören zu den bevorzugten Folterzentren, in denen die Entführten festgehalten werden. Gefängnisse wie das in El Harrach, in Blida oder in Algier (Serkadji) sollen auch « Verschwundene » bergen, die auf keiner offiziellen Insassenliste aufgeführt werden. (Siehe im Anhang das Fallbeispiel von Hassan Mesbah)

Die Gefahr beim « verschwinden » gefoltert oder sogar getötet zu werden ist groß. Viele Familien wissen, daß ihre Angehörigen gefoltert oder extralegal hingerichtet wurden, weil sie von Mitgefangenen oder anderen Zeugen davon unterrichtet wurden. In manchen Fällen wurde die Leiche der seit Wochen entführten Person auf der Straße oder Müllkippe gefunden. (Siehe im Anhang das Fallbeispiel von Frau Lazreg). Die Leichen werden allerdings nicht offiziell identifiziert und unter der Bezeichnung « X Algérien » begraben. Manche Eltern sind nicht davor zurückgeschreckt, eigene Ermittlungen einzuleiten, die sie bis zu dem Grab ihres Kindes geführt haben. In einer Nacht und Nebel Aktion öffnen sie dieses und finden vielleicht den Gesuchten. Offiziell wird nichtsdestotrotz weiterhin geleugnet, daß diese Person sich in der Gewalt der Sicherheitskräfte befand. (7) Zehar Kheloufi, ein junger Mann von 24 Jahren aus Bordj Bou Arreridj, machte seinen Militärdienst in Bouira und soll dabei im Juli 1998 auf eine Bombe gestoßen und umgekommen sein. Die Militärverwaltung benachrichtigte die Familie und überführte die Leiche, verbot aber den Angehörigen, den Sarg zu öffnen. Das Militär blieb bei der Beerdigung dabei. 20 Tage später erreichte die Familie einen Anruf von einem jungen Mann, der mit Zehar den Militärdienst absolvierte. Er erzählte, Zehar habe eine Auseinandersetzung mit einem Vorgesetzten gehabt und sei dabei verletzt worden. Er befände sich in einem Krankenhaus und wartete auf seinen Prozeß. Die Angehörigen zögerte eine gewisse Zeit, entschloß sich dann den Sarg zu öffnen. Groß war ihre Verwunderung, als sie sahen, daß der darin liegende Körper nicht der ihres Sohnes war. Trotz aller Bemühungen weiß bis heute die Familie nicht, wessen Leiche unter dem Namen Zehars begraben worden ist und wo ihr Sohn sich befindet. Die Militärverwaltung bestreitet weiterhin, daß ein Fehler vorliegt und hält an der ursprünglichen Version fest. (8)

« Verschwindenlassen », eine Praktik, die das gesamte Umfeld betrifft

Die Praktik des « Verschwindenlassens » ist Bestandteil einer Abschreckungsstrategie, die die gesamte Bevölkerung treffen soll. Die nähere Umgebung des Opfers, seine Familie, Freunde, Nachbarn und Kollegen, sollen eingeschüchtert und terrorisiert werden. Durchkämmungsoperationen werden oft in der Nacht oder am frühen Morgen durchgeführt, keiner darf das Viertel verlassen, alle sehen, was geschieht, und den Tag lang befürchten alle, daß sie die nächsten sind (Siehe im Anhang das Fallbeispiel von Familie Touloum). Damit ist ein Exempel statuiert und jegliches Handeln unterbunden, da ein ähnliches Schicksal zu befürchten ist. So werden Familien von « Verschwundenen » daran gehindert, Beschwerde einzulegen, oder sie werden regelmäßig von Sicherheitskräften aufgesucht und schikaniert. Ihnen wird immer vermittelt, daß der « Verschwundene » ja nur ein « Terrorist » sein könne. Die gesamte Familie wird des Terrorismus bezichtigt und marginalisiert: ein Bruder kann verhaftet werden, der Vater seine Arbeit verlieren, oder sogar das Haus gesprengt werden (Siehe im Anhang das Fallbeispiel von Doumaz). So geschieht es immer wieder daß Familienangehörige ein Protokoll des Inhalts, daß der « Verschwundene » ein Terrorist ist, unterschreiben müssen. (9) Wenn ein Familienvater « verschwunden » ist, hat die Ehefrau immense bürokratische Schwierigkeiten zu überwinden, da die Unterschrift des Ehemanns fehlt. Darüber hinaus erhalten bedürftige Familie keine materielle Unterstützung. Offiziell heißt es immer wieder, es gäbe keine Festnahmen von Sicherheitskräften, die Betroffenen seien in die Berge gegangen.

