VIII Menschenrechtsverletzungen
VIII Menschenrechtsverletzungen
Seit Juni 1992 appellieren verschiedene algerische und internationale Organisationen an die algerische Regierung, z.B. den Foltervorwürfen nachzugehen und die Täter zu bestrafen, die Haftbedingungen zu verbessern, die Verfolgungen und Tötungen Unschuldiger einzustellen usw. Doch bis auf einige Bekundungen seitens der algerischen Machthaber geschieht nichts.1 Diverse Anfragen seitens Organisationen wie amnesty international, im Zusammenhang mit gravierenden Ereignissen (wie z.B. die « Revolte » im Gefängnis von Serkadji, bei der etwa 100 Häftlinge den Tod fanden, VIII-3-2, Fall 4) Untersuchungskommissionen einzuberufen oder die Erlaubnis zu erhalten, selbst recherchieren zu dürfen, werden einfach ignoriert. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, denn die offiziellen Stellen in Algerien sind nicht nur sehr gut informiert über das, was in den Gefängnissen oder auf den Straßen passiert, sondern es ist auch Teil ihrer Strategie der « Éradication » des « Terrorismus », wie sie es offiziell bezeichnen. Es wird nicht unterschieden zwischen denjenigen, die organisiert dem Regime den Kampf angesagt haben und den anderen, die unbeteiligt sind. Das allgemein verbreitete Mißtrauen soll dazu führen, daß die Menschen sich deutlich für ein Lager entscheiden: das Militär. Die potentiellen « Terroristen » werden liquidiert, d.h. sie werden nicht mehr festgenommen, vor ein Gericht gestellt, das über ihr Handeln urteilt, sondern die « Verdächtigen » werden im besten Fall über Jahre in Haft gehalten.2 Es wirkt schon zynisch, wenn die algerische Botschaft zu den Foltervorwürfen schreibt:
Für die, die keine Achtung vor dem Leben haben und die glauben, daß sie keiner Regel oder juristischen oder sozialen Norm unterworfen sind, nicht einmal den heiligen Regeln der Religion, ist es natürlich leicht, Zweifel am Eintreten für die Menschenrechte seitens der staatlichen Stellen zu wecken. Aber kann man anhand von oft begrenzten Informationen, über die die algerischen Menschenrechtsorganisationen zur Durchführung ihrer Untersuchungen verfügen, sowie anhand der begrenzten Zahl von Fällen, verallgemeinernde Schlußfolgerungen ziehen und sich eine Meinung bilden, von der man zumindest sagen muß, daß sie auf Verwechslungen beruht. Die Objektivität und eine gesunde Beurteilung der Dinge würden es verlangen, daß ein grundlegender Unterschied gemacht würde zwischen den staatlichen Stellen, die im Rahmen des Gesetzes handeln und die unter allen Umständen den Rechtsvorschriften und der Kontrolle durch die staatlichen Institutionen unterworfen bleiben, einerseits und den terroristischen Gruppen andererseits, die nicht nur die Gesetze brechen, sondern sich zudem an keine rechtliche Norm gebunden fühlen. Gruppen, die erbittert alle Anstrengungen bekämpfen, die unternommen werden, um den Rechtsstaat zu verankern und die Demokratie zu stärken.3
Das Ganze mutet doch seltsam an, wenn offensichtlich ist, daß die staatlichen Institutionen, von denen hier die Rede ist, entweder abgeschafft oder auf Maß geschneidert sind. Es gibt kein Parlament, und die Verfassung ist praktisch auf Eis gelegt. Es gibt keine gewählte Regierung und selbst das Observatorium für Menschenrechte steht im Dienst der Verschleierung, wie die häufigen Auseinandersetzungen mit amnesty international bezeugen.
VIII-1 Das Observatorium für Menschenrechte
Die Regierung hatte bei ihrer Neubildung im Juni 1991 ein Menschenrechtsministerium eingeführt, dessen Vorsitzender Ali Haroun war. Nach dem Abbruch der Wahlen und den immer schwerwiegenderen Mißachtungen der Konventionen und Gesetze seitens der staatlichen Führung, schickte es sich wohl, dieses Ministerium aufzulösen und dafür ein Observatoire National des Droits de l’Homme (ONDH, Observatorium für Menschenrechte) einzurichten, das zwar vorgibt, von der Regierung unabhängig zu sein, aber von dieser eingerichtet wurde. Das ONDH setzt sich aus 25 Mitgliedern zusammen, vier werden vom Staatspräsidenten ausgewählt, vier vom Parlamentspräsidenten (das Parlament ist gegenwärtig inexistent) und zwei vom Präsidenten des Verfassungsrats. Darüber hinaus ernennen die Organisation der Widerstandskämpfer, der Conseil Supérieur de la Magistrature und der Verband der Anwälte jeweils ein Mitglied. Schließlich stammen zwölf Personen, darunter sechs Frauen aus verschiedenen Assoziationen, wie Menschenrechtsgruppen, Rotes Kreuz usw. Alle Mitglieder werden für vier Jahre ernannt. Immer wieder bemüht sich diese Institution und ihr Vorsitzender Kemal Rezzag Bara, die von Menschenrechtsorganisationen vorgebrachten Verletzungen abzuschwächen, zu minimieren oder gar zu dementieren.
Wir erleben eine außergewöhnliche Situation, in der wichtige Einschränkungen der individuellen Freiheiten und Rechte zu verzeichnen sind. Ich erinnere daran, daß unsere Verfassung, sowie der Artikel 4 des internationalen Vertrages über zivile und politische Rechte von 1966, der von Algerien 1989 ratifiziert wurde, eine solche Situation vorsieht…4
Immer wieder fanden scharfe Auseinandersetzungen mit amnesty international statt; ai wird vorgeworfen, einseitig zu berichten und keine Beweise für die Anschuldigungen (Folter, extralegale Hinrichtungen usw.) vorzulegen. Anstatt eine fruchtbare Zusammenarbeit mit anderen Organisationen zu suchen, bemüht sich das ONDH vor allem, diese zu kritisieren und zu diffamieren. Zu ai schrieb Rezzag Bara, daß
es ein leichtes Spiel sei für manche zionistischen Interessengruppen, die Arbeit von amnesty nach ihren Wünschen zu orientieren.5
In einer Notiz zu den in der Wüste eingerichteten « Sicherheitszentren », die den Protest vieler Organisationen wegen der dort herrschenden Bedingungen (VIII-3) hervorgerufen hatten, und ungeachtet der Tatsache, daß diese administrative Haft unzulässig ist, rechtfertigt Rezzag Bara diese Form der Einsperrung und verbreitet darüber hinaus Unwahrheiten. Zum Beispiel behauptet er, daß seit September 1992 keine Personen in diese Lager gebracht werden, was zahlreiche Zeugenaussagen von Betroffenen widerlegen. In dieser Notiz (März 1993) betont er die Absicht der Behörden, diese Zentren zu schließen. Aber nicht die extreme menschenverachtende Behandlung in den Lagern scheint ihn zu bekümmern, als vielmehr die tatsächlichen oder zu erwartenden Revolten. Er zählt die verschiedenen Faktoren auf, die den Protest der Gefangenen auslösen können, der hauptsächlich mit den restriktiven Bestimmungen in Bezug auf ihre Familienangehörigen verbunden ist. Der Eindruck wird vermittelt, daß die Zentren geschlossen werden sollen, wegen der Aufstandsgefahr und des « extremistischen Diskurses » mancher Gefangener, die unablässig ihre Mitgefangenen indoktrinieren wollen,
während andererseits die militärischen Verantwortlichen, die die Bewachung der Zentren gewährleisten, ihnen nicht entgegenwirken können, weil die Inhaftierten keinen Gefangenenstatus haben.6
Wenn zahlreiche administrative Internierungen zu verzeichnen seien, dann deswegen, – so Rezzag Bara – weil
eine große Zahl dieser Häftlinge nicht der Justiz übergeben wurden. Nichtsdestotrotz hat die administrative Internierungsmaßnahme eine Stabilisierung der öffentlichen Ordnung erlaubt, als wir am Rande des Aufstandes waren.7
Immer wieder protestiert er gegen ausländische Menschenrechtsorganisationen, die z.B. die Exhumierung von Leichen fordern zwecks Untersuchung der Todesursachen. Er erwähnt soziokulturelle Gründe, die der algerischen Gesellschaft nicht erlauben, Körper auszugraben.8 Zudem bemüht sich das ONDH, die Zahl der bekannten Fälle von Folterungen zu verringern, indem es u.a. versichert, es könne auf keinen Fall von « systematischer Folterpraxis » gesprochen werden.9 Am Tag vor dem Erlaß des Anti-Terrorismus-Bekämpfungsgesetz erklärte der Präsident des ONDH in einer Zeitung, daß
eine gewisse Anzahl von Entscheidungen der Justizbehörde manchmal zu lax und wohlgesonnen gegenüber denjenigen, die die öffentliche Ordnung und den zivilen Frieden gefährden, erscheinen können. Hier birgt sich die Gefahr das Befinden der Sicherheitskräfte zu untergraben und ihre Bemühungen um die Wiederherstellung des Friedens zunichte zu machen.10
Diese Ausführungen sollen deutlich machen, daß bei Nachforschungen zu konkreten Menschenrechtsverletzungen das ONDH kein zuverlässiger Partner ist, da seine eigentliche Aufgabe eher darin besteht, die von den verschiedenen Stellen verursachten Verletzungen zu kaschieren bzw. zu rechtfertigen und darüber hinaus zermürbende Korrespondenzen mit kritischen Personen und Organisationen zu führen, um von den eigentlich relevanten Fragen abzulenken. (VIII-3-3, Fall 5)
VIII-2 Zensur und Desinformation
Die Presse, einst das Vorzeigekind der jungen algerischen Demokratie, ist zum Sprachrohr der jeweiligen Machtträger geworden, die sich in ihrem Kampf gegen den islamistischen Einfluß zwar einig sind, aber untereinander um mehr Einfluß und Macht im Apparat ringen. Die Presse kann nicht mehr informieren. Die « staatlichen Stellen » haben Dekrete erlassen, die ihnen erlauben, jegliche Zeitung, Assoziation oder Unternehmen, deren Aktivitäten die öffentliche Ordnung gefährden, zu suspendieren oder zu schließen.11 Sehr schnell sind fast alle Zeitungen von diesen Restriktionen betroffen, vor allem, seit eines der Dekrete vorsieht, daß alle Meldungen, die die « Sicherheitslage » im Lande betreffen, von einer Informationssstelle (Cellule de Communication Sécuritaire), die dem Innenministerium unterstellt ist, herausgegeben werden müssen. Allein die algerische staatliche Presseagentur darf diese Meldungen verbreiten, die Presse muß sie dann übernehmen und darf kaum etwas anderes veröffentlichen. Die Presse muß sich an einen Katalog von Empfehlungen und Regeln halten, die jeglicher Berufsethik widersprechen. So wird z.B. das Vokabular vorgegeben und nahegelegt, die Meldungen zu Sicherheitsfragen auf die Innenseiten der Zeitungen zu verlagern und vor allem « Greueltaten » aus dem Iran, Afghanistan und Sudan hervorzuheben. Wenn über « Terroristen » berichtet wird, sollen besonders ihr Drogenkonsum, die Rekrutierung von Kriminellen, die als Killer benutzt werden, die Zwangsrekrutierung unbedarfter Jugendlicher, denen die Rückkehr verwehrt wird, betont werden; andererseits müssen die Effizienz der Sicherheitskräfte, die Verluste im Lager des Feindes usw. verdeutlicht werden. Die Praktiken der « Terroristen » sollen als barbarisch beschrieben werden, z.B. Durchschneiden der Kehle, Angriffe auf Rettungswagen, Ermordung von Kindern und Angehörigen der Sicherheitskräfte in Anwesenheit Minderjähriger… Die Verbindungen der Islamisten zum Ausland müssen hervorgehoben werden, indem auf die finanzielle und logistische Unterstützung aus dem Iran und Sudan hingewiesen wird, und wie im Gegenzug, die « Terroristen » den Interessen dieser Länder zu dienen versprechen. Die Parole « der Terrorismus wird nicht siegen » soll der Leserschaft eingehämmert werden. Die von den « Terroristen » erwarteten Reaktionen in der Bevölkerung müssen verhindert werden, indem die Betonung auf die Reaktionen der Opfer und ihrer Familien liegt und die Beteiligung der Bürger am anti-terroristischen Kampf gefördert wird. Es soll aufgezeigt werden, daß « Terrorismus » in Ländern wie Spanien, Italien, Frankreich usw. auch zum Alltag gehört und nichts an der « Ordnung der Dinge » ändern kann. Deswegen soll den « Terroristen » deutlich gemacht werden, daß ihre Verbrechen nichts am « natürlichen Werdegang » der Gesellschaft und am Funktionieren der Institutionen ändern wird. Schließlich muß erklärt werden, daß der Terrorismus, der im Namen der Religion tötet, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen den Islam sei. In diesem Zusammenhang sollen Diskussionen und Interviews abgehalten werden und auf die Religionsgelehrten, die bis jetzt schweigen, Druck ausgeübt werden.12
Dieses erklärt das Schweigen der Medien über die Kommuniqués der FIS, die manche ihr zugeschriebene Anschläge und Morde dementieren, so z.B. den Anschlag auf dem Friedhof von Mostaganem am 1. November 1994, bei dem fünf Kinder durch eine Bombe zerfetzt wurden.13
Als wenn diese Einschnitte nicht genügen würden, erinnert das Innenministerium in einem Kommuniqué vom 5. Februar 1996 daran, daß die im Juni 1994 verfaßten Bestimmungen zu respektieren seien und richtet darüber hinaus Lesekomitees in den Druckereien ein, die den Druck von Zeitungen verbieten können.14 Die schon mehrmals erwähnte Wochenzeitung La Nation wurde im Jahr 1995 fünf Mal beschlagnahmt und erfuhr am 4. März 1996 aufgrund eines Dossiers über Menschenrechtsverletzungen (der in der Le Monde diplomatique später übernommen wurde) eine erneute Beschlagnahmung. Die Anklage des Innenministeriums lautet « tendenziöse Informationen, an der Grenze der Apologie des Terrorismus ».15 Als die Zeitung ein Interview mit dem Vorsitzenden der FFS Ait-Ahmed und eine Reportage zu den Selbstverteidigungskomitees veröffentlichte, erfuhr sie ein erneutes Erscheinungsverbot.16 Die arabischsprachige Wochenzeitung El-Houria beabsichtigte die Veröffentlichung einer historischen Retrospektive über « politische Morde » und wurde aufgrund dessen am 7. April beschlagnahmt.17
Die einschränkenden Pressebestimmungen existierten im Grunde schon vor 1994 aber beruhten nicht auf einer derartigen Anordnung, wie wir sie oben zusammengefaßt haben. Die Arbeit der Journalisten ist seit dem Abbruch der Wahlen stark beeinträchtigt, da sie keine eigenen Recherchen, vor allem in Dingen, die die militärische Situation betreffen, mehr machen können. Hinzu kommt, daß ab Mitte 1993 die ersten Journalisten ermordet wurden. Sie sind Zielscheibe der bewaffneten Gruppen, wenn sie Propaganda im Sinne des Regimes betreiben.18 Doch werden auch Journalisten ermordet, die für ihre moderaten oder sogar pro-islamistischen Einstellungen bekannt sind. Jetzt ist es nicht mehr möglich zu sagen, daß Journalisten ausschließlich von Islamisten ermordet werden.19 Die staatliche Verfolgung betrifft jedoch am meisten die arabischsprachige Presse, weil diese schnell der Sympathie mit der FIS bezichtigt wird. Sehr viele Zeitungen sind entweder zeitweilig suspendiert oder endgültig verboten worden (als erste war die FIS-Presse betroffen aber dann folgten andere Schriften: El-Djazair el-Youm, Essah-Afa, Barid Echarq, Ennour…).20Von allen arabischsprachigen Zeitungen, die nach dem neuen Informationsgesetz 1991 erschienen, existiert heute nur noch El-Khabar. Alle anderen wurden verboten, selbst die von der FLN herausgebrachte El-Hiwar. Währenddessen gibt es an die sieben französischsprachige Tageszeitungen, die fast ausschließlich dem Lager der sogenannten « Éradicateurs » (Ausmerzer) zuzuordnen sind. « Das Drama dieser frankophonen Presse, die sich selbst als demokratisch bezeichnet, ist, daß heute in Algerien die Demokratie mit « dem Kampf gegen den Terrorismus » identifiziert wird… »21
Aber JournalistInnen werden auch verhaftet oder verschwinden. Mohamed Zaaf (Mitarbeiter der italienischen und amerikanischen Agenturen) wurde am 14. Januar 1995 von Sicherheitskräften festgenommen. Ihm wurde vorgeworfen « einen gesuchten und bewaffneten Terroristen beherbergt zu haben ». Nach 12 Tagen Inkommunikado-Haft, in der er gefoltert wurde, wurde er ins Gefängnis (El-Harrach) gebracht und wartet seitdem auf seinen Prozeß. Auch sein älterer Sohn, der zur gleichen Zeit festgenommen wurde, befindet sich noch im Gefängnis (Serkadji). Abdelkader Hadj Benaamane (von der staatlichen Presseagentur APS) wurde am 27. Februar 1995 festgenommen. Er wurde im Juli 1995 zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er den Aufenthaltsort des FIS-Verantwortlichen Ali Benhadj weitergab. Diese Verurteilung basiert auf den Artikel 86 des Informationsgesetzes, der verbietet Informationen zu verbreitern, die die Sicherheit des Landes gefährden.22 Djamil Fahassi, Journalist beim französichsprachigen Rundfunk (Alger Chaîne 3) wurde 1991 inhaftiert, 1992 in einem Lager in der Sahara deportiert und am 6. Mai 1995 entführt. Mohamed Hassaine (von Algérie Républicain) ist seit dem 1. März 1994 und Kaddour Bousselham (von Horizons) seit dem 29. Oktober 1994 verschwunden.23
Am meisten von dieser Zensur betroffen ist das Fernsehen, das wichtigste Sprachrohr des Staates. Dort werden nicht nur die staatlichen Kommuniqués verlesen, oder die erfolgreichen militärischen Operationen in Form von Tagesstatistiken verkündet, sondern auch Inszenierungen ausgestrahlt, anläßlich derer reumütige Islamisten vorgeführt werden, die dem bewaffneten Kampf abschwören.
