Einführung

Einführung

Wie eingangs erwähnt, ist die Tatsache, daß algerische Staatsbürger nach Deutschland kommen, um dort Zuflucht zu suchen, eine Entwicklung, die unmittelbar mit den Ereignissen in Algerien zusammenhängt. Erst seit 1988 sind AlgerierInnen in größerer Zahl nach Europa, somit auch nach Deutschland gekommen, um Schutz zu suchen. Die Entscheidung, zu fliehen und sich allein in einem fremden Land niederzulassen, ist nicht leicht, zumal die formalen und menschlichen Hürden bekannt sind. Darüber hinaus in Kauf zu nehmen, in Heimen, Abschiebehaft oder illegal seine besten Jahre zu verbringen, erträgt ein Mensch nur, wenn er oder sie vor etwas flieht, das ihm oder ihr noch mehr Furcht einflößt: die Angst vor Verfolgung und Tod.

Die Gründe für eine Flucht sind vielfältig, und darum soll es in diesem Abschnitt gehen. Doch bevor wir darauf eingehen werden, wollen wir einige Zahlen nennen, die den Zusammenhang zwischen der Situation in Algerien und der Zahl der Flüchtlinge deutlich macht, und gleichzeitig zeigen, wie die neue Asylgesetzgebung greift und wie sie dazu führt, daß nicht die Behebung der Ursachen für die Flucht, sondern die Reduzierung der Asylanträge im Mittelpunkt steht. Dies ist gewiß eine allgemeine Konsequenz des 1993 vereinbarten Asylkompromisses, doch glauben wir, daß die praktische Umsetzung der neuen Regelungen in Bezug auf Algerien von politischen Überlegungen getragen wird, die insbesondere Mitglieder und Sympathisanten der FIS betreffen.

1986 wurden 26 Asylanträge gestellt, 1987 waren es 39. Die Zahl stieg 1988 wegen der Revolte und der anschließenden Verfolgung auf 110, 1989 auf 292. Mit der scheinbaren Demokratisierung erhöhte sich jedoch der staatliche Druck auf bestimmte Personengruppen, die sich gezwungen sahen, das Land zu verlassen, so daß 1990 und 1991 entsprechend 1035 und 1388 Anträge gestellt wurden. Mit dem Abbruch der Wahlen und der darauffolgenden Repression flohen immer mehr Menschen. 1992 stellten in Deutschland 7 669 Personen einen Asylantrag, und diese Zahl stieg 1993 auf 11 262. In diesem Jahr wurde der « Asylkompromiß » vereinbart, und somit sank die Zahl auf ein Viertel des Vorjahrs. Die Anerkennungsquote spricht auch für sich: 1992 wurde ein Asylantrag (0,2%) anerkannt, 1993 waren es 54 (0,4%).1 Dies bedeutet keinesfalls, daß die Situation in Algerien sich verbessert hätte, ganz im Gegenteil, wie der erste Teil dieser Broschüre darzustellen versuchte, verschlechtert sich die Lage zusehends.

 

 

1 Zahlen aus einem Beitrag von Ali Fatha, Mitglied des Vorstandes von OMRAS/D (Organisation für Menschenrechte in den arabischen Staaten / Deutschland) auf einer Konferenz zum Thema: Terrorismus und Menschenrechtsverletzungen in Algerien, die am 8. April 1995 stattfand.

 

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