Algeria-Watch: 1992-2002: Eine erschreckende Bilanz der Menschenrechtslage
Algerien, 10 Jahre nach dem Putsch
Eine erschreckende Bilanz der Menschenrechtslage
Algeria-Watch, 11. Januar 2002 (Übersetzung aus dem Französischen)
Am 11. Januar 1992 unterbrachen die algerischen Militärs den Wahlprozess und drängten Algerien in einen Krieg ohne Namen. Zum Anlass des 10. Jahrestages des Militärputsches hat Algeria-Watch ein Dossier erstellt (1), das folgende Dokumente in französischer Sprache enthält:
· Bericht von Algeria-Watch über die von staatlich kontrollierten Diensten begangenen Menschenrechtsverletzungen, der hier in deutscher Sprache vorliegt;
· Chronologie der Ereignisse zwischen 1992 und 2002, erstellt von Dr. Salah Eddine Sidhoum (in Französisch);
· Liste von über 3500 Verschwundenen, erstellt von Algeria-Watch und Dr. Salah Eddine Sidhoum (in Französisch);
· Detaillierte Liste von 1000 Verschwundenen, erstellt von Algeria-Watch und Dr. Salah Eddine Sidhoum (in Französisch);
· Liste von 1100 Fällen von extralegal getöteten Menschen, erstellt von Algeria-Watch und Dr. Salah Eddine Sidhoum (in Französisch).
Dank der Arbeit der wenigen Menschenrechtler und des Beitrages der Familien der Opfer, die in Algerien unter schwierigen und gefährlichen Bedingungen agieren müssen, konnten diese Dokumente zusammengestellt werden.
Gleich nach dem Abbruch der Wahlen am 11. Januar 1992, wurde die wichtigste Oppositionspartei, die FIS (Front Islamique du Salut), die bereits im ersten Wahlgang die Mehrheit der Parlamentssitze erhielt, verboten, und die Bewegung blutig niedergeschlagen. Alsbald bildete sich eine bewaffnete Opposition, die vor allem gegen Sicherheitskräfte vorging. Viele gingen in den Maquis (Untergrund), und bewaffnete Gruppen tauchten in verschiedenen Regionen Algeriens auf. Durch die Beseitigung der politischen Verantwortlichen kam es zu einer Radikalisierung der Positionen auf beiden Seiten: Der Repressionsapparat, der auf einen Guerillakrieg nur ungenügend vorbereitet war, wurde ab 1994 dank der internationalen finanziellen Unterstützung massiv ausgebaut, während die bewaffneten Gruppen immer zahlreicher wurden und immer öfter Zivilisten angriffen.
Seit diesem Zeitpunkt erleben wir eine zunehmende Militarisierung der Gesellschaft durch die Schaffung von Milizen (Kommunalgarden, sog. Selbstverteidigungsgruppen, auch « Patrioten » genannt), die entweder den Sicherheitskräften zur Seite stehen oder auch selbständig handeln. Während sich lokale Kriegsherren mit ihrer Privatarmee durchsetzten, breitete sich ein Terrorismus aus, der immer deutlicher ökonomischen Interessen diente und die Zerschlagung des Staatssektors beschleunigte. Es wurde nun immer schwerer, die diversen Protagonisten der Gewalt zu identifizieren: Sicherheitskräfte, Todesschwadronen, Spezialkräfte, Milizen und islamische bewaffnete Gruppen agierten, ohne dass die Opfer eigentlich wussten, mit wem sie es zu tun hatten. Eine Besonderheit dieses Krieges bestand darin, dass die Akteure ihre Rollen vertauschten: Spezialkräfte erschienen in Kaschabia (traditioneller Mantel), während Mitglieder der bewaffneten Gruppen Militäruniformen trugen. Hinzu kommt erschwerend, dass « falsche bewaffnete Gruppen » erschienen, die unter falschem Namen Verbrechen begingen.
Auch wenn es seit 1994-1998 zu einer spürbaren Veränderung der Menschenrechtslage gekommen ist, muss doch betont werden, dass die verschiedenen Verantwortlichen für die Gewalt immer noch aktiv sind und alle Formen der Menschenrechtsverletzungen bis heute fortdauern.
Wir heben in diesem Bericht aus folgenden Gründen vor allem die von Sicherheitskräften begangenen Verletzungen hervor:
1. Der Staat verpflichtet sich nicht nur die fundamentalen Rechte der Menschen zu respektieren, sondern auch für den Schutz der gefährdeten Zivilbevölkerung zu sorgen.
2. Ohne eine politische Lösung des Konfliktes in Algerien wird es keinen Frieden geben. Doch die « Entscheider » im Staat und insbesondere in der Armee haben sich nicht für eine effektive Versöhnung eingesetzt. Sie scheinen aus den Unruhen und Wirren eher Vorteile zu schöpfen, wie die Behandlung der sogenannten « kabylischen Frage » der letzten Monate zeigt.
3. Die meisten Verbrechen werden in völliger Straflosigkeit verübt. Die bewaffneten Oppositionsgruppen haben schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen, doch paradoxerweise wurden die Massaker, Anschläge und Entführungen, die ihnen angelastet werden, nie aufgeklärt und die wirklichen Verantwortlichen nie benannt. Für die Öffentlichkeit wurden Scheinprozesse inszeniert, bei denen Geständnisse zum Tragen kamen, die die Angeklagten offensichtlich unter der Folter abgelegt hatten. Der Staat trägt die Verantwortung für transparente Verfahren und faire Prozesse, um die wirklichen Schuldigen für die Verbrechen zu verurteilen.
4. Die Forderungen nach unabhängigen nationalen oder internationalen Untersuchungen, die Licht auf die Verbrechen der verschiedenen Protagonisten dieses Krieges werfen sollten (vor allem über die großen Massaker der Jahre 1997 und 1998), wurde von Seiten der Machthaber nie aufgegriffen. Die einzige glaubwürdige Untersuchungskommission, die in Folge der schweren Unruhen im Frühjahr 2001 eingesetzt wurde, stellte eindeutig die Verantwortung der Gendarmerie für die Zuspitzung der Gewalt und die extralegalen Tötungen von Demonstranten fest. Dieser Beginn einer Untersuchung blieb aber folgenlos.
5. Die Politik der « zivilen Eintracht », die zu einer Beendigung der Straflosigkeit und zur Einleitung eines Friedensprozesses hätte beitragen können, erwies sich im Gegenteil als Versuch, die Situation der Straflosigkeit zu kodifizieren, und trug dazu bei, die Verworrenheit der Lage zu verstärken.
Kontext
Die seit zehn Jahren andauernde Tragödie in Algerien ist charakterisiert durch die Konfusion und Undurchsichtigkeit der Ereignisse. Die Konfusion findet ihren Ausdruck in der Schwierigkeit, den Geschehnissen in Algerien einen Namen zu geben: Ist es ein « Krieg »? Ein « Bürgerkrieg »? Eine « ordnungsschaffende Operation »? Ein « Kampf gegen den Terrorismus »?
Während offiziell von mehreren tausend Opfern gesprochen wird (Anfang 1998 war die offizielle Zahl der Toten 26 536), die fast ausschließlich von bewaffneten Gruppen getötet worden seinen (im offiziellen Jargon wird nur von « Terroristen » gesprochen), führen gut informierte Beobachter die Zahl von 200 000 Toten an. Hat nicht der Präsident Bouteflika im April 1999 die Toten mit 100 000 beziffert? Und wie verhält es sich mit den Verschwundenen, Gefolterten, extralegal Getöteten, Waisen, Witwen, Umgesiedelten, Flüchtlingen und all den Opfern, die nicht gezählt wurden. Während für die Verschwundenen eine Zahl zwischen 4000 und 20 000 angegeben wird, existieren für die anderen Opfer keine Statistiken.
Doch jenseits des Streits um die Zahlen, wird der Nebel um die Verantwortlichen für diese extremen Gewaltakte immer dichter. Die Machthaber zeigen unaufhörlich auf den « islamischen Terrorismus », von dem sie seit 1992 behaupten, er sei « am Ende » und nur noch ein « Rest-Terrorismus ». Ohne die Gewalttaten der bewaffneten Gruppen zu ignorieren, führen jedoch die Opfer, ihre Familien und die nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen unwiderlegbare Beweise für die Beteiligung der Sicherheitsdienste an scherwiegenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen an.