Keine vorab definierte Logik bestimmt das Zur-Schau-Stellen der Gewalt im Fernsehen. Alles hängt von der unmittelbaren Konjunktur ab. Wenn ein Bericht von amnesty international das Regime niederschmettert, wird der Gegenschlag medienwirksam blutig. Aber wenn Verhandlungen mit dem IWF in Aussicht stehen, wird das normalisierte, befriedete Algerien auf dem Weg zum Wohlstand seinen Platz auf dem Bildschirm finden.24
Die « Metropole » Frankreich folgt der algerischen Zensurpraxis und läßt im September 1995 den Livre Blanc de la Répression en Algérie (Weißbuch über die Repression in Algerien) verbieten. Auch hat sie aus Gründen der « Nichteinmischung in innere Angelegenheiten » vor den Präsidentschaftswahlen der Oppositionspartei FFS verboten, Veranstaltungen abzuhalten.
VIII-3 Konzentrationslager, Gefängnisse, extralegale Tötungen, Folter…
Das algerische Regime bemüht sich, eine demokratische Maske zur Schau zu stellen mit dem Ziel, innerhalb des Landes als einzige Instanz zu gelten, die für Ruhe und Ordnung sorgt, und vor allem um gegenüber der Weltöffentlichkeit als salonfähiger Ansprechpartner zu erscheinen. In Anbetracht dessen, daß der algerische Staat gegen einen « Feind » vorgeht, dem auch im Westen der Krieg angesagt wird, fällt es den europäischen Staaten nicht schwer, die Menschenrechte im Falle Algeriens zu vernachlässigen. Dennoch bemüht sich die algerische Militärjunta, gewisse flagrante Verletzungen der staatsrechtlichen Prinzipien zu vertuschen. Dies geschieht nicht allein durch scheinbare Zugeständnisse, wie die Zulassung « gezähmter » Kandidaten bei Wahlen und eine vorgetäuschte Pressefreiheit, sondern sie erlaubt sich, die auffälligsten Repressionsmaßnahmen und -einrichtungen abzuschaffen: Schließung des letzten offiziellen Internierungslagers in der Wüste, Abschaffung der drei Sondergerichte und Aufhebung der Ausgangssperre Anfang 1996. Dies sind trügerische Veränderungen, die sich als Vorkehrungen zur Wiederherstellung des Friedens präsentieren lassen. Dahinter verbirgt sich eine ausgefeilte und durchdachte Repressionsmaschinerie, die nicht diesen Namen trägt: Ist es nicht ein leichtes Spiel, das letzte bekannte Konzentrationslager zu schließen, wenn genügend Gefängnisse vorhanden sind, in denen « unerwünschte » Personen ohne Gerichtsverfahren und Kontakte nach außen über Jahre festgehalten werden? Ist es nicht eher eine neue Verschlechterung, wenn die Sondergesetzgebung, die bislang von den Sondergerichten angewandt wurde, nun zur Grundlage der Rechtssprechung in den Zivilgerichten wird? Es mag erfreulich klingen, wenn seit 1993 keine Todesurteile vollstreckt werden, aber kommt es nicht einer Hinrichtung gleich, wenn die « Todeskandidaten » aus verschiedenen Gefängnissen in Serkadji zusammengelegt werden und « zufällig » während einer « Meuterei » ums Leben kommen? (Fall 4) Wie soll der Umstand, daß Menschen eher liquidiert als gefangen genommen werden, bezeichnet werden? Oder bedeuten die neu gebildeten Bürgerwehren, die zwar vom Staat initiiert sind, sich aber seiner Kontrolle entziehen und zunehmend mit den Sicherheitskräften zusammenarbeiten, keine Verschärfung des geführten Krieges? Wer berichtet über die immer häufiger stattfindenden Bombardierungen von Häusern oder Dörfern? Die Doppelstrategie, die darin besteht, auf der einen Seite demokratische und pluralistische Spielregeln vorzutäuschen und andererseits die Konfrontation mittels psychologischer Kriegführung, immer häufigeren anonymen Hinrichtungen und Massentötungen (Fall 13) und der aktiven Einbeziehung der Zivilbevölkerung in die Mordmaschine erzeugt Verunsicherung, Mißtrauen und eine tiefe Furcht. Die meisten Übergriffe finden in einer Grauzone statt, von denen nur die unmittelbar Betroffenen berichten könnten. Es gelingt dem Regime offensichtlich, ein Bild der relativen Normalität vorzuführen, das ab und an von spektakulären Autobombenanschlägen getrübt wird. Die Folter- und Todesmaschine ist voll in Gang, in den Kellern der Polizeistationen und den kaum bekannten Straßen der vergessenen Wohnviertel. Von dieser Grauzone, die hier in Deutschland selten « gelüftet » wird, wollen wir, soweit sie uns bekannt ist, an dieser Stelle berichten.
VIII-3-1 Konzentrationslager25
Sie wurden am 4. Juni 1991 per Dekret installiert und dienten dem Präfekten (Wali) zur Verwaltungshaft, ohne daß die Betroffenen vor Gericht gestellt wurden oder wußten, wie lange sie dort inhaftiert bleiben würden. Über 15 000 Menschen sind dort gewesen. Vor allem nach dem Abbruch der Wahlen im Januar 1992 wurden Tausende FIS-Kader, -Mitglieder oder -Sympathisanten dort hingeführt. Diese Lager befinden sich meistens in der Sahara, bestehen aus einfachen Zelten ohne jegliche Infrastruktur oder ausreichende medizinische Versorgung. Die Gefangenen sind oft in ihrer Nachtkleidung dorthin gebracht worden und müssen darin verweilen, bei extremen Temperaturen, die zwischen 45° tagsüber und -5° Nachts schwanken können. Es brechen Epidemien aus, die vielen das Leben gekostet haben (z.B. die Ruhrepidemie im Lager von Reggane, die im März 1992 mindestens 50 Tote verursacht hat). Nachdem der Protest auf nationaler wie internationaler Ebene groß wurde, entschloß sich der Staat, die Lager zu schließen. Die Gefangenen selbst protestierten unaufhörlich26 und lehnten es ab, Gesandte des Observatoriums für Menschenrechte, des Roten Kreuzes und der regierungsnahen Menschenrechtsliga (LADH) zu empfangen. Amnesty international hatte aber Mitte März 1992 einen Besuch im Lager von Reggane durchgeführt. Die Angehörigen der Deportierten erhöhten den Druck durch Kundgebungen und Petitionen an die Regierung. Viele der Deportierten waren gewählte Vertreter der FIS, 300 Gefangene des Lagers von Ouargla sind von Sondergerichten zu Gefängnisstrafen verurteilt, andere freigelassen, aber gleich von den Sicherheitsdiensten wieder festgenommen worden.27 Wiederum andere (zumindest bekannt von den vor kurzem freigelassenen Gefangenen aus Ain-M’guel) sind frei, doch werden ihnen keine Papiere ausgehändigt, die bezeugen, daß sie die letzten vier Jahre in einem Internierungslager verbracht haben. Sie können ohne diese Papiere keine Arbeit suchen. Noch gravierender ist der Fall eines Mannes, der von einem Sondergericht für Taten zum Tode verurteilt wurde, die sich ereignet hatten, als er sich im Lager befand. Nun soll er erneut verurteilt werden und kann nicht beweisen, daß er seit 1992 interniert war.28
Die Regierung hatte im Januar 1994 angekündigt, daß alle Lager geschlossen seien, obwohl in Ain-Mguel immer noch an die 700 Menschen festgehalten wurden. Erst nach der Präsidentschaftswahl von November 1995 wurde dieses Lager endlich aufgelöst. Wir werden hier einige Zeugnisse wiedergeben, die die Situation in den Konzentrationslagern beschreiben. Es sind Betroffene, die diese Berichte verfaßt haben, die zum größten Teil in dem schon erwähnten Livre Blanc de la Répression en Algérie erschienen sind.
