« Das Gesetz zur zivilen Eintracht fuehrt nicht zur Versoehnung »
Interview mit Rechtsanwalt Mohamed Tahri, algeria-watch, Dezember 1999
RA Mohamed Tahri ist Menschenrechtsverteidiger in Algier und befaßt sich seit Jahren mit dem « Verschwindenlassen ». Er hat bereits mehrmals in Deutschland über die Menschenrechtslage in Algerien berichtet, zuletzt Anfang Dezember 1999, wo wir die Gelegenheit hatten, mit ihm ein längeres Interview zu führen. (1)
algeria-watch: Wir haben soeben erfahren, daß es neue Fälle von « Verschwundenen » und Folterungen gibt. Können Sie uns mehr dazu sagen?
RA Tahri: Ich habe kürzlich den Besuch von mehreren Familien erhalten, die die Festnahme von Familienangehörigen beklagten. In einem Fall handelt es sich um vier junge Männer, die am 18. Oktober 1999 von Sicherheitskräften festgenommen wurden. Sie wurden alle wieder freigelassen und waren gefoltert worden. Sie waren gleichzeitig im selben Viertel festgenommen worden. Die Folterungsmethoden sind die, die wir bereits kennen: « Chiffon », Strom, Druck, Einschüchterungen, Todesdrohungen, usw. Sie wurden auf einer Bank festgeschnallt, und die Folterer führten ihnen mit Eimern oder Schläuchen große Mengen Wasser ein und preßten mit einem Stoffstück die Nase oder den Mund zu, bis zur Erstickung, bis zum Bewußtseinsverlust. Dies alles, um Geständnisse zu erhalten.
Die Geschichte war ganz einfach: Es handelte sich nicht um Personen, die verdächtigt wurden, etwas getan zu haben. Was ihnen vorgeworfen wurde, war, daß sie mit jemandem gesprochen hatten, der gesucht wurde und der – wie sein Bruder berichtete – in El-Biar vorbeikam, um sich über die Modalitäten des Gesetzes der « zivilen Eintracht » zu informieren, das manchen Personen, die Mitglieder in bewaffneten Gruppen sind oder im Untergrund leben, ermöglicht, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Dieser Mann hatte den Lebensmittelhändler und früheren Kumpel angesprochen, und all diese Personen wurden festgenommen, nur weil sie mit diesem gesuchten Mann Kontakt gehabt hatten.
In dem Fall wird die verdächtige Person einfach inhaftiert und zum Folterzentrum gebracht. Alle Personen, die ich gesehen habe, wiesen Folterspuren auf. Im übrigen haben Ärzte die Folgen der Gewaltanwendungen bescheinigt. Die Opfer wurden dem Untersuchungsrichter vorgeführt, obwohl nichts gegen sie vorlag. Sie wurden freigelassen und warten auf ihren Prozeß, der im März 2000 stattfinden soll. Diese Personen sind 11 Tage lang im Kommissariat eingesperrt worden, d.h. knapp unter der Höchstdauer der Garde à vue-Haft.
In einem anderen Fall wurde eine Frau festgenommen, weil ihr Mann gesucht wurde. Da sie ihn nicht finden konnten, rächten sie sich an der Ehefrau und den Brüdern. Sie wurde mit den Methoden gefoltert, die ich vorher beschrieben habe. Sie wurde dem Untersuchungsrichter vorgeführt und freigelassen, jetzt wartet auch sie auf einen Prozeß.
(…)
algeria-watch: Der Mann, der Freunde in seinem Viertel ansprach, wurde gesucht. Er ist wieder untergetaucht. Warum hat er sich nicht gestellt, um in den Genuß dieses neuen Gesetzes zu kommen?