Seit Jahren wird die staatliche Repression mit dem Argument legitimiert, dass die FIS, wären die Parlamentswahlen im Januar 1992 nicht unterbrochen worden, eine « islamische Diktatur » eingerichtet hätte. Die Oppositionspartei hätte eine Theokratie eingeführt, die die öffentlichen Freiheiten, den Pluralismus und die Frauenrechte gefährdet hätte. Also habe zum Schutz der Demokratie eine Politik der « Ausmerzung » der islamistischen Opposition durchgesetzt werden müssen. Die militärische Option wird immer wieder damit gerechtfertigt, dass die Anschläge der bewaffneten Gruppen angeführt und diese systematisch mit der aufgelösten Partei FIS identifiziert werden.
Die Ausrufung des Ausnahmezustands, die Einführung eines sogenannten « Antiterrordekrets », dem eine Vielzahl von repressiven Maßnahmen folgten, führten dazu, dass im algerischen Staat letztlich die Geheimdienste die Verwaltung und alle politischen wie ökonomischen Aktivitäten kontrollieren. Die zunehmende Militarisierung treibt die algerische Gesellschaft immer tiefer in die Gewalt, deren Urheber sich endlos multiplizieren. Der fehlende Schutz der Bevölkerung durch den algerischen Staat potenziert sich durch das Schweigen, das die Verbrechen einhüllt. Bis heute ist ein investigativer Journalismus nicht durchführbar. Nationale und internationale Beobachter werden in ihren Bewegungsmöglichkeiten stark eingeschränkt, wenn ihnen nicht ganz einfach jegliche Aktivität verboten wird.
Dieses von den wirklichen Machthabern bewusst aufrechterhaltene Chaos erlaubt ihnen im Einvernehmen mit ihren europäischen, arabischen und amerikanischen Partnern, eine « Normalisierung » der politischen Situation und der Sicherheitslage zu simulieren, obwohl die Menschenrechtsverletzungen in einem Kontext vollständiger Straflosigkeit fortdauern.
Die Behandlung der politischen Probleme durch den manipulativen Einsatz von Gewalt, der ökonomische und soziale Ausschluss wichtiger Gesellschaftsschichten sowie die Marginalisierung und Instrumentalisierung politischer Akteure – dies alles schafft ein Klima der Verdächtigung und Unsicherheit, in dem eine Debatte um die Lösung der Krise praktisch unmöglich gemacht wird.
Solange die algerischen « Entscheider » am Status quo festhalten und jegliche politische Lösung verhindern, scheint eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Algerien nicht möglich. Die verschiedenen Initiativen der letzten Jahren haben zu keinem Ergebnis geführt, da zum einen die völlig zersplitterte und kontrollierte algerische politische Klasse diese Vorschläge nicht unterstützten und zum anderen die ausländischen Partner kaum Kritik gegenüber dem algerischen Regime äußerten. Es ist an der Zeit, dass die Europäer aufhören, unter dem Vorwand des « gemeinsamen Kampfes gegen den Terrorismus » und der Befürchtung einer « Invasion algerischer Flüchtlinge in Europa » das algerische Regime zu unterstützen.
Die Entwicklung seit Januar 1992
Der Putsch und das institutionelle Vakuum
Der erste Wahlgang der ersten pluralistischen Parlamentswahlen fand am 26. Dezember 1991 statt. Nachdem deutlich wurde, dass die FIS einen herausragenden Sieg errungen hatte, stellte sich eine Phase der Unsicherheit ein, während derer die Armeechefs sich mehrmals trafen, um über das weitere Schicksal des Landes zu bestimmen. Am 11. Januar 1992 reichte Präsident Chadli beim Verfassungsrat seinen Rücktritt ein und informierte darüber, dass die Nationalversammlung seit dem 4. Januar aufgelöst sei. Am 12. Januar verkündete der Verfassungsrat, dass « die Fortführung des Wahlprozesses unmöglich » sei.
Ein juristisches Vakuum entstand, da die Verfassung nicht vorsieht, dass ein Präsident das Parlament auflöst und zurücktritt. Ohne Staatspräsident und ohne Parlamentspräsident, der dieses Amt für 45 Tage bis zur Abhaltung von Neuwahlen bekleidet, übernimmt der Hohe Sicherheitsrat – aus drei Militärs und drei Zivilisten bestehend – die Führung des Landes. Am 14. Januar wurde die Neugründung des Hohen Staatsrates angekündigt, ein von der Verfassung nicht vorgesehenes Organ, das die Staatsgeschäfte während der Mandatszeit von Chadli bis Dezember 1993 übernehmen sollte. Dieser Rat setzte sich aus 5 Personen zusammen, darunter der Verteidigungsminister General Khaled Nezzar und der Vorsitzende Mohamed Boudiaf, der sechs Monate später ermordet wurde. Die repräsentative Opposition, die aus FIS, FFS und FLN besteht, protestierte gegen den « Militärputsch ».
Dieser Gewaltakt der Militärs, dem keine Kritik aus dem Ausland folgte, wurde von einer Vielzahl von Maßnahmen begleitet, die jeglichen friedlichen Lösungsansatz blockierten und den Konflikt auf eine militärische Ebene verlagerten.
Dem Dekret des Präsidenten vom 9. Februar 1992 bezüglich eines einjährigen Ausnahmezustandes folgten weitere Dekrete und Erlasse, die die Macht schrittweise von der zivilen Autorität auf das Militär übertrugen. Die Untersuchungskommission zu den Ereignissen im Frühjahr 2001 in der Kabylei stellt in ihrem letzten Bericht vom Dezember 2001 fest, dass « durch die Chronologie der Texte genau feststellbar ist, wie der Ausnahmezustand durch einen schleichenden Übergang in eine Art Belagerungszustand überführt wurde. Die Befugnisse, die durch den Erlass von 1993 den Kommandanten der Militärregionen zugesprochen wurden, sind charakteristisch für den Belagerungszustand. » (2)
Die Rechtlosigkeit, die die Situation seit 1992 charakterisiert, nahm eine sehr konkrete Form an, als im Februar 1992 die Internierungslager im Süden Algeriens eröffnet wurden. In ihnen wurden etwa 15 000 Personen in Administrativhaft ohne Anklage und ohne Urteil eingesperrt. Die Schließung des letzten Lagers wurde offiziell im November 1995 angekündigt.
Die Maßnahmen, die dieses Dekret begleiteten, betrafen die Festnahme von Personen und die Suspendierung oder Auflösung der Kommunalverwaltungen, die « den öffentlichen Dienst beeinträchtigen ». Sie sollten ersetzt werden durch Kommunale Delegationen, deren Mitglieder von der Verwaltung ernannt werden. Darüber hinaus können Militärgerichte in zivilen Angelegenheiten angerufen werden, wenn diese als eine Bedrohung für den Staat angesehen werden.
Am 4. März 1992 wurde die Auflösung der FIS angekündigt. Und am 29. März 1992 wurde ein Dekret erlassen, das die Kommunalverwaltungen auflöste, darunter 397 von der FIS, 28 von der FLN und 7 unabhängige. Auch die Verwaltungen der Wilaya sind von diesen Bestimmungen betroffen, darunter 14 von der FIS verwaltete.
Das Repressionsarsenal erweiterte sich am 30. September 1992 mit einem Gesetz zum Kampf gegen den Terrorismus und die Subversion, (3) das u.a. die Schaffung von drei Sondergerichten vorsieht, deren Richter anonym bleiben müssen. Etwa 10 000 Menschen wurden von diesen Gerichten zwischen Februar 1993 und Juni 1994 verurteilt.(4) Sie wurden im Zuge der Übernahme der meisten Sonderbestimmungen des Dekrets in das Strafgesetzbuch im Februar 1995 aufgelöst.(5)
Schließlich wurde im Dezember 1992 die Ausgangssperre über die Hauptstadt und sechs benachbarte Wilayas verhängt. 1993 wurde sie auf unbestimmte Zeit verlängert. 1996 wurde sie schließlich aufgehoben.