Fall 1
« Dieses Lager (Reggane) ist drei Kilometer von der Flugbasis entfernt, die während der Kolonialzeit ein Zentrum für Atomversuche war. Diese Region ist auch bekannt für ihr hartes Klima, wegen ihrer Lage im heißen Dreieck, dem « Dreieck des Feuers » zwischen Adrar, Reggane und Ain Salah. Wir waren 2996 Deportierte in 217 Zelten. Wir stammten aus 24 Wilayas (Départements) aus dem Zentrum und dem Westen des Landes. Unter uns waren: 60 Abgeordnete der ersten freien Wahlen vom 26. Dezember 1991; 600 gewählte Vertreter der Kommunalverwaltungen, 120 Geistliche, 45 Ingenieure, 450 Verwaltungsangestellte, über 600 Lehrer, 11 Ärzte, 5 Apotheker, 800 Handwerker und Händler, 4 Rechtsanwälte, 13 Körperbehinderte, 6 Minderjährige unter 18 Jahren, darunter ein 14-jähriger, 20 alte Befreiungskämpfer. » (Reggane, 2. März 1992)29
Fall 2
« Wir kamen in dem Lager von Reggane an, und nach 10 Tagen waren wir genau 2996 Gefangene. Wir sind etwa 45 Tage draußen geblieben, ohne Zelte und Decken. Wir befanden uns in einer absolut prekären Lage. Es gab keine Grube. Es war ein leeres und sandiges Gelände mit Stacheldraht umzäunt. Wir lebten unter extremen Bedingungen, wie die Tiere. Die Mittelwerte der Temperaturen lagen bei 43° mit Höhen von 50°. Wegen des Mangels an minimaler Hygiene war das Lager von einem ekelerregenden Geruch umhüllt, vor allem während der starken Sandstürme, die in dieser Zeit häufig waren. Unsere Notdurft zu verrichten, war eine wirkliche Qual. Manche hielten sich bis zum Sonnenuntergang zurück, andere, vor allem die, die Durchfall oder Ruhr hatten, mußten sie vor allen machen und unter dem Gelächter der Wachleute. Der Mangel an Wasser verschlimmerte die hygienischen Bedingungen noch viel mehr, vor allem in den ersten Wochen. Wir waren von dem Regime zu echten menschlichen Lumpen reduziert worden. So ist das Schicksal derjenigen, die sich gegen die Diktatur stellten. Aber Gott ist groß und unser Glaube unumstößlich. » (Reggane, 20. März 1992)30
Fall 3
« Wir bekamen am 4. Januar 1994, als wir noch in Oued Namous waren, den Besuch von drei Mitgliedern der ‘Nationalen Dialogkommission’ (Dr Khatib Youcef, General Touati und Taha Tiar). Sie setzten sich mit manchen von uns in Verbindung, versprachen die Freilassung der Deportierten im Falle ihrer Teilnahme als Vertreter der FIS an der nationalen ‘Versöhnungskonferenz’. Das war eine echte Erpressung seitens dieser Personen. Unsere Ablehnung war kategorisch. Es stand nicht zur Debatte, daß wir politische Männer ersetzen, die bevollmächtigt sind, zu diskutieren. Das Ergebnis hat nicht lange auf sich warten lassen, wir wurden am 20. März ins Lager Ain-M’guel verlegt und dies obwohl der Innenminister am 19. Januar die Schließung der Konzentrationslager angekündigt hatte. Wir wollen sie darüber informieren, daß vor unserer Verlegung die Familienbesuche vom 28. Oktober 1993 bis zum 20. März 1994 verboten waren. Wir waren verwundert über die Verlegung, die unter schwierigen und brutalen Bedingungen geschah: Schlägereien, Handschellen, Beschimpfungen, Durchsuchungen, Beschlagnahme und Raub von Kleidung und Bücher… Der an Heuchelei grenzende Vorwand für unsere Verlegung, war, daß wir uns in einer unsicheren Zone (Oued Namous) befinden würden und daß ‘Leute aus dem Regime’ sich an uns rächen und uns ermorden könnten (?!). Dies bedarf keines Kommentars. » (Ain-M’guel, 26. Juni 1994)31
VIII-3-2 Gefängnisse
Das Observatorium für Menschenrechte ONDH berichtet, daß in Algerien etwa 28 000 Gefangene, darunter etwa 10 000, die im Rahmen der Anti-Terrorismus-Bekämpfung festgenommen wurden, in 116 Haftanstalten gefangen sind.32 Andere Menschenrechtsorganisationen geben an, 40 000 Personen würden sich in Gefängnissen befinden. Nicht zu erfahren ist die Zahl der gefangenen Frauen und vor allem der Frauen, die aufgrund des « Terrorismusvorwurfs » inhaftiert wurden. Immer wieder erwähnen Gefangene die Anwesenheit von Frauen und Folterungen an Frauen, aber von Frauen verfaßte Berichte sind uns nicht bekannt (Fall 18). Der Staat hat sogar 6000 (manche sprechen von 10 000) Straftäter freigelassen, um Platz zu schaffen. Unter den jetzigen Gefangenen befindet sich eine Vielzahl von Personen, die ohne Gerichtsurteil seit Jahren festgehalten werden. Das herausragendste Beispiel ist Abdelkader Hachani, der nach der Inhaftierung der zwei FIS-Führer zum Vorsitzenden des Exekutivbüros ernannt und Ende Januar 1992 festgenommen wurde. Seitdem ist er nicht nur ohne Gerichtsurteil im Gefängnis, sondern unterliegt einer « Sonderbehandlung », d.h. er ist vollkommen isoliert, ohne Hofgang, Besuche und Bücher.33 Er befindet sich in Serkadji, einem Gefängnis, das mitten in Algier in einer Hochsicherheitszone liegt. Das aus der osmanischen Zeit stammende Gefängnis (Barberousse) wurde unter den Franzosen berühmt berüchtigt und diente nach der Unabhängigkeit als Museum. 1982 wurde Serkadji wieder in Betrieb genommen und erhielt einen neuen Trakt, in dem Strafgefangene festgehalten werden. Heute befinden sich etwa 1600 Personen dort, etwa doppelt soviel wie eigentlich vorgesehen. Im Februar 1995 ereignete sich dort ein Massaker, das bis heute nicht vollständig aufgeklärt ist. Die staatlichen Stellen haben weder einen eigenen Bericht verfaßt, noch die Namensliste der Opfer veröffentlicht, noch ausländischen Organisationen erlaubt, eine Untersuchung vorzunehmen. Der einzige vorliegende « offizielle » Bericht ist der des ONDH, in dem es sich bemüht, der « autorisierten » Darstellung zu entsprechen. Die nationale Gewerkschaft der Anwälte, die Familienangehörigen und die Menschenrechtsorganisation LADDH haben ihrerseits einen Bericht vorgelegt, der die Ereignisse in einem anderen Licht erscheinen läßt.34
Fall 4
Am 21., 22. und 23. Februar 1995 fand eine blutige Repression in Serkadji statt. Die algerische Presse und die staatlichen Stellen berichten, sie sei die Folge eines Fluchtversuches oder eines Aufstandes gewesen. Ein Massaker fand statt, bei dem mindestens 100 Männer umkamen. Die offiziellen Stellen waren sehr darum bemüht, eine bestimmte Version zu unterbreiten, und sie bedienten sich mal wieder der unter Folter erpreßten Geständnisse, die im Fernsehen ausgestrahlt wurden. Darüber hinaus ließen sie alle Beweismittel schnellstens verschwinden, indem die Räume, in denen das Massaker geschah, sofort renoviert wurden.
In den Wochen zuvor waren seltsame Verlegungen von Gefangenen aus anderen Gefängnissen (Chlef, Berrouaghia, El-Harrach…) vorgenommen worden, die umso undurchsichtiger waren, als daß diese Verlegungen mehr den Charakter von Entführungen trugen.35 Ein Teil der Betroffenen waren zum Tode Verurteilte und durfte den Gefängnisbestimmungen nach gar nicht in Serkadji aufgenommen oder nicht länger als acht Tage dort festgehalten werden. Seltsamerweise kamen die meisten dieser Personen während des Massakers um (etwa 40). Auch innerhalb Serkadjis waren auch kurz vor dem Massaker Verlegungen vorgenommen worden, aber nicht willkürlich, wie diese sonst geschahen, sondern nach Namenslisten.
Die Version eines Fluchtversuches mit Waffengewalt ist insofern unglaubwürdig, als daß, wie schon erwähnt, der Ort Hochsicherheitsbestimmungen unterliegt (der Stabschef der Gendarmerie, das Verteidigungsministerium und ein Polizeikommissariat liegen in unmittelbarer Nähe). Die Gefangenen waren in den Tagen zuvor mehrmals durchsucht worden und trotzdem sollen einige Waffen während und nach dem Massaker bei ihnen gefunden worden sein! Hinzu kommt, daß die Türen der Zellen, in denen die zum Tode Verurteilten eingeschlossen waren, nicht mit Gewalt geöffnet wurden (es sind keine Spuren zu sehen, und es entspricht auch nicht den Darstellungen der befragten Überlebenden), sondern sie wurden mit 1000 anderen Gefangenen in der Nacht zum 21. Februar von vermummten und bewaffneten Personen aus ihren Zellen herausgeholt. Diese vermummten Männer verschwanden sehr schnell. Alle Häftlinge befanden sich im Hof in totaler Aufruhr, angesichts dessen, was ihnen widerfuhr. Sie öffneten die Zelle Abdelkader Hachanis, der daraufhin mit sechs anderen Häftlingen eine Krisenzelle bildete, um mit der Anstaltsleitung zu verhandeln. Inzwischen waren fünf Tote zu verzeichnen, vier Wärter und ein Gefangener, letzterer wurde von den auf dem Dach postierten Sicherheitskräften niedergeschossen, doch bleibt unklar, wie die vier Sicherheitsbeamten den Tod fanden, zumal es ganz zu Anfang, bei der Öffnung der Zellen geschehen sein muß. Die Krisenzelle schlug vor, entsprechende Befehle zu erteilen, um von beiden Seiten Opfer zu vermeiden, den Kontakt zwischen den verschiedenen Pavillons zu ermöglichen, die Krisenzelle zu erweitern und eine friedliche Lösung zu finden. Später forderten sie die Anwesenheit von drei namentlich genannten Anwälten unter ihnen Ali Yahia Abdennour (Vorsitzender der LADDH), eine Forderung, die die staatlichen Stellen kategorisch ablehnten. Da die Krisenzelle einen Angriff der Sicherheitskräfte befürchtete, veranlaßte sie die Rückkehr der im Hof versammelten Gefangenen und unterrichtete die Leitung davon erst, als ein Großteil der Männer in ihren Zellen eingetroffen waren. Da beschlossen die Sicherheitskräfte den Angriff. Die Mitglieder der Krisenzelle, die die Verhandlungen führten (sie hatten akzeptiert und von den anderen Gefangenen die Zusicherung bekommen, allen Bedingungen der Anstaltsleitung zu folgen) wurden getrennt voneinander drei Tage lang in Isolationshaft gehalten, ohne Nahrung und Wasser; zudem wurde Hachani mißhandelt. Allein eine Gruppe von 25 Häftlingen soll nach den Angaben des anwesenden Staatsanwaltes sich geweigert haben, den Anweisungen der Krisenzelle zu folgen und soll sich in dem Saal 25 verschanzt haben. Hachani wollte diesbezüglich vermitteln, doch dies wurde ihm nicht gestattet.
Die Armee schaltete sich ein. In der ersten Phase wurden Gefangene gezielt niedergeschossen, der erste ist Cherrati Ykhlef, ein Mitglied der Krisenzelle, der die Gefangenen auf dem Hof bei ihrem Rückzug in den Zellen beaufsichtigte und beruhigte. Dann folgte eine mehrstündige Schießerei, die an die 15 Tote und Dutzende von Verletzten verursachte. Anschließend schoß das Militär gezielt in den Sälen (29, 30, 31 und vor allem 25) und richtete ein Massaker an. Nach der Schießerei im Saal 25 gingen Scharfschützen gezielt vor und liquidierten die Überlebenden. Danach machte die Anstaltsleitung einen Appell auf der Grundlage einer Liste: die sich meldenden Personen wurden zur Seite genommen und liquidiert. Die Überlebenden des Massakers wurden in Höfe gebracht, wo sie einen Tag und eine Nacht lang gefoltert wurden.
Die Mehrheit der Toten wurde heimlich in anonymen Gräbern beerdigt und mit einem « X Algérien » versehen. Den Familienangehörigen wurde oft Tage später eine Mitteilung mit einer Grabnummer zugesandt, die sich nicht selten mit einer an andere Familien ausgegebene Nummer überschnitt. Die Überlebenden wurden massiv unter Druck gesetzt, damit sie schweigen, einige wurden gezwungen, öffentliche Aussagen zu machen, die der offiziellen Version entsprachen.
Der Bericht beinhaltet viele Aussagen von Zeugen, Opfern und Familienangehörigen, die jedoch nicht erlauben, die genaue Zahl der Getöteten festzustellen, da viele der Familienangehörigen weder Besuchserlaubnisse noch Informationen erhalten. Das Comité Algérien des Militants Libres de la Dignité Humaine et des Droits de l’Homme, das das Weißbuch herausgebracht hat, führt in seinem eigenen Bericht über die Ereignisse eine Namensliste von ihnen bekannten Gefangenen auf, die während des Massakers ermordet wurden: 26 zum Tode Verurteilte, 17 zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe Verurteilte, 24 Angeklagte und 13 Strafgefangene. Offiziell wird von 96 Toten gesprochen.
Das Massaker, das in Serkadji stattfand, konnte wohl nicht geheimgehalten werden, da mehrere unvorhergesehene Ereignisse den Ablauf störten und die Anwohner von den Schüssen und Schreien alarmiert wurden. Doch im November 1994 ereignete sich im Gefängnis Berrouaghia ein ähnliches Massaker, das erst Monate später bekannt wurde. Bis heute ist keine Untersuchung über die Umstände erfolgt und dieses Ereignis bleibt weiterhin von den Medien ignoriert. Die Zahl der Opfer ist nicht bekannt, Schätzungen gehen von etwa 60 bis zu mehreren Hundert.
Die Tatsache, daß so viele zum Tode Verurteilte ihr Leben während des Massakers in Serkadji verloren haben, und daß solche Ereignisse nicht zum ersten Mal geschehen, deutet daraufhin, daß das Regime eine Form gefunden hat, mit der « offiziellen » Entscheidung, Todesurteile nicht zu vollstrecken, umzugehen. Die verschiedenen Proteste und Berichte von internationalen Menschenrechtsorganisationen haben die staatlichen Stellen nicht veranlassen können, eine neutrale Untersuchung in Sachen Serkadji vorzunehmen.36
Die Folter, die während der Revolte im Oktober 1988 im größeren Maße angewandt wurde, schien zwischen 1989 und 1991 nur noch selten zu sein. Nach dem Staatsstreich von Januar 1992 wurde die Anwendung der Folter bei den massiven Verfolgungen und Festnahmen eine sehr verbreitete und systematische Praxis. Sie wird in den Zentren des militärischen Sicherheitsdienstes, den Polizeikommissariaten und den Räumen der Gendarmerie durchgeführt. Allerdings wird auch in Kasernen, Villen, nicht identifizierten Garagen und Gefängnissen, wie Serkadji und El-Harrach gefoltert. Die Methoden sind zahlreich; am häufigsten jedoch wird die Chiffon-Methode angewandt: das Opfer wird auf einem Tisch oder einer Bank auf den Rücken gelegt und festgebunden und ihm wird ein Tuch (Chiffon) in den Mund gesteckt, die Nase zugehalten und gleichzeitig Wasser, Schmutzwasser oder Chemikalien eingeführt, bis es zu ersticken droht. Dann wird auf den aufgeblähten Bauch geschlagen, so daß der Gemarterte sich übergeben muß und nicht selten bei dieser « Behandlung » das Bewußtsein verliert. Diese Quälerei kann über Stunden dauern. Hinzu kommen noch Schläge; Elektroschocks (Gégène) an allen Körperteilen; Verbrennungen durch Lötkolben; Bohren mit einer Bohrmaschine; anale Penetration mit Gegenständen; Aufhängen an Füßen oder Handgelenken; die Methode des « Stuhls », die darin besteht, das Opfer auf einem Stuhl (oder einer Leiter) festzubinden und diesen umzukippen, so daß der Gefolterte immer wieder auf den Kopf fällt; sexuelle Verstümmelungen, bis hin zur Kastration; Vergewaltigungen, Nahrungsentzug und diverse Formen der psychischen Folterung (unter ihnen Scheinhinrichtungen).37
Die festgenommenen oder verschleppten Personen werden sehr oft über die im « Antiterror-Gesetz » festgelegten 12 Tage Garde à vue (Inkommunikado-Haft) festgehalten. Nicht selten verschwinden Personen in den Folterzentren für ein bis zwei Monate, manchmal sogar länger. Natürlich werden die Familienangehörigen nicht über die Inhaftierung und den Verbleib der Festgenommenen informiert. Vielleicht erfahren sie nie etwas über sie, dann gelten sie als verschwunden, oder sie erhalten Nachricht, wenn sie in ein Gefängnis – mit oder ohne Prozeß – überführt werden. Wenn die Betroffenen zu Tode gefoltert wurden, erhalten sie vielleicht eine Aufforderung, zum Leichenhaus zu kommen zwecks Identifikation (meistens wird trotz der Folterspuren behauptet, sie seien auf der Flucht getötet oder von anderen ermordet worden), oder aber sie erhalten einen versiegelten Sarg, mit dem Verbot ihn zu öffnen. Beschwerden der Familienangehörigen stoßen auf taube Ohren, wenn sie nicht aufgrund dessen selbst belangt werden (Fall 10).