Wo Unrecht herrscht, regt sich Widerstand

Es sind vor allem die Mütter und Ehefrauen der « Verschwundenen », die diesen Zustand nicht länger akzeptierten. Sie suchten seit Jahren ihre Angehörigen in sämtlichen Gerichten, Gefängnissen, Polizeistationen, Leichenhallen usw. in der Hoffnung, ein Lebens- oder Todeszeichen zu finden. Sie begegneten sich immer wieder und begannen sich zu organisieren, dank der Unterstützung einiger weniger Rechtsanwälte, die sich der Sache angenommen haben. Sie schrieben Briefe an die verschiedenen Ministerien, den Vermittler der Republik, den Vorsitzenden des ONDH (10), legten Beschwerde ein, forderten eine Untersuchung, traten in den Medien auf und eroberten schließlich die Straße.

Seit 1997 demonstrieren Angehörige der « Verschwundenen » regelmäßig in den Straßen Algiers. Anlaß war ein vom ONDH organisiertes Kolloquium über « die gegenwärtigen Formen der Gewalt und die Kultur des Friedens », das angesichts der bekannten staatlichen Repression nicht des Zynismus entbehrt. Zum ersten Mal brechen sie das Schweigen, das die Frage der « Verschwundenen » umgibt. Sie lassen sich nicht mehr von Polizisten oder staatlichen Dienststellen einschüchtern, selbst wenn sie als « Terroristen » beschimpft werden.

Seit fast zwei Jahren versammeln sie sich jeden Mittwoch vor dem Sitz des ONDH in Algier, und mittlerweile finden wöchentlich öffentliche Versammlungen auch in Oran, Constantine und Relizane statt. Dabei werden sie von den Sicherheitskräften beschimpft, geschlagen und sogar festgenommen, wie vor kurzem in Oran. In Relizane hat sich eine Gruppe von Angehörigen von « Verschwundenen » organisiert, die Woche für Woche – zuletzt am 8. und 15. März 2000 – vor dem Stadtverwaltungssitz ein Sit-in veranstaltet. Sie fordern namentlich vom Milizenchef Fergane die Freilassung ihrer Angehörigen, deren Entführungen durch diesen sie oftmals beigewohnt haben. Als sie am 22. März zu einer Demonstration aufbrechen wollten, wurden an die 40 Personen, darunter 25 Frauen, festgenommen, bedroht und gezwungen, Vernehmungsprotokolle zu unterzeichnen.

Am selben Tag fand in Oran eine Protestversammlung der Angehörigen der « Verschwundenen » statt. Sie wurde sehr schnell von Polizeikräften aufgelöst, indem die Frauen geschlagen und manche festgenommen wurden. Fünf blieben über Nacht im Kommissariat, eine noch länger, und alle sollen vor Gericht gestellt werden.

Bis heute ist keine Organisation der Familien der « Verschwundenen » offiziell anerkannt worden!

Internationalisierung der Frage des Verschwindenlassens

Die algerische Regierung hat stets das « Verschwindenlassen » nach Entführung durch Sicherheitskräfte oder von ihr zugelassener Einheiten geleugnet. Sprachrohr für diese offizielle Position ist das ONDH, das mit Mühe nach Jahren des Vertuschens schließlich von 4 185 « Verschwundenen » spricht. Diese Personen sollen allerdings entweder im Untergrund tätig, von « Terroristen » entführt worden, in bewaffneten Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften ums Leben gekommen sein, oder sich in Gefängnissen befinden. In jeder der genannten Möglichkeiten handelt es sich um « Terroristen », und wird die Verantwortung der staatlichen Organe für das « Verschwindenlassen » negiert und als islamistische Propaganda dargestellt.