Diese Maßnahmen wurden begleitet von zahlreichen geheimen Rundschreiben an die Medien und Richter, deren Unabhängigkeit dadurch massiv beschnitten wurde. (6) Offiziell heißt es, diese Rundschreiben seien zurückgezogen worden. Doch die prekäre Lage mancher Berufsstände wird mit der vom Parlament am 15. Mai 2001 verabschiedeten Gesetzesänderung deutlich, die Pressedelikte mit hohen Geldstrafen und Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr sanktioniert. Ein neuer Gesetzesentwurf bezüglich der anwaltlichen Tätigkeiten ist ähnlich repressiv.
Die verschiedenen Phasen der Repression
In einem Kontext, der charakterisiert ist durch das Fehlen der Rechtsstaatlichkeit, können schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in völliger Straflosigkeit begangen werden.
Auch wenn die staatliche Repression unterschiedliche Phasen durchlief, muss dennoch festgestellt werden, dass alle Formen der Menschenrechtsverletzungen während der gesamten zehn Kriegsjahre stattfanden.
1992-1993: Die Errichtung des Repressionsapparates
Der Aufbau des Repressionsapparates auf der juristischen Ebene, den wir weiter oben kurz erwähnt haben, schlossen sich konkrete polizeiliche Handlungen an. Gleich nach dem Abbruch der Wahlen im Januar 1992 wurden die Protestdemonstrationen der FIS blutig niedergeschlagen. Mitte März waren offiziell 70 Tote und mehrere hundert Verletzte zu verzeichnen. Bis zum 1. April 1992 wurden etwa 7000 Parteikader und Sympathisanten festgenommen, gefoltert und in Gefängnissen oder Internierungslagern inhaftiert. Es handelt sich um eine mehr oder weniger zielgerichtete Repression, die vor allem die bekannten und registrierten Mitglieder und Sympathisanten der FIS traf, obwohl auch Personen, die nichts mit der Partei verband, Opfer von willkürlicher Festnahmen werden konnten.
Während dieser Periode waren die extralegalen Tötungen und Entführungen mit anschließendem Verschwindenlassen noch sehr selten. Die ausführenden Beamten der Repression sind vor allem Polizisten, weswegen die ersten bewaffneten Gruppen sie zur Zielscheibe machten. Die Sicherheitskräfte waren auf eine Aufstandssituation schlecht vorbereitet. Erst im Oktober 1992 wurden die Spezialkräfte unter der Leitung des Oberbefehlshabers zusammengestellt. Diese aus Elitetruppen zusammengesetzten Einheiten verfügten über Hubschrauber, leichte Panzerwagen und arbeiteten eng mit dem militärischen Sicherheitsdienst zusammen. Sie waren ab Ende 1992 einsatzbereit, operierten aber vor allem ab Ende 1993-1994.
1994-1996: Die Systematisierung der Repression
Dank der Umschuldung und der Kredite, die dem algerischen Staat ab 1994 gewährt wurden, verfügte die Armee über weitreichende militärische Mittel. Bereits seit 1992 wurden Straßensperren und Durchkämmungsoperationen durchgeführt, aber ab 1994 sollte dies zum Alltag von Millionen Algerier gehören, die in Groß- und Kleinstädten sowie in ländlichen Gebieten lebten und als Sympathisanten der FIS angesehen wurden. Während dieser Jahre mussten Autos und Busse zahlreiche Sperren passieren, an denen alle Passagiere aussteigen mussten und durchsucht wurden. Diese Prozedur kann 2 oder 3 Stunden dauern, entsprechend der Laune des diensthabenden Offiziers. Während dieser Kontrollen geschieht es nicht selten, dass Personen verdächtigt werden, weil sie einen Bart tragen, keine Ausweispapiere oder Militärkarte vorlegen können. Sie werden dann festgenommen.
Tausende von Menschen, Frauen und Männer, Kinder und Alte erleben den Alptraum des nächtlichen Einfalls von Sicherheitskräften, die zum günstigen Zeitpunkt der Ausgangssperre « Verdächtige » aus ihren Häusern holen, um sie mitzunehmen oder auf der Straße zu liquidieren. Sie erscheinen oftmals vermummt, bewaffnet und fahren mit Fahrzeugen ohne Kennzeichen. Selten geben sie ihre Identität preis. Und doch können die Familien in vielen Fällen ihre Angehörigen lokalisieren, entweder weil sie die Verantwortlichen der Entführung wiedererkennen oder weil sie von Mitgefangenen den Ort der Verhaftung erfahren.
Während dieser Durchkämmungsoperationen werden häufig Geld, Schmuck und andere Wertsachen gestohlen. Die verhafteten Personen werden in eines der zahlreichen Folterzentren gebracht, darunter die Polizeischule von Châteauneuf in Algier, der CTRI (7) der 5. Militärregion in Constantine (genannt Bellevue) und die Kaserne Magenta in Oran, um nur diese drei zu nennen. Sie vegetieren wochenlang an diesen Orten dahin, und oft erscheinen sie nicht mehr wieder. Ihre Mitgefangenen berichten über ihren Tod unter der Folter, oder sie werden, weil keine weiteren Informationen über sie zu erhalten sind, als « verschwunden » gemeldet.
Diese systematische Repression hat einen kollektiven Charakter. Während einer Durchkämmungsoperation werden Nachbarn festgenommen und getötet oder entführt. Wenn eine Person verdächtigt wird, können alle Brüder und manchmal auch Schwestern und Eltern misshandelt, als Terroristen bezeichnet und ihr Haus gesprengt werden, wie im folgenden Beispiel:
Doumaz Omar, geboren am 11 April 1958 in Algier, verheiratet und Vater von zwei Kindern, Händler, wohnhaft in El Harrach, Algier, war Mitglied der FIS. Er stellt sich der Sécurité Militaire am 6. Februar 1993 in Begleitung seines Vetters, der bei der SM beschäftigt ist. Er wird verhaftet und verschwindet. Ein Mitgefangener berichtet der Familie 1995, daß der Betroffene sich im Militärgefängnis von Blida befände und darauf warte, dem Untersuchungsrichter vorgeführt zu werden. Danach hat die Familie keine weitere Nachricht über ihn erhalten. Acht Tage nachdem er sich gestellt hatte, wurde sein Haus gesprengt. Sein Vater und sein Bruder wurden verhaftet, letzterer im Zentralkommissariat schwer gefoltert. (8)
Ab 1994 tauchen die Milizen (Selbstverteidigungsgruppen) auf. Diese Gruppen wurden auf Initiative von politischen Parteien und Sicherheitsdiensten gegründet und haben ihre Rolle der Selbstverteidigung weit überschritten, da sie sich an der Seite der Sicherheitskräfte oder völlig selbständig am « Kampf gegen den Terrorismus » beteiligten. Sie stellen Straßensperren auf, führen Durchkämmungsoperationen aus und begehen Verbrechen in totaler Straflosigkeit. Das bekannteste Beispiel ist das des ehemaligen Bürgermeisters von Relizane, der verdächtigt wird, während der Jahre 1995-1997 Dutzende von Entführungen und Liquidierungen befohlen und begangen zu haben. Der folgende Fall macht deutlich welche Übergriffe Milizen begehen und wie Familien von untergetauchten Oppositionellen Opfer der kollektiven Repression werden:
4. April 1995: M.S., Verantwortlicher des PAGS (kommunistische Partei), gründet mit seinen Brüdern eine bewaffnete Miliz in Boufarik, die Rachefeldzüge gegen Familien von islamistischen Sympathisanten in dieser Stadt vornehmen wird.
7. Mai 1995: Diese Gruppe bewaffneter Milizionäre tötet sechs Bürger, darunter eine Frau und einen achtzigjährigen Mann, deren Kinder im Maquis sind. Mehrere Monate später lobt die private Presse und das nationale Fernsehen diese kriminelle Gruppe und deren Chef. Die getöteten Personen sind: Achouri Ahmed, Bensassa Belkacem (50 Jahre), Bensous Tahar (75 Jahre), Bensous Saïda (geborene Djabri, 60 Jahre), Saïdoune Abdesslam. (9)
Weder die Durchkämmungsoperationen noch die Straßensperren werden in den darauffolgenden Jahren vollständig verschwinden.