Viele der Gefangenen, die erst nach Wochen oder Monaten in geheimer Haft in Gefängnisse überstellt wurden, sagten aus, daß sie während der vorangegangenen Haftzeit gefoltert oder mißhandelt worden seien. Auch hielten die Inhaftierten vor Gericht ihre Aussagen aufrecht, gefoltert worden zu sein. Bis heute wurde jedoch von Gerichtsseite keiner dieser Beschwerden nachgegangen.38
Obwohl Präsident Zeroual des öfteren versichert hat, daß jeder Übergriff der Sicherheitskräfte geprüft und geahndet werden soll, ist bis heute kein einziger Folterer vor Gericht gestellt worden.39 Das Observatorium für Menschenrechte beharrt auf dem Standpunkt, der Einsatz von Folter sei in Algerien eher selten und könne auf keinen Fall als systematisch bezeichnet werden. Amnesty international und andere Organisationen appellieren immer wieder an die algerische Regierung, bestimmten Fällen nachgehen oder eigene Untersuchungen durchführen zu können, doch wird ihnen dies verweigert.
Im folgenden wollen wir einige Berichte und Zeugenaussagen dokumentieren, die stellvertretend für Hunderte von gesammelten Berichten stehen sollen.
Fall 5
Hier wollen wir einen Brief des Anwalts Mahmoud Khelili wiedergeben, der der Einladung des Vorsitzenden des ONDH, an der Untersuchungskommission über die Ereignisse in Serkadji teilzunehmen, nicht nachkommen will, da er diese Institution nicht für kompetent hält:
« Ich erlaube mir, Ihren Brief vom 26. März 1995 bezüglich des grauenhaften Massakers in Serkadji zu beantworten. Ich war über Ihren Brief sehr überrascht: es ist das erste Mal, daß Sie die Güte haben, mir zu schreiben, nachdem ich oftmals Ihr Einschreiten ersucht habe.
Ich habe durch viele Briefe Ihre Aufmerksamkeit auf einige schwerwiegende widerliche Verbrechen, Brutalitäten, Folterungen und extralegale Hinrichtungen richten wollen. Die meisten Betroffenen sind dem Gesetz nach unschuldig, weil sie diese Angriffe erlitten, bevor sie einem Gericht vorgeführt wurden. Sie haben diesbezüglich nicht den kleinen Finger gerührt. Sie haben mir nicht mal geantwortet, als wenn diese Fälle Sie nicht interessieren würden.
Ich werde beispielhaft einige Fälle, auf die ich Ihre Aufmerksamkeit in der Vergangenheit gelenkt hatte, wieder anführen:
1- Der verstorbene Mansouri Meliani, der hingerichtet wurde. Er hat grauenhafte Folterungen und grausame Behandlungen erlitten, in einer Isolationszelle, in die kein Sonnenstrahl eindringt, und dies, obwohl er zum Tode verurteilt war und auf die Vollstreckung im Militärgefängnis von Blida wartete.
2- Der Fall Bensaidane Mohamed. Dieser Bürger war ebenfalls in dem Militärgefängnis von Blida. Er ist ein ehemaliger Gendarm. Er wurde während der ersten Untersuchung von seinen ehemaligen Kollegen furchtbar gefoltert. Er wurde aus dem Gefängnis geholt und erneut fürchterlich gefoltert, bevor er wieder in seine Zelle kam, obwohl er unter der Verantwortung und dem Schutz des Untersuchungsrichters stand.
3- Der Fall Kolli. Er ist ein ehemaliger Gendarm, der auf unmenschliche und schreckliche Weise gefoltert wurde. Seine Sexualorgane wurden mit Benzin übergossen und verbrannt. […] Ich habe bezüglich dieses Falles von Ihnen keine Antwort bekommen, ein Umstand, der umso erwähnenswerter ist, als daß ich Ihnen den Namen des Folterers mitgeteilt hatte, der diese schreckliche kriminelle Tat beging.
4- Der Fall El Kechai Abderrachid. Er war in Serkadji inhaftiert. Er wurde von den Wärtern brutal gefoltert und mit einem Besenstiel anal penetriert, was eine schlimme Rectorrhagie verursachte.
5- Der Fall Lacheraf Bachir. Er wurde auch auf grausame Weise gefoltert und wurde von einem Gendarmen, einem Feldwebel anal penetriert. Er wurde an seinem Geschlecht aufgehängt, was ein schlimmes Blutharnen zur Folge hatte.
6- Der Fall Lazrag Nacera, Ehefrau von Koudri. Sie wurde aus ihrer Wohnung von Personen entführt, die sich als Sicherheitskräfte ausgaben. Sie ist seitdem verschwunden, trotz des von uns beim Generalstaatsanwalt von Algier eingereichten Strafantrages.
7- Der Fall Benslimane Amina. Diese Bürgerin wurde im Viertel Belcourt am 23. Dezember 1994 von Personen, die sich als Sicherheitskräfte ausgaben, festgenommen. Sie ist bis heute verschwunden.
8- Und schließlich der Fall des verstorbenen Si Mozrag Mohamed Yacine. Er war der Sohn des Anwalts Ahmed Si Mozrag, der gegenwärtig unter Hausarest in Burkina Faso festgehalten wird. Mohamed Yacine wurde mehrmals gefoltert. Das erste Mal nach seiner Festnahme und während der Inkommunikado-Haft. Das zweite Mal im Gefängnis von El-Harrach, was uns veranlaßte, eine Klage ans Gericht von El-Harrach einzureichen, die bis heute ohne Folgen blieb. Das dritte Mal während seiner Verlegung nach Serkadji, als er im Kofferraum eines unkenntlich gemachten Fahrzeuges des Typs Daewoo von der Polizei des Zentralkommissariats eingesperrt wurde. In diesem Kommissariat wurde er grausam gefoltert. Und schließlich wurde er während des schrecklichen Gemetzels in Serkadji, im Monat Ramadan (22.-23. Februar 1995) unter undurchsichtigen Umständen ermordet.
Diese hier aufgeführten Fälle sind nur ein Bruchteil derer, auf die ich Ihre Aufmerksamkeit gerichtet hatte, aber meine Briefe blieben unbeantwortet.
Die Justizbehörden haben große Anstrengungen unternommen, um die Wahrheit zu verbergen und die öffentliche Meinung mit Fakten zu versorgen, die weit weg von der Realität sind. Wie sie auch den Anwälten kategorisch verboten haben, ihren Mandanten in Serkadji einen Besuch abzustatten und sich darüber zu informieren, ob sie noch am Leben sind.
Diese hier aufgeführten Tatsachen haben dazu geführt, daß wir kein Vertrauen in das ONDH mehr haben, dessen Vorsitz Sie innehaben.
Wir fordern die eine neutrale, von der Regierung unabhängigen Kommission, die eine genaue Untersuchung durchführt, die die ganze Wahrheit über das, was sich wirklich in Serkadji abgespielt hat, ans Licht zu bringen, die Umstände des Dramas zu verstehen und die Verantwortlichkeiten festzulegen.
Wir fordern auch eine Untersuchungskommission für die Ereignisse, die sich im Gefängnis von Berrouaghia abgespielt haben; eine Katastrophe, bei der Dutzende umkamen. […]
Fall 6
« Mékidèche Said, ein friedfertiger Bürger, wurde wegen seiner Liebenswürdigkeit und Ehrlichkeit von allen Einwohnern El Madanias, Algier, Mohamed Lamana genannt. Er wurde von den Gendarmen von Bouzareah, angeführt vom Oberfeldwebel Ringo, festgenommen und zu Tode gefoltert. Vor seiner Beerdigung wurde trotz des Verbots von den Behörden sein Sarg geöffnet, und der Anblick war furchterregend. Sein Körper war von Kopf bis Fuß verstümmelt, die Glieder mit einer Säge zerschnitten. Seine Beerdigung fand am Freitag dem 10. März 1993 statt, in Anwesenheit von etwa 8000 Personen. Angesichts dieser beeindruckenden Masse, […] erschraken die Sicherheitskräfte und schossen in die Luft, um die Leute davon abzuhalten, am Geleit teilzunehmen. Doch die Bevölkerung antwortete mit Selbstbeherrschung und Entschlossenheit. Als sie den Friedhof verließen, wurden Hunderte festgenommen, 46 von ihnen kamen wegen ‘illegaler Ansammlung’ vor Gericht. »40
Fall 7
Hier greifen wir den Fall von Mohamed Ait Bellouk auf, weil er vor seiner Ermordung einen Bericht über seine Festnahme und die an ihm verübten Folterungen verfaßte. Er war zum Tode verurteilt und im Gefängnis El-Harrach eingesperrt. Im Januar 1995 wurde er nach Serkadji verlegt und fand während des Massakers im Februar 1995 den Tod:
Als ich am Donnerstag den 4. November 1993 um 13 Uhr mit Freunden aus dem Viertel zusammen war, stiegen vier Individuen aus einem weißen Kleinlaster der Marke Renault Express aus. Sie warfen mich gewaltsam in den hinteren Teil des Wagens, wobei ich mir Verletzungen am Kopf zuzog. Sie verbanden mir die Augen und verhüllten mir den Kopf mit meinem Hemd. Sie fuhren zu einem naheliegenden Ort. Sobald wir ankamen, stürzten sich Polizisten auf mich und verabreichten mir heftige Schläge, Fußtritte, Faustschläge und Knüppelschläge, zusätzlich zu den Beschimpfungen, die an mich und meine Familie gerichtet waren. Dies alles spielte sich im Hof ab. […] Sie führten mich zu dem Folterzimmer, das soeben frei wurde, da keine Schreie mehr zu hören waren. Sie schmissen mich auf den Boden, die Augen immer noch verbunden. Sie zogen mich mit Gewalt aus und setzten mich auf eine Zementbank, banden mir die Hände unter dieser Bank mit Handschellen und die Füße mit einer dicken Kordel fest. Einer von ihnen setzte sich auf meine Beine und die Operation mit dem Chiffon begann. […] Ich erstickte und das eingedrungene Wasser nahm oft den falschen Weg, Richtung Lunge. Diese Prozedur dauerte etwa zwei Stunden, dann ging man zum Verhör über. Man warf mich in eine Zelle; abends brachten mich Polizisten wieder zum Folterzimmer, um dasselbe zu wiederholen und mich dieselbe Qual erleiden zu lassen. Nach zwei Stunden Folter brachte man mich in einem komatösen Zustand in die Zelle zurück. Die selben Folterungen dauerten ohne Unterbrechung 4 Tage lang, von morgens bis mittags (Zeitpunkt ihres Mittagessens), dann bis zum Abendessen, manchmal bis in die Nacht hinein. Eine Foltersitzung dauerte 2 bis 3 Stunden und jeder Folterknecht war in einer Technik besonders versiert, insbesondere im Schlagstockeinsatz mit einem elektrischen Instrument auf empfindliche Körperteile, bevorzugt auf die Geschlechtsteile. Der Folterer, der diese Technik anwendet, hat sich so sehr an mir ereifert, daß meine Geschlechtsteile verkümmert sind und eine totale und endgültige Impotenz die Folge ist. Das gleiche Instrument wurde auf den Augen angewandt, was Blutungen hervorrief und eine wesentliche Sehkraftverminderung verursachte. Auf den Mund angewandt, provozierte es eine Anschwellung der Lippen, des Zahnfleisches und der Mundschleimhaut, so daß mehrere Tage lang die Zufuhr von Nahrung unmöglich war. Dieses Instrument besteht aus einem Knüppel, der elektrische Schläge versetzt, die schreckliche Schmerzen an den empfindlichen Stellen verursachen, aber keine Spuren hinterlassen. Jedoch war die Folge der ständigen Anwendung dieses Instruments die Perforierung der Haut, bis der Knochen am linken Bein sichtbar wurde. […]
Während der gesamten Periode der Folter, etwa ein Monat lang, war ich fast nackt. Sie hatten mir alle meine Sachen genommen und mir eine völlig zerrissene Hose und ein ganz dünnes Hemd gegeben. Sie zwangen mich früh morgens oder in der Nacht, mit gebundenen Händen nach draußen zu gehen, und sie ließen mich auf dem Hof, auch im Regen. Zusätzlich zu dieser physischen Folter haben sie verschiedene psychologische Foltermethoden angewandt, wie Todesdrohungen, Einschüchterungen und Erpressungen. Sie haben z.B. gedroht, meine Eltern kommen zu lassen und sie vor mir zu vergewaltigen und zu foltern; alles, damit ich das von ihnen vorbereitete Protokoll unterschreibe. Die Erpressung war nicht leeres Gerede, da ich 10 Tage später die schmerzhafte Überraschung erlebte, meine 45-jährige Mutter und meinen ältereren Bruder in diesem Folterzentrum zu sehen. Nach zwei Wochen Folter wurde mein Bruder freigelassen und meine Mutter wurde in das Gefängnis El-Harrach gebracht. Sie drohten mir oft mit meiner Abschiebung und die meiner Familie nach Marokko – weil wir marokkanische Staatsbürger sind – oder sie drohten unser Haus zu sprengen. Desöfteren brachten sie mich zu mir nach Hause, unter dem Vorwand, eine Durchsuchung machen zu wollen. Sie zerstörten alles, was ihnen in die Hände fiel. Einer von ihnen legte ein Messer an den Hals meiner Großmutter, um sie zu terrorisieren, andere schlugen meine Mutter vor den Augen ihrer Kinder. Bei jedem nächtlichen Besuch an meinem Wohnort verbreiteten sie Furcht und Panik.
Desöfteren holten sie mich nachts aus meiner Zelle oder aus dem Folterzimmer und schmissen mich in den hinteren Teil ihres Fahrzeuges, mit verbundenen Händen. Wir fuhren lange Zeit, und wenn sie drohten, ‘mich zu erschießen und mich wie ein Hund auf die Straße zu werfen’, roch ich den Tod. Am Ende war ich bereit, alles zu unterschreiben. Hauptsache diese Qualen würden aufhören, und meine Mutter käme aus dieser Hölle raus. Am 8. Dezember 1993, also nach 36 Tagen Inkommunikado-Haft in Chateauneuf, wurde ich mit meiner Mutter und mit anderen Bürgern zum Zentralkommissariat von Algier verlegt, obwohl sie mir versprochen hatten, meine Mutter freizulassen, sobald ich das Protokoll unterschrieben hätte. Im Kommissariat angekommen, dachte ich, der Leidensweg sei beendet und glaubte, mich unter zivilisierten Menschen zu befinden. Doch ich wurde in eine unterirdische Zelle geführt, die Hände hinter dem Rücken gebunden und 2 oder 3 Tage dort eingesperrt, ohne Nahrung und ohne Wasser. Ich wurde mehrmals herausgeholt, mit verbundenen Augen. Bis heute hallen die Schreie und Schläge in meinem Kopf und vor allem die Worte mancher Polizisten, die immer wieder sagten, ich solle mich unterwerfen und unterschreiben, sonst würden sie meine Schwester holen, wie sie meine Mutter geholt hätten. Sie haben mich dazu gebracht, alles zu unterschreiben, wie in Chateauneuf. Jetzt war es ein anderes Protokoll mit anderen Anklagepunkten.