RA Tahri: Sein Bruder, der ebenfalls mit den anderen festgenommen wurde, berichtete, er habe sich erkundigen wollen, aber der Umstand, daß die Regierung keinerlei Garantien und Schutz gäbe, hätte ihn davon abgehalten, sich zu stellen. Es wird von ihm verlangt, sich als « Verirrter » zu begreifen, um Verzeihung zu bitten, und das war es. Es gibt keine offizielle Garantie für seine Freiheit und seinen Schutz.
algeria-watch: Verfügen Rechtsanwälte über Beispiele von Personen, die sich den staatlichen Stellen im Rahmen dieses neuen Gesetzes gestellt haben? Sind die von den staatlichen Stellen eingeleiteten Verfahren beobachtet worden, so daß Sie Schlüsse daraus ziehen können? Wie arbeiten die Bewährungskommissionen? Ist es möglich, fünf Monate nach der Verabschiedung dieses Gesetzes, eine konkrete Vorstellung über seine Anwendung zu bekommen?
RA Tahri: Wir kennen nicht viele Fälle von Personen, die im Untergrund waren und sich gestellt haben. Die Lage ist recht kompliziert. Die Dinge spielen sich vor allem in den abgelegenden Regionen ab. Es sind Gruppen, die in Beziehung mit Sicherheitsdiensten stehen und das Gesetz in Anspruch nehmen. Ein Mitglied einer Gruppe erklärte mir, daß alles sehr schnell ging: Ein Protokoll wurde verfaßt, das bescheinigte, daß er weder ein Verbrechen begangen noch eine Frau vergewaltigt oder eine Bombe gelegt hätte. Er unterschrieb dieses Protokoll, und sofort gab man ihm eine Bescheinigung, die ihm Schutz bietet und erlaubt, sich zu bewegen.
Es sind zu wenige Fälle bekannt, um sagen zu können: « So spielen sich die Dinge ab. » Diese Angelegenheit wird von den staatlichen Stellen vereinnahmt. Es gibt keine Personen, die sich vor den Kommissionen in Begleitung ihrer Familien oder eines Anwaltes präsentieren. Bereits im Untergrund (Maquis) werden diese Operationen durchgeführt und zwar von Verantwortlichen der Sicherheitsdienste. Es bestehen Kontakte, Mittler, zwischen den Gruppen und den Sicherheitsdiensten. Es sind kollektive Operationen.
algeria-watch: In der algerischen Presse kann man völlig widersprüchliche Informationen lesen. Auf der einen Seite wird über Personen berichtet, die grausame Verbrechen begangen haben sollen und die in Freiheit sind, z. B. der Emir Halouane, und andererseits, erfährt man über Racheakte an denjenigen, die sich gestellt haben, womit klar wird, daß sie nicht vom Staat beschützt werden. Darüber hinaus wird darüber berichtet, daß die Gruppen, nachdem sie von diesem Gesetz profitiert haben, sich wieder neu konstituieren würden. Aber alle Beobachter – außer der Regierung – sind sich darüber einig, daß die Zahl derjenigen, die sich gestellt haben, sehr klein ist. Es sollen nicht mehr als 1000 sein. Außerhalb Algeriens ist es sehr schwer, eine konkrete Vorstellung über die Ausführung dieses Gesetzes zu haben. Wer kann daraus einen Nutzen ziehen und was passiert mit den « Reuemütigen »?
RA Tahri: Ich denke, es ist notwendig, über das Gesetzt an sich zu sprechen. Welches Ziel wird damit verfolgt. Bei der Lektüre dieses Gesetzes, (2) stellt man fest, daß es kein Gesetz der « zivilen Eintracht » ist, daß es nicht erlassen wurde, um eine bestimmte Situation zu bewältigen mit der Aussicht auf Friede. Das ist ein Gesetz, das in seinem Geist dazu dient, den Sieg des Militärs über die bewaffneten Gruppen zu rechtfertigen. Es ist sogar in einer etwas karikaturhaften Form formuliert, weil man nicht nur von diesen Menschen verlangt, daß sie ihre Waffen niederlegen und sich ergeben, sondern weil sie als « Verirrte » bezeichnet werden. Damit werden ihre Standpunkte, ihre Überzeugungen, die Tatsache selbst ihres Zusammenschlusses als Gruppe in Frage gestellt. Sie müssen um Vergebung bitten, erkennen, daß sie « Verwirrte » waren, und jetzt die richtige, – nämlich die vom Staat definierte Verhaltensweise anerkennen. Das ist der Geist dieses Gesetzes.