1997-1998: Von der kollektiven Repression zu den kollektiven Massakern
Von massenhaften extralegalen Tötungen zu kollektiven Massakern ist es nur ein Schritt. In der Tat sind seit 1994 Massaker an der Zivilbevölkerung bekannt. So wurde in Tenes im Mai 1994 als Reaktion auf den Hinterhalt einer bewaffneten Gruppe, bei dem 16 Soldaten getötet wurden, ein Rachefeldzug unternommen, bei dem 173 Personen, darunter ein Kind von 13 Jahren, gefoltert, ermordet und aus Hubschraubern abgeworfen wurden.
Berrouaghia, Lakhdaria, Constantine und viele andere Orte wurden zwischen 1994 und 1995 zum Schauplatz von Massakern. Diese fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die algerischen Medien erhielten die Auflage nur « autorisierte » Informationen zu veröffentlichen und berichten daher über solche Verbrechen nicht. Sie berichten nur über die « Gewalttaten », die tatsächlich oder vermeintlich von bewaffneten Gruppen begangen werden. Während die extralegale Tötung offiziell mit dem Argument gerechtfertigt (aber nicht als solche bezeichnet) wird , die Opfer seien Terroristen, die sich auf der Flucht befänden, oder bei bewaffneten Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften getötet worden, werden die kollektiven Tötungen systematisch geleugnet.
Es ist anzunehmen, dass sich die Zahl der Massaker seit 1997 vervielfacht hat, aber sicherlich berichteten auch die Medien regelmäßiger darüber, da die Informationspolitik sich geändert hatte: Der Begriff « Massaker » setzte sich durch und wurde den bewaffneten islamischen Gruppen systematisch zugeschrieben.
Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Massaker insgesamt wie auch der Opfer bei jedem einzelnen Massaker zwar zunimmt, doch während der Wahlperioden erheblich absinkt. (10)Bei jedem der großen Massaker, die während des Spätsommers 1997 und Winter 1997-98 stattfanden, wurden mehrere hundert Menschen abgeschlachtet, in überwiegender Mehrheit Frauen und Kinder. Bis heute ist die genaue Zahl der Opfer nicht bekannt. Meistens ist die offizielle Zahl viel niedriger, als von Krankenhäusern, Totengräbern und Überlebenden angegeben wird.
Auf der Basis der Zeugnisse von Überlebenden und der Beobachtungen vor Ort ist es notwendig, auf folgende Tatsachen aufmerksam zu machen:
– Seit 1996 beherrscht die Armee das Terrain, denn die bewaffneten Gruppen wurden weitgehend zerschlagen und agieren nur noch sporadisch. In der Region von Algier breiten sich ab Beginn des Sommers 1997 die Militärs massiv aus. Die Verhandlungen mit der bewaffneten Opposition (11)(AIS) sind fortgeschritten und führen im Herbst desselben Jahres zu der Ankündigung eines einseitigen Waffenstillstandes, dem sich auch andere Gruppen anschließen.
– Eine große Anzahl von Massakern fanden in der am stärksten militarisierten Region von Algerien statt (Algier, Blida, Medea). Diese Gemetzel, die fünf bis sechs Stunden andauern können, fanden wenige hundert Meter von Kasernen entfernt statt, ohne dass das Militär interveniert wäre. Die Soldaten haben manchmal sogar den Ort des Dramas umzingelt, die Opfer daran gehindert zu fliehen (Bentalha und Rais) und Rettungsversuche von außen blockiert.
– Die Bewohner der betroffenen Ortschaften erwarteten solche Angriffe und bereiteten sich darauf vor, indem sie alle möglichen Wurfgeschosse, Molotow-Cocktails, Sirenen und Projektoren beschafften und nächtliche Wachen organisierten. Ihre Nachfrage nach Waffen und dem Verlegen der Militärposten in die Siedlungen wurden nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, die Bildung von Selbstverteidigungsgruppen wurde in manchen Orten von Mitgliedern des Geheimdienstes verhindert. Erst nach den Massakern wurde die Zusammenstellung einer Selbstverteidigungsgruppe erlaubt.
– Die Nicht-Intervention von Sicherheitskräften wurde mit der Gefahr von Minen in der Umgebung der betroffenen Viertel begründet. Doch weder die Überlebenden, die fliehen konnten, noch die Rettungsmannschaften, die schließlich vor Ort kamen, wurden Opfer von Minen.
– Die Angreifer waren oft Männer, die gut trainiert und bewaffnet waren. Sie verfügten über diverse Waffen wie z.B. Messer, aber auch Schusswaffen. Manche waren mit Kaschabias (traditionelle Mäntel) bekleidet, andere mit Kampfuniformen. Viele trugen Bärte, echte oder falsche. Im Fall von Bentalha gingen die Angreifer ruhig und methodisch in drei Gruppen vor. Die erste Gruppe öffnete den Weg, indem sie selbstgebastelte Bomben – die in LKW’s transportiert wurden – an Türen oder Fenster legte, die zweite Gruppe gab ihr mit Schusswaffen Deckung, und die dritte Gruppe drang in die Häuser ein und metzelte die Bewohner nieder, immer unter dem Schutz der zweiten Gruppe. Die Angreifer wussten genau, welche Häuser anzugreifen waren, und verfügten über Namenslisten. Während der ganzen Operation überflog ein Hubschrauber das Viertel. (12)
– Die Opfer der Massaker waren für ihre Sympathien für die FIS oder die bewaffnete Opposition bekannt. Sie hatten sich bewaffnen wollen oder waren vor den Massakern in anderen Regionen geflohen. Viele Überlebende der Massaker, die Ende 1996 und Anfang 1997 in der Region von Tablat (Medea) verübt worden waren, ließen sich in verlassenen Häusern in Hai Djilali (Bentalha) mit der Erlaubnis der lokalen Militärs nieder. Während des großen Massakers von Bentalha waren diese Häuser die bevorzugten Zielscheiben der Angreifer. Es scheint, dass auch in Rais manche der Opfer aus der Region von Medea stammten, die sie einige Monate zuvor verlassen hatten. Die Region um Relizane, die zwei der größten Massaker Ende 1997 und Anfang 1998 mit etwa 1000 Toten erlebte, war eine Hochburg der AIS.
– Diese großen Massaker fanden in einem nationalen Kontext der äußersten Spannung statt. Der Präsident Liamine Zeroual und seine Verbündeten schienen sich gegenüber dem Oberbefehlshaber und dem DRS (Département du renseignement et de la sécurité, militärischer Geheimdienst) durchzusetzen. Während des Sommers 1997 intensivierten sich die Gerüchte über einen Putsch, und gleichzeitig vermehrten sich die Massaker und rückten immer näher an Algier heran. Dieser Machtkampf dauerte bis 1998 an, und im September kündigte Zeroual seinen Rücktritt an.
Seit Sommer 1997 wird die Forderung nach einer internationalen Untersuchungskommission erhoben. Im Oktober 1997 griffen vier internationale Menschenrechtsorganisationen diese Forderung auf. Die Machthaber und ihre Verbündeten in den Medien lehnen jede Diskussion ab und bezeichnen diejenigen, die es wagen, Untersuchungen zu verlangen, als « Komplizen des Terrorismus ».
Die Massaker haben mit der Machtübernahme von Bouteflika nicht aufgehört. Jede Woche werden Menschen niedergemetzelt, entstellt und zerstückelt. Die Zahl der Opfer ist gegenüber den Jahren 1997-1998 gesunken, aber wie wir weiter unten sehen werden, bietet die extralegale Situation die Voraussetzung für eine jederzeit mögliche Zuspitzung der Repression.