Präsident Bouteflika, der seit April 1999 im Amt ist, hat öffentlich bekannt gegeben, daß die Zahl der « Verschwundenen » in Algerien 10 000 beträgt. Dieses Eingeständnis des höchsten Amtsträgers hat die Angehörigen auf Aufklärung hoffen lassen. Leider sind den Worten keine entsprechenden Taten gefolgt. Es bleibt eines der brisantesten Themen, das, wenn es zur Aufklärung käme, die Frage der Ahndung der Verantwortlichen nach sich ziehen würde. Die Angehörigen der « Verschwundenen » erleben tagtäglich, daß alle von ihnen ergriffenen Maßnahmen über die Justiz und die Politik bis hin zu ihren regelmäßigen Protesten zu keinen greifbaren Ergebnissen in der Aufklärung des Schicksals ihrer Brüder, Töchter, Ehemänner geführt haben. Immerhin hat sich das Thema des « Verschwindenlassens » so durchgesetzt, daß mittlerweile kein Verantwortlicher es ignorieren kann. Sicherlich wird es in den Machtkämpfen innerhalb der Militärhierarchie und von den politischen Parteien instrumentalisiert, und der Staat hat mit verschiedenen Mitteln versucht, die Familien mundtot zu machen, insbesondere durch das Versprechen auf materiellen Schadensersatz, aber die Familien verlangen weiterhin die Wahrheit, und solange das Problem gestellt ist, wird es einer Lösung bedürfen.

Nachdem die Angehörigen den Rechtsweg in Algerien ausgeschöpft haben, wenden sie sich an internationale Institutionen. Seit 1998 übergeben sie die dokumentierten Fälle an entsprechende UN-Institutionen, treten auf internationalen Treffen auf, sensibilisieren Politiker und Medien im Ausland und fordern sie auf, Druck auf die algerische Regierung auszuüben, damit sie unabhängige Untersuchungen zuläßt, die das Schicksal der Verschwundenen aufklären.

Die Familien und Menschenrechtsverteidiger haben einige Erfolge verbucht, u.a. daß das UN-Menchenrechtskomitee sich 1998 mit der Frage befaßte und konkrete Maßnahmen von der algerischen Regierung forderte. Selbst die von der Regierung in Absprache mit Kofi Anan ausgewählte Delegation, die im Auftrag der UNO Anfang August 1998 eine Reise nach Algerien unternahm, rügte die Regierung bezüglich der Frage der « Verschwundenen ».

Die Familien der « Verschwundenen » sind mit Hilfe der Menschenrechtsorganisationen weiterhin international präsent und mobilisieren für ihre Sache, zuletzt im Februar 2000 auf dem ersten euro-mediteranen Treffen der Familien der « Verschwundenen » in Paris. Die algerische Regierung versucht eine Internationalisierung der Menschenrechtsfrage mit allen Mitteln zu verhindern, indem sie auf den Souveränitätsanspruch pocht und eine Einmischung von außen ablehnt. Es darf jedoch nicht vergessen werden, daß sie die meisten Pakte und Konventionen ratifiziert hat und damit eine Aufsicht von außen einräumt. (11) Nachdem Jahrelang den internationalen Nichtregierungsorganisationen eine Mission nach Algerien verwehrt wurde, ist Amnesty International, Human Right Watch, Reporter Sans Frontières und der FIDH ein Besuch im Mai und Juni erlaubt worden. Seit Jahren weisen sie auf diese massive Menschenrechtsverletzung hin und appellieren an die algerische Regierung für die Aufklärung des Schicksals und die Verfolgung der Verantwortlichen sich einzusetzen.

Wie wird die Frage in Algerien behandelt?

Als die Angelegenheit 1998 durch das internationale Aufsehen an Brisanz erhielt, beschloß die algerische Regierung das Problem bürokratisch zu erledigen. Die Fälle von « Verschwundenen » sollten an zentralen Stellen registriert und untersucht werden (dies war eine Forderung des UN-Komitees). Im Grunde ging es der Regierung lediglich darum, Zeit zu gewinnen und zu zeigen, daß ein Wille zum Handeln vorhanden ist. Dabei übernehmen das ONDH und die jeweiligen Sicherheitsdienste entscheidende Funktionen. Letztere, die oftmals für die Entführung und das « Verschwindenlassen » verantwortlich sind, sollen die notwendigen Ermittlungen durchführen, und das Observatorium bestätigt, daß die Sicherheitskräfte die betroffenen Personen nicht festgenommen haben und die Mehrheit der als « verschwunden » gemeldeten Personen in Wirklichkeit im Untergrund oder im Ausland sind oder von terroristischen Gruppen entführt wurden. Die algerischen Medien spielen bei dieser Desinformation eine große Rolle. Bis auf wenige Ausnahmen kolportieren sie die offizielle Darstellung, schlimmer noch, sie zetteln Diffamierungskampagnen an und erfinden Geschichten, die den Kampf der Angehörigen der « Verschwundenen » diskreditieren sollen. So haben sie z.B. im Zuge der Amnestie von AIS-Kämpfern Anfang Februar 2000 bekanntgegeben, daß unter den Mitgliedern des bewaffneten Armes der FIS « Verschwundene » wieder aufgetaucht seien. Auf Anfrage der Rechtsanwälte stellte sich heraus, daß es sich um eine der zahlreichen Manipulationen handelte.