Darüber hinaus sollte dieses Gesetz mit seinen Artikeln 36 und 37 für Personen gelten, die im Gefängnis sind. Tausende von Gefangenen, die in den Genuß dieses Gesetzes kommen, müßten freigelassen werden. Aber nichts ist geschehen.
algeria-watch: Es betrifft Personen, die wegen « Unterstützung von Terrorismus » in Haft sind?
RA Tahri: Genau. Sie müßten, wenn dieses Gesetz Anwendung finden würde, freigelassen werden. So auch die Personen, die deswegen verfolgt werden und die sich im Ausland befinden oder klandestin leben. Eigentlich müßten sie, sobald sie sich bei der Bewährungskommission vorstellen, freigelassen werden. Dies ist aber nicht der Fall, und das bedeutet, daß die Anwendung selektiv vonstatten geht. Die Sicherheitskräfte begeben sich in bestimmte Maquis. Also wissen wir nicht, was die Personen, die sich ergeben, gemacht haben. Wir wissen nicht, welche Verbrechen sie begangen haben, weil sie den Bewährungskommissionen vorgeführt werden und ihnen ein vorbereitetes Protokoll zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Von Anfang an findet dieses Verfahren in einem vorbestimmten Rahmen statt. Es gilt nicht für alle und in einem verallgemeinerten Rahmen.
algeria-watch: Es liegt eine mangelnde Transparenz vor. Auffällig ist, daß nach diesem Mediengetöse und der Indoktrinierungsversuche der letzten Jahre in Bezug auf den Terrorismus, heute von « Verirrten » gesprochen wird, ohne daß die Gesellschaft darauf vorbereitet worden wäre. Warum soll diese Person, die gestern noch ein « Terrorist » war, heute in die Gesellschaft integriert werden. Dies sind Prozesse, die erklärt werden müssen.
RA Tahri: Es ist Absicht. Dieses Gesetz wurde in einem politischen Rahmen erlassen, um dem Regime selbst zu nützen. Es gibt beispielsweise Tausende Arbeiter, die wegen ihrer politischen Meinung entlassen wurden. Sie wurden nie verfolgt wegen Taten, die als terroristisch bezeichnet werden. 1991 wurden sie ganz einfach entlassen, weil sie einer islamistischen Gewerkschaft angehörten, streikten oder demonstrierten. Die Gerichte hatten zwar ihre Wiederaufnahme in die Betriebe angeordnet, was nicht geschah, und darüber hinaus werden sie weiterhin als potentielle Oppositionelle angesehen.
Das bedeutet, daß dieses Gesetz der « zivilen Eintracht » sich auf eine ganz bestimmte Gruppe von Personen bezieht, die wieder eingegliedert werden soll. Man sagt, dieses Gesetz soll keine Anwendung finden auf Personen, die Blut an ihren Händen haben, Morde, Massaker verübt oder Bomben gelegt haben. Wie kann ein einfaches Protokoll, das unter völlig undurchsichtigen Umständen ausgefertigt wird, Aufschluß darüber geben, ob diese Leute nicht mit diesen schlimmen Taten zu tun haben. Jemand, der ein Massaker in einem Dorf verübt oder eine Bombe an einem öffentlichen Platz gelegt hat, darf nicht unter dieses Gesetz fallen. Er muß vor Gericht kommen und einen transparenten und fairen Prozeß durchlaufen.
algeria-watch: Haben die Personen in den Gefängnissen, auf die theoretisch das Gesetz Anwendung finden sollte, versucht, die notwendigen Schritte einzuleiten?
RA Tahri: Sie haben keine Schritte einzuleiten. Das Gesetz sollte Anwendung finden, denn es schreibt vor, daß diese Personen, die in Haft sind, freigelassen werden müssen, da sie unter dieses Gesetz fallen.