1999-2001: Die « Normalisierung » der Gewalt
Im April 1999 übernahm Abdelaziz Bouteflika seine Funktion als Staatspräsident, nachdem eine sich abzeichnende Wahlfälschung die sechs anderen Präsidentschaftskandidaten einen Tag vor der Wahl zum Rücktritt veranlasst hatte. Bouteflika stellt sich als Mann des Friedens und der Versöhnung dar. Doch schnell wird er zur Zielscheibe der Zeitungen, die sich entschieden gegen einen nationalen Konsens aussprechen. Er gesteht als erster offiziell ein, dass die algerische Tragödie 100 000 Opfer gefordert hat und die Zahl der Verschwundenen 10 000 beträgt. Er versteht sich als Urheber der « zivilen Eintracht », eines Gesetz, das einerseits den Status der bewaffneten Gruppen, die den Waffenstillstand im Oktober 1997 angekündigt haben, regeln soll und andererseits Strafminderungen für die neuen « Reumütigen » vorschlägt.
Dieses Gesetz trat im Juli 1999 für eine Dauer von sechs Monaten in Kraft. Bewährungskomitees, die über das Schicksal der « Reumütigen » bestimmen sollten, wurden eingerichtet. Diesen Komitees, die vor allem aus Beamten aus dem Bereich der Exekutive bestehen, gehören keine von staatlichen Strukturen unabhängige Personen an. Gleich nach ihrer Ernennung wurden Kritiken laut: Die Befreiung und Minderung von Strafen bzw. die Bewährung war für Personen vorgesehen, die keinen Mord, keine Vergewaltigung und keinen Bombenanschlag verübt hatten. Doch den Informationen der Journalisten und Menschenrechtsverteidiger zufolge hatten manche dieser Personen bereits vor der Gründung der Komitees Kontakte zu Sicherheitskräften. In Wirklichkeit hatte der Geheimdienst sich der Sache der « Reumütigen » angenommen und agierte « insgeheim ». In Schnellverfahren, innerhalb eines Tages, erhielten die « Reumütigen » ein Protokoll, das ihre Unschuld bescheinigte, und damit waren sie frei.
Welche Kategorie von Personen konnte diese Maßnahme in Anspruch nehmen? Es scheint, dass die Behörden selektiv vorgingen: Obwohl einerseits eine große Anzahl von Gefangenen den Artikeln 36 und 37 des Gesetzes zufolge hätten freigelassen werden müssen, aber nicht wurden, berichteten andererseits die Medien, dass Mitglieder bewaffneter Gruppen, die für ihre Verbrechen bekannt waren, frei waren. Bis heute ist der Öffentlichkeit keine Bilanz dieses Gesetzes vorgelegt worden. Wie viele Personen haben sich den Behörden gestellt? Wie viele sind in den Genuss der Bestimmungen gekommen? Während die algerischen Zeitungen berichteten, ganze Familien hätten sich im Rahmen des Gesetzes den Behörden gestellt, behaupteten manche Beobachter, die Zahl der Mitglieder bewaffneter Gruppen übersteige nicht 1 500. Ein Dissident mit dem Dienstgrad eines Obersten erklärt: « Ich kann Ihnen versichern, dass unter den 1 300 Terroristen, die sich bis heute im Rahmen des Gesetzes zur zivilen Eintracht’ gestellt haben, 700 eingeschleuste Offiziere sind, die aufgefordert wurden, zu ihren Kasernen zurückzukehren. » (13)
Der Artikel 40 des Gesetzes schrieb fest, dass es nicht auf die Mitglieder von bewaffneten Gruppen angewendet werden kann, die sich vor seiner Verabschiedung gestellt hatten (es handelt sich um die Gruppen, die seit Oktober 1997 einen Waffenstillstand einhielten). Der Staatspräsident sah für diese Personen eine « amnestierende Gnade » vor, doch die algerischen Zeitungen berichteten, dass von den 5000 bis 6000 Kämpfern der AIS nur 1136 amnestiert wurden. (14) Welchen Status haben die anderen?
Der Fall von Samir Hamdi Pacha macht deutlich, wie undurchsichtig die Anwendung dieses Gesetzes ist und wie wenig sie sich von dem Verfahren, das dem Dekret der « Rahma » (Milde) von 1995 folgte, unterscheidet.
Samir Hamdi Pacha, geboren am 23 April 1966, verheiratet und Vater von zwei Kindern, selbstständig im Bereich Informatik, war 1993 aus Algerien in die Vereinigten Staaten geflohen, weil er wegen seiner Zugehörigkeit zu der verbotenen und aufgelösten FIS verfolgt wurde. Im Rahmen der « zivilen Eintracht » begibt er sich am 2. November 1999 nach Algerien. Er wird am Flughafen festgenommen und der Bewährungskommission vorgeführt. Diese stellt ihm am 3. November eine Bescheinigung aus, die ihn von gerichtlichen Verfolgungen freispricht. Er ist frei und geht zu seiner Familie. Am 22. Dezember 1999 erscheinen zwei Männer in Zivil, die sich als Mitglieder des Sicherheitsdienstes vorstellen. Sie bitten ihn mitzukommen, um einige Fragen zu beantworten. Er wird bis Mai 2000 in geheimer Haft gehalten. In dieser Zeit galt er als verschwunden. Er wird der Verbindung mit bewaffneten Gruppen beschuldigt und wartet seitdem auf seinen Prozess. (15)
Die Politik im Namen der « zivilen Eintracht » und die diplomatischen Talente von Bouteflika machten das algerischen Regime auf der internationalen Bühne wieder salonfähig: Die Beziehungen mit der Europäischen Gemeinschaft haben sich konsolidiert und im Dezember 2001 zur Unterzeichnung eines Assoziierungsvertrages geführt, während sich zugliche die militärische Zusammenarbeit mit den USA verstärkt hat. Diese « Normalisierung » nach außen wird aber weder von einer Lösung der politischen Krisen im Inneren noch von einer Verbesserung der Menschenrechtslage begleitet. Obwohl das Jahr 1999 relativ ruhig war, haben die Massaker im Jahr 2000 wieder an Intensität zugenommen. In einem Geheimbericht werden im Jahr 2000 70 Massaker und 9000 Tote angeführt , darunter drei Viertel Zivilisten. (16)
Diese « Normalisierung » drückt sich im Land darin aus, dass die Gewalt zur Bewahrung des Status quo eingesetzt wird: Der Ausnahmezustand ist weiterhin in Kraft. Die Teilnahme von Oppositionsparteien am politischen Geschehen gleicht einer Maskerade. Die Zerschlagung des Staatssektors drängt weiterhin Zehntausende von Menschen in die Armut (600 000 Kündigungen seit 1994). Die Militarisierung der Gesellschaft und damit einhergehend die Privatisierung der Gewalt schreiten voran, während nicht identifizierbare bewaffnete Gruppen sich weiterhin vermehren. Die Frage der Straflosigkeit bleibt von entscheidender Bedeutung.
Da keine durchschlagenden Maßnahmen zur Aufhebung dieser Nicht-Rechtsstaatlichkeit ergriffen wurden, kann die Gewalt zu jedem entscheidungsrelevanten Zeitpunkt von einer Fraktion der Macht instrumentalisiert werden. So sind seit Frühjahr 2001 manche Regionen in einen Zustand « des permanenten Aufruhrs » gestürzt, der offensichtlich den Interessen mancher lokaler und nationaler Potentaten dient. Der Tod des jungen Mohamed Massinissa Guermah am 18. April 2001 infolge von Schüssen, die ein Gendarm in der Brigade von Beni-Douala abfeuerte, und weitere Übergriffe desselben Armeekorps, lösten Unruhen während der Beerdigung von Guermah aus, die sich rasch in Tizi-Ouzou, Bedjaïa, Bouira, Setif und Bordj Bou Arreridj ausbreiteten.
Eine massive Repression setzt daraufhin ein. Gendarmen sind im Einsatz, aber manche Beobachter berichten von der Anwesenheit von Spezialkräften, die Uniformen der Gendarmerie tragen. Sie verwenden Kriegswaffen und schießen mit scharfer Munition auf die Demonstranten und Aufständischen. Es gibt ernstzunehmende Hinweise darauf, dass Explosivkugeln benutzt wurden. Zwischen April und Juni 2001 wurden etwa 100 Personen getötet und 2000 verletzt. (17) Diese extralegalen Tötungen wurden begleitet von willkürlichen Massenverhaftungen und Folterungen. Viele Zeugen berichten über die Demütigungen und Übergriffe, die junge Leute erlitten haben.