Die letzte Maßnahme von Seiten des Staates um sich völlig der Verantwortung zu entziehen, besteht nun darin, gerichtlich, das « Verschwundensein » festzustellen. 34 Familien wurden am 1. April vor das Gericht in Hussein-Dey (Algier) geladen, um die Urteile über das Verschwinden ihrer Angehörigen zu erhalten. Die Gerichtsverhandlung wurde aus unbekannten Gründen auf den 22. April vertagt. Mehrere Dutzende Familien hatten sich vor dem Gericht versammelt, um gegen diesen neuen Versuch, das Thema totzuschweigen, zu protestieren. Sie wollen ernsthafte Untersuchungen und keine Todesurteile. Das algerische Familiengesetz sieht vor, fünf Jahre nach der gerichtlichen Feststellung des Verschwindens einer Person diese für tot zu erklären. Die Familien wollen dies nicht akzeptieren, zumal sie nicht das Gericht dazu angerufen haben, sondern zwangsweise vorgeladen wurden. Sie betonen: « Es handelt sich nicht um Fälle von herkömmlichem « Verschwinden », denn wir wissen, daß die Sicherheitskräfte unsere Angehörigen entführt haben. Wir haben sie gesehen. Das Problem der ,Verschwundenen’ ist zu einem politischen Thema geworden. Wenn unsere verschwundenen Angehörigen Kriminelle sind, dann soll man uns das sagen. Wenn sie tot sind, soll man uns das sagen, aber sie sollen uns keine Urteile über das Verschwinden aushändigen, die nichts bedeuten. »

Trotz der vielfältigen Einschränkungen und des Drucks seitens der Regierung, die von Einschüchterungen, Versprechen auf Entschädigungen bzw. Zwang, die « Verschwundenen » als Terroristen zu registrieren, bis zu Todeserklärungen von manchen Politikern reichen, hat der Widerstand der Familien nicht an Entschlossenheit eingebüßt. Weiterhin wollen sie eine vollständige Aufklärung des Schicksals ihrer Angehörigen. Dabei wissen sie, daß die Wahrheit eines Tages siegen wird.

 

1 Le Monde, 22. Oktober 1998.

2 Siehe algeria-watch, Dossier « Verschwundene » in: Infomappe 7, Januar 1999 und eine Dokumentation von algeria-watch zu den « Verschwundenen »: « Vous nous les avez enlevés vivants, rendez les nous vivants », April 1999.

3 LADDH (Ligue algérienne de Défense des Droits de l’Homme), Comité des familles des disparus, ANFD (Association Nationale des Familles des Disparus), Collectif des Familles des Disparu(e)s en France sind die Organisationen, die sich besonders mit dieser Frage befassen.

4 Siehe weitere Ausführungen in den Fallbeispielen.

5 In der Region agieren mehrere Milizen, die insgesamt etwa 300 bewaffnete Männer umfassen.

6 Diese beiden Fälle wurden auch von Amnesty International dokumentiert in: Algerien, « Verschwindenlassen ». Die Mauer des Schweigens beginnt zu bröckeln, März 1999.

7 Den Fall von Youcef Zenati haben wir bereits dokumentiert. Die Eltern von Youcef haben von Zeugen erfahren, daß dieser einige Stunden nach der Entführung von identifizierten Sicherheitskräften erschossen wurde. Sie haben nach langer Suche seine Leiche in einem Grab gefunden. Siehe Infomappe 7, Januar 1999.

8 Siehe Libre Algérie, N° 29.

9 Im erwähnten Fall von Youcef Zenati wurde dem Vater ein solches Protokoll vorgelegt.

10 Observatoire National de Défense des Droits de l’Homme, eine staatliche Einrichtung, deren Funktion darin besteht, die Menschenrechtsverletzungen zu decken und amnesty international anzugreifen.

11 Die algerische Regierung scheint allerdings ein Strukturanpassungsprogramm des IWF nicht als Einmischung in die inneren Angelegenheiten zu verstehen!

 

Infomappe 12