Es liegt eine weitere Sache vor: Am 5. Juli ist eine vom Präsidenten verordnete Begnadigung erfolgt. Dies ist eine individuelle und subjektive Entscheidung: der Präsident hat beschlossen, eine gewisse Anzahl von Personen auf der Basis von einer Liste zum Jahrestag der Unabhängigkeit freizulassen. Dies ist eine Begnadigung, wie sie jedes Jahr stattfindet und zu jeder offiziellen Gelegenheit. Es war jetzt das erste Mal seit 1992, daß eine Begnadigung Personen traf, die wegen ihrer Gesinnung inhaftiert waren. Aber dies steht nicht in Verbindung mit dem Gesetz zur « zivilen Eintracht ». Dieses Gesetz sollte alle Personen einbeziehen, die den in diesem Text festgelegten Kriterien entsprechen. Aber es wurde nicht angewandt, und wir Anwälte haben dem Präsidenten der Republik einen Brief geschrieben, um die effektive und vollständige Anwendung dieses Gesetzes, insbesondere in seinen Artikeln 36 und 37 zu fordern.
algeria-watch: Schließlich stellt sich heraus, daß die Zahl der Personen, die sich stellen, sehr begrenzt ist. Auch die Flüchtlinge, die im Ausland sind, scheinen nicht zuversichtlich zu sein. Offensichtlich liegen genügend Gründe vor, um skeptisch gegenüber der Anwendung dieses Gesetzes zu sein.
RA Tahri: Dieses Gesetz sieht keine klaren und festgelegten Verfahren vor, die einem Flüchtling im Ausland die Sicherheit gibt, daß eine bestimmte Prozedur vorgesehen ist und der Schutz gewährleistet wird.
algeria-watch: Wie unterscheidet sich dieses Gesetz von den anderen Dekreten, die den Status der « Reuemütigen » regeln sollten?
RA Tahri: Dieses Gesetz wurde von der Justiz nicht berücksichtigt. In der letzten Zeit gab es viele Prozesse, in denen die Gefangenen wegen « Nicht-Denunziation » oder « Unterstützung von Terrorismus » verurteilt wurden, ohne daß die Justiz dieses Gesetz berücksichtigt hätte. Sie wurden verurteilt, auch nach dem 13. Juli [an dem Tag wurde das Gesetz verabschiedet].
Es herrschen zwei sich völlig widersprechende Situationen. Wenn man sich auf die Erklärungen der Justiz- und Innenminister bezüglich dieses Gesetzes bezieht, dann müssen die verurteilten Personen erst wieder vor Gericht gestellt werden, um frei zu kommen – es ist eine kafkaeske Sache -, obwohl dieses Gesetz besagt, daß die verfolgten Personen, die keine Morde oder Vergewaltigungen begangen haben, freikommen müssen.
algeria-watch: Seit Bouteflika Präsident ist, äußert er ständig Drohungen, indem er erklärt, daß der Staat mit all seiner Kraft nach dem 13. Januar zuschlagen wird.
RA Tahri: Viele sind sehr besorgt, auch die Menschenrechtsverteidiger, weil die Drohungen und das Ultimatum, die der Präsident ausspricht, besagen, daß nach dem 13. Januar auf alles, was sich bewegt, zugeschlagen wird, ob es internationalen Organisationen, insbesondere amnesty international und Human Rights Watch gefällt oder nicht. Diese Besorgnis ist umso begründeter, als befürchtet wird, daß dieses Gesetz im Grunde nur eine Rechtfertigung für eine noch massivere Repression ist. Man sagt uns: « Seht ihr, wir haben die ‘Eintracht’ versucht, wir haben die Hand gereicht und niemand ist gekommen. Sie wollen nicht. » Wenn man dieses Gesetz allerdings analysiert, stell man fest, daß es nicht der Eintracht dient, sondern daß es verabschiedet wurde, um eine Repression zu rechtfertigen, die darauf folgen wird.
algeria-watch: In dieser Zeit, in der die « Hand gereicht » wird, werden die Maquis weiterhin bekämpft. Es herrscht ein Krieg gegen die Maquis, der nie aufgehört hat. Gegen wen soll eine noch stärkere Repression nach dem 13. Januar gerichtet werden, außer gegen das, was gewöhnlich die « Unterstützungskreise » genannt wird.