Ende Mai 2001 wird eine Untersuchungskommission unter dem Vorsitz von Professor Issad ernannt. Sie veröffentlicht ihren Bericht im Juli 2001. (18) Darin ist zu lesen:
Der Tod von Guermah und das Ereignis von Amizour sind nur die unmittelbaren Auslöser der Unruhen. Die tiefen Gründe liegen woanders: Sie sind sozial, ökonomisch, politisch, identitär und hängen mit den unzähligen Übergriffen zusammen. Die Verantwortung liegt an der Spitze.
– Die gewalttätige Reaktion der Bevölkerung wurde von einer nicht weniger gewalttätigen Handlungsweise der Gendarmen verursacht, die zwei Monate lang anhielt: Schüsse mit Feuerwaffen, Zerstörungen, Raub, Provokationen aller Art, obszöne Beschimpfungen und Zusammenschlagen. Die Kommission hat kein Dementi erhalten.
– Die Gendarmen intervenierten ohne Aufforderung der zivilen Behörden, obwohl das Gesetz dies erfordert.
Die Befehle der Gendarmerie, keine Waffen zu gebrauchen sind nicht ausgeführt worden, was folgende Schlüsse nahe legt:
– Entweder die Führung der Gendarmerie hat die Kontrolle über ihre Truppen verloren,
– oder die Gendarmerie ist – gewiss mit interner Komplizenschaften – durch außenstehende Kräfte infiltriert worden, die gegensätzliche Befehle erteilen, aber mächtig genug sind, um die Gendarmerie zwei Monate lang und über ein so großes Gebiet mit dieser Gewalt agieren zu lassen.
Die algerischen Behörden haben bis heute keine praktische Konsequenz aus diesem Bericht gezogen. Die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen wurden nicht belangt, schlimmer noch, denn nicht nur, dass die Unruhen in der Kabylei seit April 2001 nicht aufgehört haben, sondern die Konfusion wird immer aufs Neue erzeugt, so daß die Protagonisten immer schwerer zu identifizieren sind. Das Regime scheint aus dieser Aufstandssituation zu profitieren und versucht diese nicht durch politische Maßnahmen zu beruhigen.
Die Menschenrechtsverletzungen
Die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen haben in den letzten zehn Kriegsjahren nicht aufgehört. Im Gegenteil, die politischen und juristischen Strukturen fördern die Straflosigkeit der Verantwortlichen für Verletzungen oder diese werden sogar durch die betroffenen Institutionen gefördert.
Manche der Menschenrechtsverletzungen, wie beispielsweise die Entführung und das Verschwindenlassen, werden nicht mehr im großen Umfang registriert, aber keine ist verschwunden.
Einschränkungen der Grundfreiheiten
Während der letzten zehn Jahre wurden die politischen Parteien, Vereine und Personen in ihrer Bewegungs- und Aktionsfreiheit massiv eingeschränkt. Versammlungs- und Meinungsäußerungsverbote, Einschüchterungen und Verfolgungen sind gängige Praktiken. Veranstaltungen von Organisationen wie der Algerischen Liga für die Verteidigung der Menschenrechte (Ligue algérienne de défense des droits de l’Homme, LADDH) oder der Jugendorganisation RAJ (Rassemblement Action Jeunesse) wurden sehr oft verboten oder ihre Stellungnahmen nicht abgedruckt. Die Vereinigung der Familien von Verschwundenen (ANFD) hat nie eine offizielle Anerkennung erhalten, ein Schicksal, das auch anderen Vereinen von Opfern der staatlichen Repression widerfährt. Der Partei Wafa ist die de facto- Legalisierung im November 2000 aberkannt worden – ein Jahr nach der Anmeldung -, obwohl das Parteiengesetz vorsieht, dass eine Partei als legal anzusehen ist, wenn das Innenministerium binnen 60 Tagen nach Antragstellung keinen Widerspruch einlegt. Die Familien von Verschwundenen müssen sehr oft während ihrer öffentlichen Versammlungen Übergriffe und Beschimpfungen der Sicherheitskräfte erdulden.
Persönlichkeiten wie Mahmoud Khelili, Mohamed Smaïn oder Mustapha Bouhadef erlitten Einschüchterungen und Übergriffe verschiedener Art. M. Khelili, Anwalt und Menschenrechtler, musste mit ansehen, wie seine beiden Söhne 1998 von etwa 20 Militärs festgenommen wurden. Einer wurde vier Tage lang inhaftiert und zusammengeschlagen. In den folgenden Jahren haben die Belästigungen und Drohungen nicht aufgehört.
Mohamed Smain, Verantwortlicher der LADDH in Relizane, erfährt seit Jahren Verfolgungen, die bis zur Festnahme gingen, weil er in Relizane den Verbrechen der Milizen und ihrer Chefs Mohamed Abed und Mohamed Fergane nachgeht und sie öffentlich verurteilt. Obwohl diese von Familien von Verschwundenen für den Tod und das Verschwinden Dutzender von Menschen verantwortlich gemacht werden, ist keine offizielle Untersuchung veranlasst worden. Sie genießen weiterhin die vollkommene Straflosigkeit. (19) Hadj Fergane und seine Männer haben wiederholt Anzeige wegen Diffamierung gegen Mohamed Smain erstattet, und dieser wurde am 5. Januar 2002 zu zwei Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt.
Professor Mustapha Bouhadef, Parlamentarierchef der FFS (Front der Sozialistischen Kräfte) wurde während des Monats Dezember 2001 dreimal bedroht und von bewaffneten Geheimdienstmännern verfolgt, obwohl er Personenschutz erhält. Das letzte Mal, als diese Männer an seinem Wohnort erschienen, wurden sie von zwei jungen Männern des Viertels angesprochen. Diese wurden körperlich angegriffen, und einer von ihnen wurde mit dem Kolben einer Waffe an der Schläfe verletzt. Die Mitglieder von Oppositionsparteien erfahren regelmäßig derartige Einschüchterungsversuche. (20)
Im Frühjahr 2001 erlebte das Land Unruhen und Demonstrationen von jungen Menschen, die die soziale und politische Situation und die extreme Demütigung von Seiten der staatlichen Stellen und der Sicherheitskräfte nicht länger ertragen können. Zwei große gewaltfreie Demonstrationen fanden in Algier statt. Die dritte Demonstration, die am 14. Juni stattfinden sollte, wurde zum Schauplatz von Auseinandersetzungen, die von gesteuerten Gruppen ausgelöst wurden. Hunderte von Demonstranten wurden festgenommen, manche mehrere Tage lang. Infolge dieser gewalttätigen Demonstration beschloss die Regierung am 18. Juni vorläufig alle Demonstrationen in Algier zu verbieten. In den folgenden Wochen versuchte die Protestbewegung mehrfach einen Marsch von Delegierten der verschiedenen Kommunen in Algier zu organisieren. Die Sicherheitskräfte riegelten die Wege zur Hauptstadt ab, so dass Tausende von Menschen zurückkehren mussten. Dieses Verbot besteht bis heute.
Willkürliche Festnahmen und geheime Haft
Zehntausende von Menschen wurden außerhalb jeglichen legalen Rahmens festgenommen bzw. entführt. In vielen Fällen sind die Verantwortlichen für diese Entführungen den Opfern und ihren Familien bekannt, obwohl sie selten ihre Identität preisgeben. Haftbefehle gibt es praktisch nicht. Diese willkürlichen Festnahmen finden oft nachts statt, während der Durchkämmungsoperationen, die von kombinierten Kräften ausgeführt werden (alle Armeekorps beteiligen sich an diese Operationen: reguläre Armee, Gendarmerie, Republikanische Garde, Fallschirmjäger, Spezialkräfte, aber auch die Polizei und später die Kommunalgarden und die Selbstverteidigungsgruppen). Die Angehörigen des DRS (militärischer Sicherheitsdienst, ehemalige Sécurité Militaire) nehmen ebenfalls an diesen großangelegten Operationen teil oder nehmen gezielt einzelne oder kollektive Verhaftungen vor. Zeugen berichten, dass diese Entführungen von Agenten in Zivilkleidung oder in manchen Fällen sogar als Islamisten verkleidet vorgenommen wurden. Die Festnahmen finden oftmals in der Wohnung der Opfer statt und werden von Durchsuchungen und dem Raub von Wertsachen begleitet. Die Sicherheitskräfte führen diese Absperrungen von Vierteln und die Durchkämmungsoperationen meistens nachts aus.
