Angehörige von Verschwundenen werden Opfer staatlicher Repression
algeria-watch, Januar 2001
Das Observatorium für den Schutz der Menschenrechtsverteidiger meldete, daß Herr Lahma Abou Amine, Sohn eines Verschwundenen, am 18. November 2000 vom Gericht Oran zu einer Ge-fängnisstrafe von einem Jahr verurteilt wurde. Ihm wurden Körperverletzung und Beleidigung eines Staatsbeamten vorgeworfen. In einem Schnellverfahren, das nicht länger als zehn Minuten dauerte und alle Regeln eines fairen Prozesses mißachtete, beantragte zwar der Verteidiger einen Aufschub, weil er erst kurz zuvor Kenntnis von der Akte erhalten hatte, doch der Richter lehnte den Antrag ab.
Lahmar Abou Amine war am 15. November 2000 auf einer Versammlung der Angehörigen von Verschwundenen in Oran festgenommen worden. Etwa 300 Personen hatten sich vor dem Justizge-bäude versammelt und waren gewaltsam von der Polizei vertrieben worden. Dabei wurden zwei Frau-en und ein Kind verletzt. Vier Frauen wurden inhaftiert und kurz darauf wieder freigelassen. Herr Lahmar, der seine Mutter vor den Schlägen eines Polizisten schützen wollte, wurde festgenommen.
Immer wieder sind die Angehörigen von Verschwundenen Opfer von Polizeiübergriffen:
– Am 22. März 2000 wurden 40 DemonstrantInnen festgenommen und zum Kommissariat ge-führt, wo man sie zwang, ein Protokoll zu unterschreiben, das viele gar nicht lesen konnten.
– Am 17. Juni 2000 haben etwa 100 Frauen, nachdem das Gericht in Hussein-Dey die Verhand-lung über den Status der Verschwundenen auf September verlegte, beschlossen, zum Pressezentrum zu marschieren. Sie wurden gewaltsam von der Polizei vertrieben. Drei Frauen wurden schwer verletzt.
Diese Übergriffe widersprechen den offiziellen Aussagen von staatlichen Verantwortlichen, die immer wieder ihre Absicht bekundeten, bei der Aufklärung des Schicksals der Verschwundenen mit-zuwirken. Stattdessen ordnen sie die Auflösung der Versammlungen an und beschuldigen Verantwort-liche de LADDH (Ligue Algérienne de Défense des Droits de l’Homme), die Ordnung stören zu wol-len, wenn sie die Angehörigen der Verschwundenen, die legitime Forderungen stellen und vom De-monstrationsrecht Gebrauch machen, begleiten.