RA Tahri: Es herrscht ein Konflikt zwischen zwei Thesen: Auf der einen Seite sind die Eradicateurs (Ausmerzer), die alles nur nach sicherheitspolitischen Gesichtspunkten betrachten. Für sie sind Verhandlungen oder ein Dialog ausgeschlossen. Man müsse diese Leute vernichten, militärisch, politisch und juristisch, auch wenn es in einem Verhandlungsrahmen geschieht, um schließlich eine vollständige Kapitulation ohne Diskussion zu erreichen. Auf der anderen Seite gibt es die Kreise, die sich für eine Rückkehr zur Normalität, unter Berücksichtigung bestimmter Parameter, die die algerische Gesellschaft ausmachen, aussprechen. Ein wirklicher Dialog mit den bestehenden gesellschaftlichen Kräften soll ermöglicht werden, um Raum für Freiheiten und Demokratie zu eröffnen. Manche politische Parteien, Persönlichkeiten und sogar manche Kräfte in der Macht setzen sich dafür ein. Dieser Konflikt oder die Existenz dieser zwei Sichtweisen in der Behandlung der algerischen Krise läßt einen Sieg der Eradicateurs befürchten, die diesen Prozeß eingeleitet haben, um die Repression fortzuführen.
algeria-watch: Und die AIS in alledem?
RA Tahri: Sie wird sich auflösen, sie wird sich in diesem Prozeß auflösen.
algeria-watch: In den letzten Wochen stellt man einen Zuwachs an Gewaltakten in Algerien fest….
RA Tahri: Es gibt keinen Zuwachs. Es hat immer diese Gewalt gegeben. Aus politischen Gründen und ökonomischen Interessen wird sie mediatisiert oder verschwiegen.
(…)
algeria-watch: Der Präsident hat die Versprechung gemacht, die Justiz zu reformieren. In diesem Rahmen sollen die an die Richter adressierten Rundschreiben annulliert worden sein. Kann man auf der Ebene eine Verbesserung feststellen?
RA Tahri: Dieses Rundschreiben, das der damalige Justizminister Adami verschickte, erteilte den Haftrichtern die Auflage, die in Untersuchungshaft befindlichen Personen nicht freizulassen, bevor das Ministerium davon unterrichtet wird. Das ist eine schlimme Sache, weil damit die Freiheit der Untersuchungsrichter untergraben wird. Sie sind keine Richter mehr, sondern Funktionäre. Das ist bedenklich.
Die Abschaffung eines Rundschreibens löst nicht das Problem, auch nicht die Bildung einer Untersuchungskommission, wie sie von Bouteflika beschlossen wurde. Es ist ein allgemeines Problem der Demokratie. Solange es keine wirkliche Gewaltenteilung gibt, solange die Justiz nicht von der Legislative und der Exekutive getrennt ist, bleibt sie bevormundet. Solange der Richter auf einen Anruf von oben wartet, um eine Entscheidung zu treffen, vor allem wenn es sich um wichtige Fälle handelt… Diese Vereinbarungen werden außerhalb der Justiz behandelt, in den entscheidenden Kreise: die Exekutive, die reelle Macht, die der Armee, sie ist diejenige, die entscheidet, was in diesem oder jenem Fall getan wird.
Heute ist die Justiz nichts anderes als ein Apparat, der von anderen Machtzentren abhängt, sie ist ein Instrument, das den reellen Machthabern dient, an der Macht zu bleiben, und sie ist ein Mittel zur Repression, Drohung und Einschüchterung gegen jede Person, die versucht, zu protestieren, Forderungen oder das System in Frage stellt.