An den Opfern wird vom ersten Augenblick an Gewalt verübt: Sie werden geschubst, misshandelt, ihre Augen werden verbunden, und sie werden verschleppt, oftmals im Kofferraum von Autos ohne Kennzeichen, aber auch von offiziellen Fahrzeugen. Die geheimen Haftzentren, in die sie eingesperrt werden, können die Überlebenden nicht immer lokalisieren. Dennoch wissen viele Gefolterte, dass sie in eines der zahlreichen Folterzentren eingesperrt wurden: Die Polizeischule von Châteauneuf, die Kaserne von Ben Aknoun, das Kommissariat von Bourouba (Algier); die Kaserne von Haouch Chnou (Blida); der Sitz der fünften Militärregion in Mansourah, das Zentralkommissariat von Couidat (Constantine) usw. Dem müssen unzählige Gendarmerien, Kommissariate und Militärkasernen hinzugefügt werden, die alle als geheime Haft- und Folterzentren dienen. Auch in den Gefängnissen werden Menschen in geheimer Haft gehalten.
Herr Arab Malek, 25 Jahre alt, Angestellter bei der Sonelgaz, wohnhaft in der Cité Boucheraye, Ouled Koriche (Algier), wurde im März 1997 von Angehörigen der Sécurité Militaire festgenommen. Er berichtet: Wir wurden mitten in der Nacht vom Klopfen an der Haustür aufgeweckt. Wutentbrannte bewaffnete Männer belagerten das Haus. Sie fesselten mich an den Handgelenken mit Eisendraht und schleuderten mich auf den Boden, so dass ich auf dem Bauch lag. Einer richtet seine Pistole auf mich und drohte damit, mich sofort zu töten. Dann hob er seine Waffe und schoss nach oben, wodurch Panik im Haus ausgelöst wurde. Alle fingen an zu schreien. Die Bewaffneten Männer schlugen alles zusammen, was sie unter die Hände kriegten. Geschirr und Möbel wurden zu Boden geworfen und zerstört, sie stießen hemmungslos Beleidigungen und Beschimpfungen aus. Meine Mutter und das kleine zweijährige Mädchen, das sie in ihren Armen trug, wurden heftig geschlagen. (21)
Die Dauer der Inkommunicado-Haft ist seit Inkrafttreten des sogenannten « Antiterrordekrets » im September 1992 auf 12 Tage erhöht worden. Diese Frist wird selten eingehalten und kann Wochen, ja sogar Monate dauern, währenddessen die Familien und Verteidiger nicht wissen, wo die festgenommene Person sich befindet und welches Schicksal ihr bestimmt ist.
Diese illegalen Praktiken haben seit der Machtübernahme Bouteflikas nicht aufgehört, wie das folgende Beispiel deutlich macht:
Am Freitag den 3. Dezember 1999 explodierte eine Bombe im Zentrum der Stadt Dellys (Wilaya von Boumerdes), als ein Polizeifahrzeug in der Nähe einer Moschee vorbeifuhr. Die Explosion tötete einen Polizisten und verletzte zwei andere. In der Moschee beendeten die Betenden ihr gemeinschaftliches Gebet und gingen nach Hause. Doch die rachesüchtigen Mitglieder der mobilen Garde der Kriminalpolizei und der Gendarmerie organisierten eine Strafexpedition gegen die Bewohner der Viertel Bordj Fnar, El Kous, La Cité usw. Etwa 100 Bewohner, ungeachtet ihres Alters oder Berufs, wurden aus ihren Häusern herausgeholt und nacheinander in den Bombenkrater geworfen. Sie wurden zusammengeschlagen und anschließend mit Fahrzeugen zum Sitz der Kriminalpolizei, ein Souk el Fellah (beschlagnahmter Supermarkt, der als Kaserne umfunktioniert wurde), entführt, wo sie sich ausziehen und auf den Bauch legen mussten, bevor sie ein zweites Mal geschlagen wurden. Mehr als 120 Personen wurden in einem schlimmen Zustand in die Krankenhäuser gebracht. (22)
Vor kurzem, im Frühjahr 2001, während der Demonstrationen und Unruhen, die in verschiedenen Regionen des Landes stattfanden, haben die Sicherheitskräfte Dutzende von jungen Demonstranten illegal verhaftet. Folgende Schilderung stammt von einem jungen Mann, der am 14. Juni 2001 in Algier an der Demonstration teilnahm:
Ein Polizeiauto raste auf uns zu. Als wir versuchten, ihm auszuweichen, haben sich andere Angehörige der Polizei auf uns gestürzt und mit Schlagstöcken, Pistolenkolben und Fußtritten geschlagen. Ich stürzte und verlor fast das Bewusstsein. Ich hörte in dem Moment einen Polizisten schreien: « Macht ihn fertig, er blufft nur! » Andere Demonstranten werden das gleiche Los erleiden. Wir waren zu mehreren Dutzenden in einem Zimmer, in dem wir zusammengepfercht wurden, nachdem wir zusammengeschlagen worden waren. (…) Mourad und die anderen werden zwei Stunden später zum Kommissariat des 7. Bezirks gebracht. (…) Im Kommissariat, « waren wir mehr als 100, darunter ein Mädchen; wir waren nicht alle Kabylen. Es waren auch junge Männer aus Oued Ouchayeh, Aïn Naadja, Setif. Die Polizisten waren auch nicht einer Meinung in Bezug auf das, was wir erlitten hatten. Ich habe mich ganz hinten im Saal hingesetzt, bis man mich zum Verhör gerufen hat. » Die Fragen, die Mourad beantwortet hat, wurden nicht vollständig in den beiden Protokollen aufgezeichnet.
« Ein Polizist tadelte mich wegen meiner schwarzen Kleidung und fragte mich, warum ich sie trug. Sein Ton änderte sich, als er mich auf das Amazigh-Zeichen aufmerksam machte, das ich noch immer auf der Backe trug. » Das inhaftierte Mädchen wurde nicht anders behandelt als die anderen aus der Gruppe. « Sie wurde gezwungen, sich hinzuknien, wie alle anderen auch, bevor sie mehrfach geschlagen wurde und sich alle möglichen Obszönitäten anhören musste, » erzählt Mourad. Er befürchtet, dass sie diejenige ist, die im Krankenhaus Mustapha verstorben ist.
« Gegen 6 Uhr brachte man uns auf den Parkplatz des Kommissariats, um uns hinter einem Tisch, auf dem ein Arsenal verschiedener Messer lag, zu filmen. Ich weiß nicht, woher sie diese hatten. Ich jedenfalls trug keines. Was mich am meisten schockierte, war diese Art, uns wie wirkliche Terroristen zu behandeln. Wir haben die Nacht unter fürchterlichen Bedingungen verbracht. Auf dem Boden zusammengepfercht bekamen wir nur einige Tropfen Wasser, um unseren Durst zu stillen. (23)
Systematische Folterungen
Die meisten inhaftierten Personen erleiden Folterungen und Misshandlungen. Unzählige Zeugnisse machen dies deutlich. Und die Zahl der unter der Folter verstorbenen Personen ist sicherlich sehr hoch. Die während der Durchkämmungsoperationen festgenommenen Personen, die später getötet wurden und deren Leichen die Straßen säumten, trugen oft Spuren der Folter.
Alle Armeekorps, der DRS, die Polizei, die Kommunalgarden und die Selbstverteidigungsgruppen foltern. Die Opfer durchlaufen unter Umständen verschiedene Folterzentren, und wenn sie schließlich im Gefängnis inhaftiert werden, heißt dies nicht, dass die Übergriffe aufhören. Auch die Gefängnisbeamten misshandeln sie, um sie zu brechen, zu demütigen, jeglichen aufständischen Funken zu zerschlagen, zu bestrafen oder ganz einfach um sich zu vergnügen.