Ich bin also einen Monat lang in diesem Zustand geblieben, bis an dem Tag, an dem man mich dem Untersuchungsrichter vorführte und er mir befahl, alle Tatsachen zu gestehen, sonst würde man mich wieder ins Folterzentrum bringen, um… zusätzliche Folter an meiner Mutter durchzuführen. Dies tat ich auch gegen meinen Willen am 10. Januar 1994, um mich und meine Mutter zu verschonen. An diesem Tag wurde ich zum Gefängnis El-Harrach verlegt, nach einer Haft von 36 Tagen in Chateauneuf und 30 Tagen im Zentralkommissariat. (Ait Bellouk Mohamed, geboren am 29. April 1960.)41
Fall 8: Zeugnis eines gefolterten Polizeioffiziers.
Ich wurde im September 1987 vom nationalen Sicherheitsdienst rekrutiert.[…] Im März 1994 befahl mir der Kommissar Daci, mit meinen Kollegen Festnahmen in der Bevölkerung von El-Affroun vorzunehmen und Hinterhalte zu organisieren, was ich kategorisch ablehnte, da ich nicht willkürlich junge Bürger festnehmen und schon gar nicht Menschen töten konnte. Ich habe dann mein Jahresurlaub beantragt, den ich am 6. April 1994 erhielt. Ich fuhr nach Marokko, genauer nach Casablanca, wo ich mich zum Büro des hohen Flüchtlingskommissariats begeben habe. Dort habe ich einen Antrag auf Anerkennung als politischer Flüchtling gestellt. Leider wurde ich kurze Zeit später von der marokkanischen Polizei in Rabat vorübergehend festgenommen und man bat mich, Marokko sofort zu verlassen und erklärte mir, daß mein Antrag wegen meiner Polizeifunktion vom UNHCR abgelehnt worden sei. Ich bin zurück ins Land und habe meine Arbeit wieder aufgenommen, als der Urlaub abgelaufen war. Nach 2 Wochen Dienst beschloß ich, meine Waffe und Berufskarte zurückzugeben, weil ich es ablehnte, innerhalb des Sicherheitsdienstes zu arbeiten. […] Ich wurde im Kommissariat vorgeladen. Dort bestätigte man mir meine Kündigung, und dies für Juli 1994. Am 20. desselben Monats, […] wurde ich von ehemaligen Kollegen des Sicherheitsdienstes der Daira in meiner Wohnung um 13 Uhr verhaftet.
Nach einem Verhör wurde ich mit einem Elektrokabel auf verschiedene Körperteile gepeitscht, insbesondere auf den Rücken. Man warf mich dann gefesselt 48 Stunden lang in eine Zelle, ohne Nahrung und Wasser. Daraufhin kamen Angehörige der Brigade für Repression und Verbrechertum (BRB), und man transportierte mich in einem Kofferraum nach Blida. Ich wurde sofort mit Handschellen der Kriminalpolizei vorgeführt. Der Kommissar Tigha Mohamed befahl seinen Männern, mich mit dem Chiffon zu foltern. […] Ich bin an dem aus dem Magen ausfließenden Wasser erstickt und in Ohnmacht gefallen. Als ich aufwachte, saß ich völlig nackt und durchnäßt vor dem Kommissar. Sie legten mir nahe, alles zu ‘gestehen’ aber ich antwortete: ‘Welche Dinge?’ Sie nannten mir viele Namen und Angelegenheiten, von denen ich nichts wußte.
Man brachte mich zu meinem Erstaunen in die Folterkammer zurück. Meine Handgelenke bluteten wegen dem Ziehen an den Handschellen. Blut floß aus meinen Beinen. Trotz meines Zustandes haben die Polizisten und ehemaligen Kollegen dieselben Qualen mit dem Chiffon wiederholt. Ich sah den Tod vor meinen Augen. Einer der Beamten verpaßte mir einen gewaltsamen Faustschlag in die Geschlechtsteile. Ich fiel in Ohnmacht vor Schmerz, das war grausam. Sie spuckten mir ins Gesicht und überschütteten mich mit Beschimpfungen. Ein anderer Fußtritt auf den Mund führte zum Verlust von zwei Zähnen des Oberkiefers.
Nach zwölf Tagen der Qualen in Blida wurde ich in die Schule von Chateauneuf verlegt, wo ich erneut die Folter mit Strom erlitt. Mein einziges Verbrechen war, daß ich die Polizei verlassen hatte. Ein ganzes Szenario wurde gegen mich konstruiert, und sie zwangen mich, das Protokoll mit verbundenen Augen zu unterschreiben, ohne daß ich es durchlesen durfte und unter der Drohung, mich auf der Stelle zu töten. Ich wurde dem Sonderrichter von Algier am 16. August 1994 vorgeführt und im Gefängnis von El-Harrach inhaftiert. (2. September 1994, Abderrahmane Ouandjela, ehemaliger Polizeioffizier)42
Fall 9: Zeugnis von Hocine Abderahime (Vgl. Kap. VI-6)
Anmerkung: Die ‘Sicherheitsdienste’ haben uns in den Folterzentren gefilmt und aufgenommen. Sie wußten genau, daß wenn sie uns im Fernsehen direkt präsentiert hätten, wir ihr Szenario zum Scheitern gebracht und ihren Machiavellismus gezeigt hätten. Was die Audio- und Videokassetten betrifft, sind nicht alle direkt aufgenommen worden. Es sind Aufnahmen, die ohne unser Wissen gemacht wurden, wie z.B. in der Kaserne des Militärdienstes in Hydra. Während ein Offizier uns verhörte, filmte uns eine versteckte Kamera.[…]
Am zweiten Tag meiner Inhaftierung erschien der Hauptverantwortliche der Zentrums ‘El-Hadj’ Kraa. Neben ihm befand sich eine Kamera. Seine erste Frage war: ‘Was weißt du? Rede über die Flughafenaffäre!’ Ich war über die Frage erstaunt. Ich sagte ihm, daß ich außer dem, was in den Zeitungen stand und im Fernsehen gezeigt wurde, nichts über diese Angelegenheit wüßte. Ich war sehr bestürzt, als ich erfuhr, daß eine Bombe im Flughafen explodiert war und den Tod von mehreren Menschen verursacht hatte. Die Kamera lief. Alles, was ich gesagt habe, wurde aufgenommen. Als der Kommissar Kraa das feststellte, hat er sich umgedreht und dem Kameramann gesagt: ‘Wer hat dir gesagt zu filmen? Wer hat dir gesagt zu arbeiten?’ Diese Reaktion erklärt sich ganz offensichtlich durch die Tatsache, daß er mit meinen Antworten nicht zufrieden war. Er befahl dem Kameramann, mit dem Filmen aufzuhören und fuhr fort, mir zu drohen. Er sagte, er würde andere Mittel anwenden. […] Ich schwor, die Wahrheit gesagt zu haben. ‘Übrigens habt ihr sicherlich eine Untersuchung angestrengt’, sagte ich ihm, ‘ich bin jetzt in Ihren Händen. Wenn Sie den geringsten Beweis haben oder wenn es gegen mich eine Zeugenaussage gibt, bin ich bereit, mich auf jede Gegenüberstellung einzulassen!’ Er sagte dann: ‘Ich bin davon überzeugt, daß du nicht diese Operation befohlen hast und auch nicht von weitem oder nahem darin verwickelt bist, aber ich glaube dir nicht, wenn du sagst, daß du nicht weißt, wer dahinter steckt’.
Am nächsten Tag ist ein Offizier Namens Talhi in Begleitung von Folterern gekommen und sagte zu mir: ‘Schluß mit den philosophischen Diskussionen mit den Verantwortlichen! Jetzt muß Du mit uns sprechen. Wir sind Militärs…Gefreite, die sich um Gott, Politik und Religion nicht scheren. Wenn du nicht gestehst, werden wir dich foltern, wie du es noch nie erfahren hast. Wenn es nötig ist, dich zu töten, werden wir es tun. Du wirst weder der erste sein und auch nicht der letzte… Und wir werden damit beginnen, Dir die Hoden wegzureißen, so kannst du keinen Verkehr mehr mit deiner Frau haben’. Sie brachten mich mit Gewalt zum Folterzimmer. Sie banden meine Hände mit Handschellen hinter den Rücken, fesselten den ganzen Körper mit dicken Kordeln und bedeckten meinen Kopf. Dann zwangen sie mich, Wasser zu schlucken mittels Chiffon. Ich fuhr fort, meine Unschuld zu beteuern und die Ungerechtigkeit zu beklagen. Der Offizier sagte mir dann: ‘Stirb wie ein Hund. Und wenn dir das nicht reicht, werden wir auf Strom übergehen’, und er fügte seinem Kollegen hinzu: ‘betätige die 380 Volt!’ Ich sah den Tod vor meinen Augen. Nach unbeschreiblichen Schmerzen habe ich das Szenario zum Flughafen erfunden und habe die Namen von unschuldigen Brüdern angegeben, damit man aufhört, mich zu foltern. In der Tat löste man mich nach einer Stunde von meinen Fesseln und führte mich dem Kommissar Kraa vor, der von mir wissen wollte, was ich unter der Folter gesagt hatte. Er befahl dem Kameramann mich aufzunehmen. Ich habe begonnen von der Angelegenheit zu sprechen, als wenn ich wirklich daran teilgenommen hätte. Da habe ich die Namen der Brüder Mohamed Aimat, Djamel Ressaf und Ben Toumi angegeben, die alle unschuldig sind. Aber der Kommissar Kraa war nicht zufrieden mit dem Szenario, das ich mir ausgedacht hatte und das aufgenommen wurde.[…] Ein oder zwei Tage später sind sie wieder gekommen, um mich zu foltern, nachdem sie mich zwangen, falsche Aussagen zu machen und unschuldige Personen zu nennen. Sie schlugen mich mit einem Instrument, das einer Bohrmaschine ähnelte. Mein Schädel war nah daran zerschlagen zu werden, und sie brachten mich zum Krankenhaus von Ain-Naâdja, wo man mich unter schrecklichen Umständen behandelte […]. Dann wurde ich in die Krankenstation des Folterzentrums gebracht. Zwei oder drei Tage nach dem Vorfall ist der Offizier gekommen und hat mich zum Kommissar Issouli gebracht, und beide verhörten mich erneut zu der Flughafenaffäre. Als ich ihnen sagte, ich sei unschuldig, schlug mich der Offizier Talhi auf den Kopf, trotz meiner Verletzung und der Anschwellung. Die Nahtstelle platzte und das Blut strömte aus meinem Kopf in großen Mengen. Er schüttelte meinen Kopf und sagte: ‘Trink dein Blut!’ Ich schrie und verlangte Hilfe. Man brachte mich ein zweites Mal zum Krankenhaus von Ain-Naâdja, wo ich ähnlich behandelt wurde wie beim ersten Mal. Dann führten sie mich zum Zentrum zurück und schmissen mich in ein Zimmer. Sie ketteten mich an ein Bett und zwangen mich, in Plastikflaschen zu urinieren. Zwei Tage später kamen sie wieder und stellten dieselbe Frage. Ich hatte schreckliche Kopfschmerzen. Ich habe ihnen erneut gesagt, daß ich nichts über die Flughafenangelegenheit wüßte. Sie nahmen mir die Ketten ab und folterten mich erneut, indem sie Wasser und den Chiffon anwandten. Als ich es nicht mehr aushielt, erfand ich eine neue Geschichte, ein neues Szenario, das sich vom ersten unterschied, doch genauso erfunden war. Nachdem sie mich aufgenommen hatten, sagten sie mir: ‘Du lügst weiter!’ […]
Am darauffolgenden Sonntag, nach dem El-Asr-Gebet wurde ich von 20 Polizisten umzingelt. Sie bedeckten meinen Kopf bis zur Nase und schmissen mich auf einen Holztisch, ketteten meine Hände hinter dem Rücken und fesselten meinen ganzen Körper mit Kordeln. Dann zwangen sie mich, gewaltsam Wasser zu trinken, bis ich fast starb. Gleichzeitig verhörten sie mich über die Flughafenaffäre, obwohl sie wußten, daß die erste Aufnahme schon im Fernsehen als die Wahrheit vorgestellt worden war. Wegen der Grausamkeit der Folter ertappte ich mich dabei, Namen von Personen anzugeben, die weder mit der Bombengeschichte noch mit der bewaffneten Bewegung zu tun hatten. So der Bruder Hechaichi Rachid, der Flugkapitän. Als ich ihnen die Uhrzeit, den Ort und den Zeitpunkt des Telefonanrufes bezüglich der Bombe gab, sagten sie: ‘Wir brauchen diese Informationen nicht, die hast du in den Zeitungen gelesen! Wir wollen aber Namen!…’ Dann habe ich ihnen eine dritte Geschichte erzählt, die genauso erfunden war wie die beiden ersten. Daraufhin brachten sie mich mit ein paar Brüdern zur Kaserne des Abwehrdienstes (Sécurité Militaire) von Hydra. Sie führten mich einem angeblichen Kommandanten vor, der mir befahl, die letzte Geschichte, die ich unter der Folter erfunden hatte und die anders war, als die, die sie auf Videoband aufgenommen und im Fernsehen vorgeführt hatten, zu erzählen. Eine versteckte Kamera filmte mich ohne mein Wissen.
Als wir zum Folterzentrum von Ben-Aknoun zurückkehrten, zwang mich der Kommissar, vor der Kamera so zu sprechen, daß ich natürlich wirkte. […] Ich sagte ihm, daß das, was er mir befahl zu sagen, Dinge seien, die ich noch nicht einmal unter der Folter geäußert hätte: so die Aussagen zu Sudan und Iran und die, bezüglich der Scheikhs Ben Azouz und Meliani (Dieses Thema ist mir übrigens völlig unbekannt), oder die bezüglich unserer angeblichen Planung der ‘Zerstörung ökonomischer Institutionen’, einschließlich des Flughafens, sowie des erfundenen heimlichen Einverständnisses der FIS mit all dem! Hinzu kam, daß ich das Volk um Vergebung bitten sollte, um als tatsächlicher Verantwortlicher der Flughafengeschichte zu wirken! […]
Wir sind also einen Monat lang gefoltert worden, bis zum letzten Moment. Sie haben uns keine Ruhe gegönnt. An dem Tag, an dem wir zum Gericht gebracht wurden, haben sie uns auf bestialische Weise im Lastwagen, der uns transportierte, angekettet.[…] Unsere Hände waren zwischen unseren Beinen und Köpfen gebunden, brutal nach unten gezerrt. Wir sind in dieser schmerzhaften Lage geblieben, bis wir am Gericht Abane Ramdane angekommen sind, wo uns eine ganze Armee von Polizisten erwartete, als wenn sie uns schon hinrichten wollten. Selbst bei dem Staatsanwalt drohten sie, uns wieder ins Folterzentrum zu bringen, wenn wir auf die Idee kämen, unsere Aussagen zu widerrufen. Und um uns noch mehr zu terrorisieren, waren nur Männer mit Masken und bis an die Zähnen bewaffnet im Gericht anwesend. Wir sind beim Haftrichter angekettet geblieben und sie wollten sogar mit uns hinein kommen. […]43
Den weiteren Verlauf der Vernehmung haben wir weiter oben wiedergegeben. (Vgl. VI-6) Hocine Abderahime wurde zum Tode verurteilt und im August 1993 hingerichtet.