Ein Journalist braucht heute kein Rundschreiben, um eine bestimmte Grenze nicht zu überschreiten. Er hat eine Selbstzensur im Kopf. Wenn er schreibt, hat er Angst vor der Justiz, die ihn jederzeit vorladen, inhaftieren und verfolgen kann.
Die Justiz muß frei von Macht und Vormundschaft sein. Sie darf nicht mehr Knüppel zum Schlagen sein. Eine Untersuchungskommission wird diese Dinge nicht ändern können.
algeria-watch: Wenn man Algerien von außen beobachtet, kann man den Eindruck gewinnen, daß die Institutionen einigermaßen gut funktionieren, daß ein gewisser Raum für Meinungsfreiheit besteht, eine Opposition vorhanden ist usw. Es gibt Zeitungen, Vereine und Parteien. Die Zeitungen sind überraschend, da sie einen frechen Ton anschlagen, scharfe Kritiken gegenüber dem Präsident z.B. äußern. Der Schluß legt sich nahe, daß sicherlich einiges verbesserungswürdig ist, aber daß es auf dem guten Weg ist.
RA Tahri: Es ist ein Schaufenster. Es gibt zwei Algerien. Ein reales Algerien, das leidet und wo die Ungerechtigkeit wirklich offenkundig ist, und ein Algerien, das den Besuchern gezeigt wird, und die nicht sehen können, was sich dahinter abspielt.
Selbst wenn die Zeitungen sich erlauben, den Präsidenten zu kritisieren, darf man sich nicht täuschen lassen! Es handelt sich nicht um Meinungsfreiheit. Es sind Druckmittel, die bestimmte Machtclans gegen diese oder jene Person oder auch gegen den Präsidenten benutzen, wenn sie sehen, daß er aus dem Schoß des Systems zu entgleiten droht. Über Artikel wird Druck ausgeübt, um zu sagen: « Was du da machst, das ist nicht gut! »
algeria-watch: Viele fragen uns immer wieder, was sie tun können, um die Situation in Algerien zu ändern?
RA Tahri: Zu erst muß man sich informieren. Man darf sich keine Meinung bilden auf der Grundlage von Informationen einer undurchsichtigen Presse. Man muß sich alle anhören. Die Presse aber auch die Opfer, alle Opfer. Man muß sich in Algerien informieren. (…)
Man darf sich nicht mit den drei Seiten eines offiziellen Berichtes begnügen. Vor kurzem habe ich bei einer Besprechung in einer Botschaft den offiziellen Bericht ihres Landes über Algerien kritisiert. Viele Widersprüche, Falschheiten und sogar Desinformation ist darin zu finden. Man muß die Dinge ernsthaft machen und sich die Mittel beschaffen, dies zu tun. Jetzt, wo die Vertreter der Botschaften sich bewegen können, sollten sie sich informieren und zwar über die französischsprachigen Zeitungen hinaus.
Man muß den Austausch fördern, die Beziehungen zwischen beiden Ländern stärken, um dazu beizutragen, daß die bleierne Glocke, die den Raum für Freiheit und Demokratie verhindert, beseitigt wird. Deutschland hat doch ein gewisses Gewicht, um Druck auf die internationalen Institutionen und die UNO auszuüben. Es geht nicht darum, die Souveränität eines Landes zu verletzen, sondern die Menschenrechtsverletzungen müssen aufhören und eine Demokratisierung eingeleitet werden. Diese Institutionen können einen Einfluß ausüben, um eine internationale Untersuchungskommission zu bilden, weil die Massaker nicht aufhören.
algeria-watch: Vielen Dank für dieses Gespräch
RA Tahri: Ich danke Ihnen.
1 Wir haben mehrere Ausschnitte aus dem Interview ausgelassen, u.a. zum Thema der Ermittlungen im Fall Hachani und der Frage der « Verschwundenen ». Das vollständige Interview ist in französisch unter Interview avec Me Mohamed Tahri nachzulesen.
2 Das Gesetz zur Wiedereinführung der zivilen Eintracht ist in französischer Sprache in Infomappe 9, Juli 1999, S. 21 abgedruckt.