Fall 10
Sei noch der Fall eines älteren Mannes angeführt, dessen Sohn Kamal (geboren 1969) am 31. März 1993 in der Familienwohnung festgenommen wurde. Am 11. Mai 1993 wurde Herr Halouane von der Gendarmerie Oued Moussa darüber informiert, daß sein Sohn am 8. Mai tot aufgefunden worden sei. Er solle das Familienbuch mitbringen und den Körper identifizieren. Dieser war übersät mit Verletzungen: Spuren von zugezogenen Schellen an den Handgelenken und Fußknöcheln, durchbohrte Waden. Der Verantwortliche des Leichenhauses bestätigte ihm, daß die Hoden seines Sohnes zerquetscht seien. Herr Halouane beschwerte sich bei der Gendarmerie, wo man ihm eine Geschichte über den Tod seines Sohnes erzählte. Er selbst glaubt, daß er und andere ermordet wurden, um die kurz zuvor in einer Auseinandersetzung zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen getöteten Polizisten zu rächen. Herr Halouane ist kurz danach selbst festgenommen und im Gefängnis El-Harrach eingesperrt worden. Er sagt: « Mein einziges Verbrechen ist vielleicht, laut gesagt zu haben, daß mein Sohn auf feige Art von Polizisten ermordet wurde, nachdem er grausam gefoltert und seine Hoden zerquetscht wurden. »44
Fall 11
Wir greifen hier nochmal auf den Fall des angeblichen Mitverantwortlichen am Mord des Journalisten und Schriftstellers Tahar Djaout auf. Dieser wurde am 26. Mai 1993 niedergeschossen und starb eine Woche später an seinen Verletzungen. Am 1. Juni 1993 gesteht ein junger Mann, Belabassi Abdellah, im Fernsehen, als Chauffeur an der Aktion mitgewirkt zu haben und nennt seine Komplizen sowie den Verantwortlichen (der berühmte Abdelhak Layada, der sich zu diesem Zeitpunkt in Marokko aufhielt und von der marokkanischen Regierung an Algerien ausgeliefert wurde). Im Mai 1995 wurde eine « bewaffnete » Gruppe vom Sondergericht wegen dem Mord an mehreren Intellektuellen verurteilt. Unter den Opfern befand sich auch Tahar Djaout. Die Anwälte wiesen darauf, daß dieser Fall bereits in einem anderen Prozeß mit anderen Angeklagten (unter ihnen Belabassi) verhandelt werden soll. Zwei der angeblichen Komplizen Belabassis sollen von Sicherheitskräften erschossen worden sein. Also bleiben nur noch zwei Verdächtige: Belabassi sagt vor Gericht, er sei einige Tage lang gefoltert und gezwungen worden, die Tat öffentlich zu gestehen. Die Anwälte können sogar beweisen, daß der Verdächtige zum Zeitpunkt der Tat in einem Fußballstadium trainierte. Der angebliche Verantwortliche für den Mord, Layada, der zuvor schon zu Tode verurteilt worden war, befand sich zum Zeitpunkt der Tat in Marokko. Während letzterer für unschuldig erklärt wird, wird Belabassi verurteilt. « Seitdem sind 47 Journalisten unter so tragischen wie obskuren Bedingungen gestorben. Bis heute haben die algerischen Behörden weder einen Mörder lebend gefaßt, noch vor Gericht bewiesen, daß er schuldig ist. »45
VIII-3-4 Extralegale Hinrichtungen
Die Berichte darüber sind unzählig. Amnesty international weist immer wieder daraufhin, daß Personen, die in Algerien geblieben sind bzw. aus dem Exil freiwillig oder unfreiwillig zurückkehren, verschwinden oder liquidiert werden. So erwähnt ai in einer Anhörung zur politischen Lage in Algerien und zur Problematik abgelehnter Asylsuchender » im Innenausschuß des Landtages des Saarlandes, am 29. Juni 1995, daß
der algerische Staatsangehörige Ryak Khassiouni… nach Angaben des Home Office (Großbritannien) im Februar 1993 freiwillig nach Algerien aus(reiste). Es ist ai bekannt, daß Ryak Khessiouni nicht unmittelbar bei oder nach seiner Ankunft Repressionsmaßnahmen ausgesetzt war, er aber nach seiner Rückkehr nach Algerien am 18. Januar 1994 durch Angehörige des algerischen Sicherheitsdienstes in seinem Wohnhaus extralegal getötet wurde.
Fall 12
Am Anfang geschahen vor allem individuelle extralegale Hinrichtungen, später wurden sie kollektiv. Wenn eine einzelne Person ermordet wird, heißt es später immer, sie sei « auf der Flucht erschossen », und nicht selten wird sie als « Terrorist » in den Zeitungen aufgeführt. Einige Fälle sind mittlerweile bekannt; ai berichtet von dem Schicksal einer neunköpfigen Schülergruppe aus El Oued, die mit ihrem Lehrer einen Lehrgang im El Hadjar-Stahlwerk bei Annaba besucht hatten und am 12. März 1994 verhaftet wurden. Am 13. April wurden die Familienangehörigen von der Gendarmerie in El Oued benachrichtigt, ihre Kinder seien am 8. April freigelassen, aber unmittelbar danach von « Terroristen » getötet worden. Zur gleichen Zeit stand in den Zeitungen, eine Gruppe « Terroristen » sei bei dem genannten Stahlwerk getötet worden, als sie versuchten, einen Brand zu legen. Als ein Verwandter eines Getöteten Untersuchungen über die Identität der Gruppe von « Terroristen » anzustellen versuchte, die in der vorausgehenden Woche getötet worden waren, wurde ihm mitgeteilt, daß er schweigen solle oder andernfalls einen weiteren Sohn verlieren könnte. Die Leichen befanden sich in versiegelten Särgen, aber einige Familien öffneten die Särge und berichteten, daß die Leichen Blutergüsse und Wunden aufwiesen.46
Fall 13
Während einer Durchkämmungsaktion gegen die Bevölkerung von Cherarba in der Nacht vom 2. zum 3. Juni 1994 hat die Armee 41 junge Bürger dieses Viertels festgenommen, um sie zu liquidieren und ihre Körper zur Abschreckung auf die Straßen zu werfen. Nur neun Körper konnten identifiziert werden, die anderen waren entstellt und wurden mit einem « X Algérien » bestattet.47
Fall 14: Die Geschichte von Ténès
[…] Am Montag dem 25. April 1994 um 10 Uhr lockt eine bewaffnete Gruppe eine Einheit der Armee in einen Hinterhalt, etwa 20 Kilometer östlich von Ténès, auf der Straße nach Algier. Durch diese Operation kommen 16 Militärs um, darunter ein Kapitän und ein Leutnant und es werden 20 Soldaten verletzt. Trotz der Hubschrauber, die den ganzen Tag die Region durchkämmten, konnten die Mitglieder der bewaffneten Gruppe allesamt zu ihrer Basis zurückkehren und Waffen mitnehmen. Am 26. April wurde eine Verstärkung von drei Bataillonen unter dem Schutz von 5 Hubschraubern vor Ort entsendet. Das Gebiet wurde in einem Umkreis von 30 bis 50 Kilometern durchkämmt. Die Operation bestand aus der Durchsuchung der Dörfer. […] Am selben Tag erschien in der Stadt Ténès eine Gruppe des verbrecherischen und feigen Militärsicherheitsdienstes (SM) im Haus der Familie Bouchareb, deren Vater und Sohn gesucht wurden. Bevor sie das Haus mit Dynamit zerstörten, haben sie die Ersparnisse der Familie (10 000 Dinar), den Schmuck, Möbel und andere Wertsachen gestohlen. Nachdem die Durchkämmungsoperationen gescheitert waren, sind die Söldner des Regimes zu massiven Festnahmen übergegangen. In der Nacht vom 28. zum 29. April haben sie ab ein Uhr morgens die Opfer aus ihren Betten gerissen.
Die Methode der Entführung:
Die Trupps der SM hatten Bärte und trugen die Kachabia (traditionelles gewebtes Männergewand aus Wolle) und Stirnbänder mit der Aufschrift La Illaha illa Allah (Es gibt keinen Gott außer Gott). Sie klopften an die Türen und riefen « Öffnet, wir sind die Ikhwan » (die Brüder). Die Durchsuchung der Wohnungen ihrer Opfer diente allein der Suche nach Geld, Schmuck und Wertsachen, die sie systematisch entwendeten. Am darauffolgenden Tag waren die Wände der Stadt mit Plakaten beklebt, unterschrieben mit OJAL Sektion von Ténès. Diese Plakate waren vorzugsweise dort geklebt, wo sie in der Nacht zuvor gewütet hatten. Es waren Kommuniqués, da darauf wörtlich stand: ‘die Todesstrafe für jeden, der Terroristen hilft, und sei es mit einem Tropfen Wasser’.
Das Schicksal der Opfer.
In den darauffolgenden Tagen gingen beängstigende Informationen über massive Festnahmen von Personen um, die den Islam zum einzigen Glaubensbekenntnis in ihrem Leben erheben. Am Mittwoch dem 4. Mai 1994 bemerkten die Bewohner von El-Marsa (30 Kilometer westlich von Ténès) den Abzug der Armeehorden und stellten gleichzeitig fest, daß Geier über die umliegenden Wälder kreisen. So wurden Leichenberge entdeckt, die jeweils aus 10 bis 15 Körpern bestanden, alle miteinander durch einen Eisendraht verbunden und zur Hälfte verbrannt. Die meisten Opfer waren durch gezielte Verbrennungen des Gesichtes unkenntlich gemacht worden. Zeugen, die die Wälder bewohnen, berichten, die Märtyrer gehört und gesehen zu haben, als sie die Qual des Feuers erlitten. Ihre Schreie waren so schrecklich, daß selbst ihre Henker sie nicht ertrugen und ihrer Agonie mit Schüssen ein Ende setzten. Andere Gefolterte wurden auf den Baumkronen entdeckt, sie waren auf den Zweigen aufgespießt. Diese Märtyrer waren von Hubschraubern hinunter geworfen worden. Die Zahl der Opfer beträgt 173. Das Dorf Taougrit zählt die meisten Opfer. Die 65 Menschen, die am Ende des Freitagsgebetes am 29. April festgenommen worden waren, sind alle hingerichtet worden. Andere benachbarte Dörfer, Ouled Boudoua und Sidi Moussa haben einen ähnlichen Genozid erfahren. (Es folgt eine Liste von 12 Opfern aus Ténès selbst.) Die Liste wäre noch länger, wenn nicht viele der Brüder geflohen wären. In Tala-Aassa, einem kleinen Dorf in den Bergen von Dahra haben sie anstelle desjenigen, den sie suchten, den Bruder und den dreizehnjährigen Sohn mitgenommen. Sie wurden verbrannt in den Leichenbergen gefunden. Es handelt sich um die Bensari…48
Jüngste Ereignisse
Anfang März 1996 findet in Sidi-Moussa (südöstlich von Algier) nach dem Mord zweier Fallschirmjäger ein Massaker statt. Das Gebiet wird umstellt und das Militär zerrt über 30 junge Männer, die mit dem Vorfall nichts zu tun hatten, aus ihren Häusern. Sie enthaupten sie und werfen die Köpfe auf eine Kreuzung und auf der Müllhalde von Eucalyptus.
In der Provinz Relizane werden im Mai 1996 sieben Häuser gesprengt. Die Besitzer und Bewohner werden beschuldigt, die FIS zu unterstützen. Einige der Betroffenen waren schon vor zwei Jahren von Sicherheitskräften entführt worden, andere befanden sich seit dem Abbruch der Wahlen in Haft und wiederum andere hatten überhaupt keine Beziehung zur islamistischen Bewegung.
Im Mai 1996 wurden in Ouadhi-Rhiou sechs Häuser von der Armee zerstört.
Nach einem Angriff von bewaffneten Gruppen auf einen Militärkonvoi, bei dem 72 Soldaten ums Leben kamen, darunter 2 Oberoffiziere und 12 Offiziere, wurden Anfang Juni 1996 in der Wilaya Tlemcen fünf Dörfer von der Luftwaffe bombardiert und zerstört.
Auch die Liste derjenigen, die festgenommen wurden und nicht mehr erschienen sind, oder von denen nicht einmal bekannt ist, daß sie festgenommen wurden, ist lang. Oft werden Familienangehörige von gesuchten Personen inhaftiert:
in den letzten vier Jahren hielten Polizei, Armee und Sicherheitsdienste Hunderte, wenn nicht sogar Tausende von Menschen in geheimer Haft, bevor sie in Gefängnisse überführt oder ohne Anklage bzw. ohne Verfahren freigelassen wurden. […] Die Zahl der Verschwundenen ist seit dem Jahre 1993 dramatisch angestiegen. Von einigen wird berichtet, daß sie Wochen oder Monate nach ihrer Festnahme in Haftanstalten gesehen wurden, obwohl die Behörden die Verhaftung leugnen. Andere gelten sogar als tot. Den Angehörigen wurde aber weder der Leichnam übergeben, noch die Grabstätte genannt.49
Fall 15
Kamel M. war siebzehn ein halb Jahre alt, als er am 10. August 1994 festgenommen wurde. Mit einem Freund kam er aus der Moschee von Badjarah um 14. 30 Uhr heraus. Der Freund wurde wieder freigelassen, aber Kamel ist nicht wieder erschienen.
Fall 16
Der Minderjährige Ridaa T. wurde von Männern in blauer Uniform um 3. 30 Uhr morgens aus dem Bett geholt, erzählen seine Eltern. Sein Vater konnte an den Ort seiner Gefangenschaft fünf Monate lang Proviant bringen. Dann wurden ihm diese Besuche verwehrt.
Fall 17
Amina B., dreißig Jahre alt, ist Bautechnikerin. Am 13. Dezember 1994 hatte sie eine Verabredung mit einer Kollegin. Am selben Tag um 9 Uhr wird sie im Viertel Les Halles (Belcourt) festgenommen. Seitdem kein Lebenszeichen mehr.
Fall 18
Athmane H., 39 Jahre alt und Händler, war neun Monate lang in Verwaltungshaft im Lager von Ain Salah inhaftiert. Er wurde freigelassen und erneut am 30. Oktober 1993 bei sich zu Hause im alten Kouba (Algier) um 3 Uhr morgens festgenommen. Nach Sonnenaufgang fand man seinen durchschossenen Körper neben der Ecole normale supérieure wieder. Wenige Meter weiter lagen noch zwei leblose Körper.50
Fall 19
In der Nacht vom 22. September 1994 um 1 Uhr morgens wurde die Familie Azizi von Sicherheitskräften geweckt, die die Eingangstür einschlugen. Als Herr Azizi sie nach ihren Papieren fragte, wurde er vor den Augen der ganzen Familie zusammengeschlagen. Nachdem die Möbel zerschlagen wurden, verschleppten sie Herrn Azizi ins Bad und schlossen die Tür hinter sich zu. Einer der vermummten Männer kam etwas später heraus, um eine Zange und Wasserkanister zu holen. Währenddessen wendeten sich die anderen Sicherheitskräfte an die Frauen und fragten sie nach den anderen männlichen Familienangehörigen. Einer der Söhne war noch in einem der Schlafzimmer verschanzt, und seine Mutter versuchte, den Vermummten davon abzuhalten einzudringen. Dieser sagte ihr: « Wir sind von der Houkouma (Regierung), wir machen, was wir wollen! » Sie nahmen den 18-jährigen Jungen mit, der seitdem als verschwunden gilt.
Irgendwann öffnete sich die Badezimmertür und die Frauen konnten Herrn Azizi sehen. Dieser hatte die Augen verbunden, seine Kleidung war naß, das Gesicht voll Blut und ein Teil des Bartes abgerissen. Der Chef der Gruppe wandte sich dann an die Frauen und stellte viele Fragen. Er nahm eine der älteren Schwestern ins Nebenzimmer. « Er machte das, was er machen wollte ». Trotz ihrer Schreie und der Proteste der Familienangehörigen ließ er nicht von ihr ab und drohte, nachdem er die Frau wieder freiließ, sich an die anderen Frauen heranzumachen. Er gesellte sich dann zu den Folterern im Badezimmer. Nach einer gewissen Zeit kam er wieder heraus und schnappte sich eine der jüngeren Schwestern, die das gleiche erlitt wie ihre Schwester. Dann nahm er sie mit ins Badezimmer, damit sie ihren Vater sah. Dieser lag ohnmächtig und blutig auf dem Boden. Nach zwei Stunden gingen sie wieder mit dem Vater und dem Sohn. Vorher hatten sie der Familie gedroht, sie dürften nichts sagen, sonst würden ihr Haus und die Familie in Brand gesteckt werden.51
Fall 20
Mustapha Benkara, Arzt und während der Parlamentswahlen von 1991 Kandidat der FLN, wurde im März 1994 in Médéa in dem Krankenhaus, in dem er arbeitet, verhaftet. Seitdem ist er ‘verschwunden’. Er war Anfang 1993 schon einmal verhaftet und ohne Anklage am selben Tag wieder freigelassen worden, nachdem die Sicherheitskräfte seine Wohnung durchsucht hatten. Im September 1993 erhielt er vom Gericht Médéa eine schriftliche Nachricht, mit der ihm das Verlassen des Landes verboten wurde. Er schaffte es jedoch, mit seiner Frau im Dezember 1993 nach Frankreich zu reisen und er kehrte im Januar 1994 wieder nach Algerien zurück. Im März des selben Jahres wurde er verhaftet und seitdem versucht seine Familie über seinen jetzigen Aufenthaltsort Informationen zu erhalten. Die Behörden leugnen seine Inhaftierung.52
VIII-3-6 Zeugnisse desertierter PolizistInnen
An dieser Stelle möchten wir Ausschnitte aus den uns bekannten Zeugnissen von PolizistInnen und Sicherheitskräften wiedergeben, die aufgrund der von ihnen abverlangten Tätigkeiten oder wegen der Todesgefahr, die auf ihnen lastet, Algerien verlassen haben. Sie berichten über die « Anti-Terrorismus »-Bekämpfung, die keine Gesetze kennt und die selbst vor loyalen Sicherheitskräften keinen Halt macht. Aber lassen wir die Zeugen selbst sprechen, um das Ausmaß des Grauens und der Verbrechen aus der Sicht derjenigen zu erfahren, die diese Befehle ausführen mußten.
Bericht 1
In der hiesigen Presse erschien ein Bericht über eine ins Exil geflohene Polizistin, Dalila, die bis 1993 Inspektorin vom Dezernat Nachrichtendienst war und mehrere Kommissariate Algiers von innen kennenlernte. Sie selbst nahm nicht an Razzien teil, doch « ‘Anfang 1993 erhielten wir die Order, auf jeden Verdächtigen zu schießen, um die Terroristen zu liquidieren. Terrorist heißt Islamist…' ». Sie selbst arbeitete im Kommissariat Cavaignac, ‘dem schlimmsten Kommissariat’, im Zentrum Algiers, wo der Chef und seine beiden Stellvertreter ‘erbarmungslos foltern und töten’. Es ist der meist gefürchtete Ort, « neben dem Hauptkommissariat in der Rue Amirouche53 und der ehemaligen Polizeikaserne von Chateauneuf auf den Höhen von El-Biar, wo heute die ONRB sitzt, die staatliche Organisation zur Unterdrückung von Bandenkriminalität. ‘Wenn ein Verdächtiger eingeliefert wird, ermittelt man erst gar nicht lange. Man tritt ihm in Gesicht und Bauch. Bevor es überhaupt losgeht, ist er schon halb entstellt. Er wird ausgezogen, die Augen werden ihm verbunden – wie bei den Verhören, damit er nicht sieht, wer ihm gegenübersitzt. Er wird an einer Leiter festgebunden, und man steckt ihm einen Schlauch in den Mund, durch den er Salzwasser schlucken muß, oder man nimmt Strom…’ Dalila berichtet auch von einer Maschine für die Hände, ‘die an den Fingern die Haut abreißt’, von einem Schweißbrenner, mit dem Häftlingen Verbrennungen zugefügt werden, und wie sie auf widerlichste Art sexuell gefoltert werden. […] Dalila versichert, daß Menschen im Cavaignac unter der Folter gestorben sind, andere seien verrückt geworden. ‘Fast jede Nacht, gegen elf Uhr, wird ein Häftling, manchmal sind es auch zwei, hingerichtet und auf die Straße geworfen. Nachher heißt es, er sei bei einem Streit umgekommen. Andere werden beim Transport niedergeschossen’. […] Von ‘gefolterten und vergewaltigten Terroristinnen’ hatte Nadia (eine Freundin von Dalila, die in Chateauneuf tätig war und ermordet wurde) erzählt. Die Polizei hat nur zu zwei Räumen dieser Kaserne der militärischen Sicherheitspolizei Zutritt. Dorthin werden ‘gefährliche’ Verdächtige gebracht, und es soll das modernste Material geben. […] ‘Nach Chateauneuf gebracht zu werden, das ist, als ob man nie gelebt hätte. Nach einiger Zeit findet man die Toten meist im Leichenschauhaus wieder.’ Auch Polizisten sind bedroht, viele sind schon ermordet worden: Manche von ihnen hatten ‘Drohungen der Terroristen’ erhalten, andere nicht; manche trugen den Hijab, den Schleier, andere nicht; manchen wurden ihre Waffen abgenommen, anderen nicht; seither haben sich Zweifel eingeschlichen, denn: ‘der GIA tötet keine verschleierten Frauen. Tötet er, so nimmt er die Waffe mit, denn das Ziel der Islamisten sind die Waffen’. Da mehren sich die Fragen: Warum wird ein Polizist getötet, der in seinem Viertel besonders beliebt ist, der den Leuten hilft? Warum trifft es seltener Gendarmen, die der Armee unterstehen? Dalila weiß darauf keine Antwort. ‘Abgekartetes Spiel’ sagt sie nur. Unter Kollegen bedeutet diese lapidare Formel, ‘daß man uns für blöd hält’ und ‘der Tod aus unseren Reihen kommt’. Sie wiederholt, daß die Islamisten viele Polizisten töten, aber auch, daß Polizei und Armee ihre eigenen Kameraden töten. […] ‘Es wurden schon Polizisten getötet, nur weil sie ihre Arbeit aufgegeben oder weil sie Menschen geholfen hatten, die für Terroristen gehalten wurden.’ Sie war einem Kommissariat zugeteilt, wo sie Aufgaben der allgemeinen Polizei zu erfüllen hatten: Sie kümmerte sich um Einsargungen. Bei ‘verdächtigen’ Toten ‘wurde der Sarg versiegelt. Die Familien hatten kein Recht, ihn zu öffnen. Die Polizei kümmert sich um das Begräbnis.' »54
Bericht 2
Die Polizei zahlt ein hohen Preis an diesen verdeckten Bürgerkrieg, der Algerien seit fast vier Jahren heimsucht. Ergebnis: zahlreiche Polizisten haben entmutigt ihr Land verlassen, angewidert von dem, was sie sehen und was man sie machen läßt, aber vor allem terrorisiert. […] Ali ist einer von ihnen. Er hat in einer europäischen Hauptstadt Zuflucht gefunden. Aber nicht in Paris, wo der algerische militärische Geheimdienst (S.M.) zu gut Fuß gefaßt hat. ‘Sie haben nicht nur Informantennetze, sondern schicken regelmäßig, unter dem Vorwand von Weiterbildungen, die niemanden täuschen – vor allem nicht die französische Polizei – Dutzende Männer auf Sondermission.’ […] ‘Alles was man über die Fortschritte der Sicherheitskräfte hört, ist psychologische Kriegführung […] Es herrscht Anarchie. Die Polizisten sind terrorisiert und verhalten sich wie wilde Tiere. Sie rauben, vergewaltigen, massakrieren. Sie sind sich gar nicht dessen bewußt, was sie tun. Sie wissen nicht mal, ob sie lebendig oder tot sind: das Leben, sie spüren es nicht mehr. Man hat Feldbetten in den Kommissariaten aufgestellt, wo sie schlafen, essen, leben. […] Nachts betrinken sie sich, nehmen Drogen oder Pillen ein, um zu schlafen. Der antiterroristische Kampf? Wenn sie sich in der Nähe des Anschlagortes befinden, kehren sie zurück und kommen als Gruppe wieder, wenn alles vorbei ist. Dann rächen sie sich an Unschuldigen. In meinem Viertel in Algier kenne ich alle bewaffneten Gruppen. Sie spazieren oft am hellichten Tage dort herum. Bewaffnet. Natürlich benachrichtigen Informanten sofort die Polizei von ihrer Ankunft. Was macht diese? Sie wartet darauf, daß sie abziehen! Dann kommen sie in das Viertel und vergreifen sich an den Familien: Raub, Zerstörung, willkürliche Festnahmen (die schreckliche Foltersitzungen nach sich ziehen), Vergewaltigungen, Morde… Und das alles wird auf das Konto der bewaffneten Gruppen gesetzt. Es ist der Wahnsinn. Nie wird sich die Bevölkerung wieder mit ihrer Polizei versöhnen können!’55
Bericht 3
Wenn die Kollegen (Fouads) die Tür zu einer Wohnung geöffnet haben wollten, fragten sie den Vater der Familie, die sie aus dem Schlaf gerissen hatten: ‘Heißt du wirklich Mourad?’ – ‘Ja, ich heiße Mourad’. Eine Detonation, und der Mensch brach auf dem Treppenabsatz zusammen. Die Kinder stürzten herbei. Fouad zog mit seinen Kollegen ab, das Gesicht vermummt, in den Händen die Kalaschnikov, in der Tasche die Pillen. Man mußte regelmäßig Pillen nehmen, um sich nachts in Algier wachzuhalten. […] Einmal war ein geplanter Angriff im 2. Stock eines Gebäudes in ein Gemetzel ausgeartet. Die Kollegen, die Kumpels, hatten auf alle Menschen, schon ab dem Erdgeschoß geschossen. Fouad hatte ihnen gesagt: ‘Wartet, man muß sie evakuieren anstatt blindlings zu töten.’ Seine Kollegen hatten darauf geantwortet: ‘Bist du jetzt einer von ihnen?’ […] Er erinnert sich auch an den Kommentar eines wütenden Vorgesetzten, der einem schwer verletzten Kollegen, als dieser eine Entschädigung forderte, erwiderte: ‘Hier werdet ihr für’s Sterben bezahlt’. […] Anfangs hatte Fouad Zweifel gehabt. Es gab Gerüchte, dann die ersten Bestätigungen. Familien, die bei der Beerdigung ihrer Söhne, die Polizisten waren, den ehemaligen Kollegen untersagten, den Sarg zu berühren. Sie sagten: ‘Nicht die Islamisten haben ihn getötet, sondern Ihr!’ Die bekanntesten, ‘die korrektesten und beliebtesten im Viertel wurden umgebracht – um die Leute zu schockieren und aufzuwiegeln.’ […] Ein Offizier, der Zielscheibe eines Attentats war, bei dem mehrere seiner Leute starben, wurde dabei erwischt, wie er sich selbst Drohbriefe schrieb, um den Verdacht zu zerstreuen, weil er diese Operation organisiert hatte. Eines Tages war die Suppe der 1600 Schüler der Polizeischule von einem ‘Friedenshüter’ vergiftet worden. Ninjas wurden abgeknallt, während sie von einer Gruppe von Militärs verfolgt wurden. Ein Inspektor, ‘ein bekannter ehemaliger Gangster’, hat sich zu den Morden an vierzehn seiner Kollegen bekannt. Fouad bestätigt, ein Auto verfolgt zu haben, das soeben ein Attentat verübt hatte. ‘Wir konnten es gut verfolgen. Wir waren zufrieden. Plötzlich sehen wir es in eine Kaserne des militärischen Geheimdienstes abbiegen. Ich gebe es per Funk weiter und man antwortet mir: ‘Auftrag beendet, zurück zum Kommissariat’. […] ‘Die Jahre vergingen und alles vermischte sich. Wir waren der Überzeugung, daß auch innerhalb des Staates getötet wurde, daß ein zweiter Terrorismus existierte, dieser aber legal, der alles verschlimmerte. Man konnte niemandem trauen. Die S.M., die Gendarmen, die Polizei, alle töteten sich gegenseitig, spielten ein Doppelspiel’. […] ‘Wir bekämpften die GIA und verstanden – wir sagten es unter uns -, daß spektakuläre Anschläge von staatlichen Diensten organisiert waren. Der Mord an Boudiaf, verübt von einem Einzeltäter, der Angriff auf das französische Konsulat, ein Gebäudekomplex, der von Militäreinrichtungen umgeben ist, – wäre das alles ohne Komplizen, ohne Manipulationen möglich gewesen? An der Spitze des Staates gibt es Leute, die darauf aus sind, den Krieg fortzuführen und den Zeitpunkt, um Rechenschaft abzulegen, aufzuschieben, z.B. über das veruntreute Geld’. […] Ende Sommer 1994 wußte Fouad nicht mehr, wie es weiter gehen sollte. 17 Monate lang war er nicht mehr zu Hause gewesen und schlief in einem Büro des Kommissariats… Einer seiner Freunde, Kamel, hatte es gewagt, in einem Flur über ‘Provokationen und Manipulationen des Staates’ zu sprechen, und sofort hatten Männer der S.M. an seinem Wohnort Wache gehalten. Die Polizisten, die kündigten, wurden ermordet. Die, die weiterhin ihren Dienst leisteten, wurden auch ermordet: ‘Man erhielt über die Post Miniaturmesser, die in ein Stück Stoff eingewickelt waren.’ […] Polizisten waren von ihren Kollegen gefoltert worden. Man verdächtigte sie, Doppelagenten zu sein. Man brachte sie zum Reden, mit Strom, während ein nasser Lappen im Mund steckte, oder indem sie an eine Leiter gefesselt waren, die dann umgestoßen wurde. ‘Einer von ihnen drehte durch und war bereit, den Mord an Boudiaf zuzugeben.’ […] Zu Anfang des Krieges hat er (Fouad) gesehen, wie in seinem Viertel ‘junge Männer, die nichts getan hatten’, festgenommen und in Lager der Wüste deportiert wurden. Er wußte, daß die Gendarmen inhaftierten, folterten, freiließen, ‘bis der Typ zusammenbrach und in den Maquis ging’. ‘Insgeheim, wußte ich, daß es Unrecht war, aber ich schwieg’. Fouad hat auch geschwiegen, als er Kollegen beerdigte ‘ohne Kopf, Kinder von neunzehn Jahren’. Auch schwieg er, als Vorgesetzte ihm befahlen, ohne Vorwarnung nachts auf Silhouetten zu schießen. ‘Dennoch wußte ich, daß in den Siedlungen die jungen Männer sich abwechselten und ihren kleinen Brüdern das Bett freimachten, damit sie drei Stunden schlafen konnten. Währenddessen rauchten sie einen Joint am Treppenende. […] ‘Wir waren zu Vampiren geworden, durch das Nachtleben. Und durch die Befehle auf alles zu schießen, was sich bewegt…’.56
Bericht 4
Ein weiterer Bericht stammt von einem desertierten Offizier des Militärgeheimdienstes. Er sagt:
Ungefähr 50 000 Militärs beteiligen sich am Anti-Terrorismus-Kampf. Ein Zehntel dessen, was Frankreich zu Hochzeiten seiner Repression gegen die ALN (nationale Befreiungsarmee) eingesetzt hat. Wenn man weiß, wie 10 bewaffnete Individuen, die eine gute Kenntnis des Terrains besitzen und über Komplizen in der Bevölkerung verfügen, zwei oder drei Regimente zum Rennen bringen, kann man sich vorstellen, daß es keine leichte Aufgabe ist.
Die Folter war von Anfang an stillschweigend akzeptiert, dann halb offiziell durch mündliche Befehle legalisiert. Ganz zu Anfang der Anti-Terrorismus-Bekämpfung wurde ein festgenommener Verdächtiger unausweichlich gefoltert. Wenn er vor Gericht kam, leugnete er seine Aussagen, die er unter Gewaltanwendung machte und wurde oft freigelassen. Die geheime Liquidierung wurde dann für viele Verdächtige beschlossen. Und dann, als die Terroristen begannen, den jungen Einberufenen die Kehle durchzuschneiden, ist die Repression auf ein höheres Stadium gestiegen. Aus Angst vor den Desertierungen hat die Hierarchie beschlossen, das Motto ‘den Terrorismus terrorisieren’ auszuführen. Von da an sind die Übergriffe systematisch geworden: Durchkämmung eines Viertels, sobald ein Anschlag verübt worden war, extralegale Hinrichtung von drei, vier oder fünf willkürlich gewählten jungen Männern…57
1 ai weist auch auf den Umstand hin, daß desöfteren Angehörige vermeintlicher FIS-Anhänger in Sippenhaft genommen und/oder mißhandelt wurden (27. April 1994).
2 Mittlerweile erscheinen auch hier immer mehr Berichte zu Folterungen und Liquidierungen in der Presse, ohne daß allerdings die deutschen Behörden Nachforschungen unternehmen würden, geschweige denn, den hier Zuflucht suchenden Betroffenen Schutz zu gewähren. Siehe Ein Staat wird zur Mördergrube, TAZ 11. April 1995. « Die Sicherheitskräfte sehen Tötungen von Islamisten, die von ihnen generell als Terroristen betrachtet werden, als Alternative zur Inhaftnahme. » ai, Algerien, Gefährdung bei Rückkehr für algerische politische Flüchtlinge, 4. März 1996.
3 Antwortbrief der algerischen Botschaft auf einen Brief an den algerischen Staatspräsident Liamine Zeroual zum 3. Jahrestag der Verhängung des Ausnahmezustandes in Algerien.
4 ONDH, Revue des Droits de l’Homme, Oktober 1992, 51.
5 idem, 52.
6 ONDH, Revue, Juni 1993, 81.
7 aus der algerischen Tageszeitung El Watan, 24. August 1992.
8 ONDH, Revue, Juni 1993, 89.
9 Das letzte bekannte Beispiel der Verklärungstätigkeit des ONDH betrifft das Massaker im Gefängnis von Serkadji im Februar 1995, bei dem etwa 100 Gefangene das Leben verloren. Bis heute wurde kein offizieller Bericht erstellt noch eine Liste der Opfer vorgelegt. Die Anfragen seitens internationaler Organisationen, Untersuchungen vornehmen zu dürfen, wurden stets abgelehnt. Das ONDH seinerseits verfaßte einen Bericht, der den Versionen der Anwälte und einer algerischen Menschenrechtsorganisation widerspricht und der offiziellen Darstellung folgt. ai bemerkt zum Bericht des ONDH: « die nationale Menschenrechtsorganisation ONDH ist bei ihrer offiziellen Untersuchung den wichtigsten Fragen – nämlich den genauen Todesumständen und der Täterfrage – nicht nachgegangen. » ai, Gefährdung, 4. März 1996.
10 El Watan, 28. September 1992.
11 Eine Zensurbehörde wurde schon im Januar 1993 eingerichtet, FR, 6. Januar 1993.
12 Dies ist die Zusammenfassung eines vom Innenministerium verfaßten Rundschreibens, vom 7. Juni 1994, das nicht veröffentlicht werden durfte und an die « Herren Verleger und Verantwortlichen der nationalen Presse » adressiert war. Erschienen in Frankreich in alternatives algériennes, 1/1995. Doch vorher waren schon im Zusammenhang mit dem Anti-Terrorismus-Gesetz « Empfehlungen » verfaßt worden, die der Presse verboten, über « sicherheitsrelevante » Themen zu berichten. Allein die von einem Sonderbüro des Innenministeriums erlassenen Informationen durften publiziert werden.
13 Ahmed Rouadjia, 117.
14 Ghania Mouffok, Attentats contre la liberté de la presse, Le Monde diplomatique, März 1996.
15 Le Monde, 6. März 1996.
16 Le Monde, 27. März 1996.
17 Le Monde, 12. April 1996. Siehe auch Bericht vom U.S. Department of State vom März 1996, Algeria Human Rights practices, 1995.
18 Selbst aus den Reihen der AIS wird die Ermordung von Journalisten zugegeben, weil » sie Lügen über uns verbreiteten, um uns zu schaden. Ich füge hinzu, daß einige unter ihnen den Auftrag hatten, die Aussagen unserer Führer zu entstellen und systematisch unsere Orientierungen abzulehnen, so daß die Machtergreifung der Islamisten abschreckend wirkte. » aus Ghania Mouffok, 131.
19 Ein Vertreter von Reporters Sans Frontières berichtete in einer Sondersendung zu Algerien am 16. November 1995 auf Arte, daß seine Organisation davon ausgeht, daß Journalisten durch das Regime ermordet wurden und gab die Zahl von 20 Zeitungen an, die seit dem Abbruch der Wahlen 1992 suspendiert wurden.
20 La Nation berichtet beispielsweise über den Zusammenhang zwischen dem inszenierten Dialog mit der FIS im Herbst 1994 und dem Verbot bzw. der Suspendierung von sieben Zeitungen, die meisten unter ihnen arabischsprachig, 22-28 November 1994.
21 Ghania Mouffok, 122.
22 idem, 106.
23 idem, 115.
24 Salima Ghezali, Le spectacle de la violence, Le Drame algérien, 49. Neuerdings werden Filme ausgestrahlt, die tapfere und mutige Bürger in ihrem Kampf gegen den « Terrorismus » zeigen (z.B. Freitag 1. März 1996). Diese propagandistischen Inszenierungen der Bürgerwehren sind nicht für das Ausland gedacht. Der Satellit strahlt währenddessen Musikvideos aus!
25 Diese Konzentrationslager befanden sich in: Ain-M’guel, Bordj Omar Idriss, El Menaa, Homr, In Salah, Ouargla, Oued Namous, Reggane, Tiberghamine und Tsabit.
26 Ein Gefangener aus Ain-M’guel berichtet über einen Hungerstreik in Ouargla im Februar 1993, der mit Hilfe der Ninjas gebrochen wurde. Etwa Hundert der Streikenden kamen vor ein Militärgericht in Ouargla und wurden schwer gefoltert. Einige unter ihnen verschwanden, um erst ein oder zwei Jahre später im Lager wieder aufzutauchen: « Sie waren nicht mehr wiederzuerkennen, sie hatten mindestens ein Jahr im Kerker verbracht, ohne jemals raus zu kommen. Unter ihnen waren Einäugige, Zahnlose, andere hatten Tuberkulose […]. Wir hatten Angst, sie glichen menschlichen Wracks. » Le Monde, 21. Dezember 1995.
27 « Die, die (aus den Lagern) freikamen sind zum größten Teil von den Sicherheitskräften wieder gefangengenommen worden, anderen wurde von einem der Zweige des militärischen Geheimdienstes die Kehle durchgeschnitten: der Organisation der Jungen Freien Algerier (OJAL). Selten sind diejenigen, die ins Exil gehen konnten. » Livre Blanc, Band 2, 31.
28 Abdelkader Barik, Dans les camps d’internement, Le Monde Diplomatique, März 1996.
29 Ausschnitt aus einem verfaßten Bericht, Livre Blanc, Band 1, 48.
30 idem, 47.
31 idem, 60.
32 Bericht des ONDH zu den Ereignissen in Serkadji, in Livre Blanc, Band 2, 279.
33 Livre Blanc, Supplément, 135 und 139.
34 Dieser Bericht ist im Livre Blanc, Band 2 erschienen und kann hier nur grob zusammengefaßt werden, da er etwa 30 Seiten stark ist. Mittlerweile hat die algerische Liga für die Verteidigung der Menschenrechte (LADDH) ein knapp 200-seitigen Bericht über das Massaker veröffentlicht.
35 Vermummte Männer nahmen die Gefangenen mit, transportierten sie im Kofferraum eines nicht gekennzeichneten Autos und verschleppten sie an unbekannte Orte, wo sie gefoltert und festgehalten wurden, bevor sie später nach Serkadji kamen. Aus einer Zeugenaussage des genannten Berichtes, 260.
36 Die Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung der Ereignisse in Serkadji formulierten drei amerikanische Organisationen: Human Rights Watch, The Lawyers Commitee for Human Rights und Physicians for Human Rights, sowie amnesty international. Siehe auch: ai, Algeria, the cycle of abuses must end, Focus, Vol 26 Nr.3, März 1996.
37 Die algerische Regierung soll nicht nur Waffen aus verschiedenen Ländern erhalten, sondern auch Folterinstrumente. In der Zeitung Arms Sales Monitor Nr. 30 vom 20. Juli 1995 erschien der Artikel: Police Torture Exports lecenced by Commerce Department 1991-1993, in dem über den Verkauf von den USA an Algerien von u.a. Elektroschockstöcken, Brenneisen und Schellen für die Füße, die speziell für die Folter vorgesehen sind. Livre Blanc, Supplément, 33.
38 ai, Gefährdung bei Rückkehr für algerische politische Flüchtlinge, 4. März 1996.
39 Lagebericht Auswärtiges Amt, Dezember 1995, Siehe Ausschnitte in Kapitel IX.
40 Livre Blanc, Band 1, 108.
41 idem, 120-122.
42 idem, 156-158.
43 idem, 167.
44 Das Zeugnis legte der sechzigjährige Halouane Mohamed Ben Ahmed am 28. August 1995 ab. Livre Blanc, Band 2, 50.
45 Ghania Mouffok, 93.
46 ai, Schluß, 21.
47 Livre Blanc, Band 2, 142. ai schreibt zu demselben Vorfall: « In den Monaten April, Mai, Juli und August wurden in Cherarba, einem Vorort von Algier, nach Anschlägen bewaffneter Gruppen weitere Tötungen durch die Sicherheitskräfte gemeldet. So sollen am 16. August mindestens 20 Personen von den Sicherheitskräften getötet worden sein, nachdem, Berichten zufolge, eine bewaffnete Gruppe einige Stunden zuvor zwei Armeefahrzeuge in einen Hinterhalt gelockt hatte. Augenzeugen sagten aus, die Opfer seien vor ihren Häusern getötet worden, als die Sicherheitskräfte bei der Befragung der Anwohner zu dem Vorfall von Haus zu Haus gegangen seien. Der 18-jährige Oberschüler Fatah Mizreb soll erschossen worden sein, als er den Soldaten die Haustür öffnete. »
48 Livre Blanc, Tome 1, 77.
49 ai, Gefährdung, 4. März 1996.
50 Diese Fälle (14-17) sind aus: Ali Bouazid, A la recherche des « disparus », Le Monde diplomatique, März 1996.
51 Moussa Ait-Embarek, 87.
52 ai, Algeria, the cycle…
53 Dort wurde im Februar 1995 ein Bombenattentat verübt, bei dem 42 Menschen starben. Die GIA wurde dafür verantwortlich gemacht.
54 Michel Combes und José Garçon, Ihr Beruf ist der Tod, Zeitmagazin, 28. Juli 1995.
55 Jacques Girardon, Algérie: paroles de flic, Express, 12. September 1995.
56 Dominique Le Guilledoux, Un policier algérien témoigne sur la sale guerre, Le Monde, 7. März 1995.
57 Le Monde, 15. September 1994.