Die Folter wird als Druck- und Einschüchterungsmittel angewandt oder um Informationen über Nachbarn, Kollegen oder Verwandte zu erhalten, aber auch um sich nach Ermordungen von Angehörigen der Sicherheitskräfte oder einem erfolgreichen Hinterhalt einer bewaffneten Gruppe zu rächen. Regelrechte Strafexpeditionen gegen Bevölkerungen wurden organisiert, wie das oben genannte Beispiel von Dellys deutlich macht.
Wir werden nicht auf die Details der Foltermethoden eingehen und verweisen auf den hervorragenden Bericht von Rechtsanwalt Mahmoud Khelili, der von Algeria-Watch veröffentlicht wurde. (24)Dennoch wollen wir an dieser Stelle die Aufmerksamkeit auf einige Punkte richten.
Die Gefolterten vegetieren wochen- oder monatelang in winzigen, überfüllten, kalten Zellen dahin, ohne Belüftung, ausreichend Wasser und medizinische Versorgung, noch Wechselkleidung. Sie werden regelmäßig gefoltert oder müssen die Schreie und Klagen der anderen Opfer anhören, was ein zusätzliches Leid bedeutet. Die Folterungen finden oft vor den anderen Gefangenen statt. Dadurch haben viele Familien vom Tod ihres Angehörigen erfahren.
Auffällig bei den zahlreichen Zeugnissen der Überlebenden ist die systematische Anwendung der sexuellen Folter. Die Männer trauen sich eher, davon zu berichten: Der erste Akt der Demütigung ist der Zwang, sich zu entkleiden. Der Folterer zeigt von Anfang an, dass er sein Opfer bis in dessen Intimität hinein beherrscht. Die üblichen Praktiken der sexuellen Folterungen sind das Einführen von Gegenständen in den After, das Aufhängen am Geschlechtsteil, das Anlegen von Stromkabeln und das Zufügen von Verbrennungen am Geschlechtsteil, das Einklemmen der Hoden in einer Schublade, die Penetration im Mund durch den Folterer und Vergewaltigungen.
Diese Folterungen finden oftmals vor den Mitgefangenen statt, und es ist auch vorgekommen, dass die Folterer diese zwangen, an den Vergewaltigungen und anderen Brutalitäten teilzunehmen. Opfer berichteten auch von Folterungen vor Familienangehörigen oder Vergewaltigungen von Ehefrauen, Schwestern oder Töchtern vor den Gefolterten.
Die Botschaft ist klar: Die Männlichkeit desjenigen, der als Feind angesehen wird, soll zunichte gemacht werden. Es handelt sich nicht lediglich um eine physische Vernichtung, sondern auch um eine moralische und psychische Zerstörung. Die eigene Ohnmacht und Machtlosigkeit wird dem Gefolterten und seiner Familie vorgeführt.
Auch viele Frauen durchlaufen die Folterzentren. Sie berichten selten über die sexuellen Folterungen, die sie erleiden, und wenn sie darüber sprechen, bitten sie darum, es nicht an die Öffentlichkeit zu bringen. Um eine Frau zu demütigen und sexuell zu foltern, wird meist die individuelle, aber sehr oft auch die kollektive Vergewaltigung eingesetzt.
Die Mutter eines Verschwundenen berichtet über die Brutalitäten, die sie erleiden musste.
Ich heiße S.F. und bin 61 Jahre alt. Ich bin im September 1995 von der Polizei (PCO) des Clos Salembier, Diar Essaada festgenommen worden. Im Folterzentrum waren 10 andere Frauen, ältere wie ich, aber auch jüngere, aus allen sozialen Schichten. Ich kann Ihnen nicht erzählen, was sie mir angetan haben. Es bleibt mir nur meine Trauer und meine Tränen, bis zu meinem Tod, um die Demütigung und Entehrung auszudrücken, die ich erlitten habe. Aber wenn ich nachdenke, dann frage ich mich, warum dieses Schweigen und warum meine Scham verbergen und damit gleichzeitig das Grauen, das die Folterer Frauen antun, die ihre Mütter, Schwestern oder Töchter sein könnten…
Er kam und sagte vor allen anderen Frauen zu mir: Du, komm zur Untersuchung, folge mir!’ Er machte mir Angst, seine Augen waren rot, und wenn er einen anschaute, schien er durch einen hindurch zu schauen. Als wir im Büro ankamen, schloss er die Tür und warf sich auf mich, ich schlug um mich und er war wütend, er hatte bestimmt Drogen genommen. Er nahm das Klebeband und band mir die Hände zusammen. Dann hat er mich vergewaltigt.
Der zweite Punkt, auf den wir hier aufmerksam machen wollen, ist, dass die Folter dazu dienen kann, Oppositionelle zu brechen (umzudrehen), um sie in der Terrorismusbekämpfung zu benutzen. Es ist extrem schwierig, den Beweis dafür zu erbringen, aber verschiedene Zeugen berichten, dass sie beobachtet haben, wie Personen, die für ihre Zugehörigkeit der bewaffneten Opposition bekannt waren, nach ihrer Festnahme gefoltert wurden und später an Durchkämmungsoperationen der Armee teilnahmen (unter ihnen befanden sich auch « Reumütige ») oder sich den falschen bewaffneten Gruppen, die von Spezialeinheiten kontrolliert werden und Massaker verüben, anschlossen.
Eine ausgestiegener Oberst berichtet in einer Zeitung:
Islamistische Terroristen werden während der Durchkämmungsoperationen der Sicherheitskräfte festgenommen. Sie werden inhaftiert und gefoltert und dann in Kommandos der Armee, die ihr Heimatdorf massakrieren, integriert. Und ich kann Ihnen versichern, dass, wenn sie unter Drohungen den Befehl erhalten, den Menschen die Kehle durchzuschneiden, – dann gehorchen sie! Während dieser Operationen, werden die ersten Häuser systematisch verschont, damit Zeugen später behaupten können, dass sie die Islamisten des Dorfes erkannt haben. (25)
Die Folter hält bis heute an, wie folgendes Beispiel deutlich macht:
Am 7. Februar 2001 wurde Saïd Zaoui, 70 Jahre alt und Mitglied der FIS, mit zwanzig anderen Personen im Zuge einer Razzia im Anschluss an einen kurz vorher verübten Bombenanschlag gegen eine Patrouille in Dellys festgenommen. Alle Personen wurden im Militärposten festgehalten, bevor sie freigelassen wurden. Herr Zaoui, der den Berichten der Mitgefangenen zufolge mit Strom gefoltert wurde, kam nicht frei und ist seither verschwunden. Karim Bentouati, ein 1973 geborener Mann, wurde bei dieser Operation extralegal hingerichtet.
Wir verfügen über zahlreiche Berichte von Opfern oder Zeugen, die aussagen, dass im Frühjahr 2001 Gendarmen die Aufständischen zusammengeschlagen und mit sexuellen Folterungen bedroht haben. Alle Berichte, über die wir verfügen, bestätigen diese Drohungen mit der Penetration.
Sie haben uns festgenommen und in einem Kleinlaster verschleppt. Ich erhielt Fußtritte, Faust- und Kolbenschläge auf alle Körperteile. Die Gendarmen führten uns zum Sitz des Kommissariats. Im Inneren waren wir etwa zu zehnt. Sie beschimpften und beleidigten uns mit Wörtern wie: « Hurensohn » oder « Wir werden euch vergewaltigen ». Ich sah einen jungen Mann, den sie mit Fäusten zusammenschlugen. Er schrie aus Leibeskräften. In einer anderen Ecke wurde einer von einem Gendarmen gefoltert, der ihm die Barthaare mit seinen Händen ausriss, bevor er sie mit einem Feuerzeug verbrannte. Der junge Mann schrie: « Tötet mich, statt mich zu foltern! » Ab und zu kam ein Gendarm im Flur vorbei und warf uns zu: « Wenn ihr die Nacht hier verbringt, werde ich euch ausziehen und vergewaltigen. » (26)
Wie bei allen anderen Menschenrechtsverletzungen, berichten die Zeugen auch hier von der kollektiven Repression. Gruppen von « Verdächtigen » werden während der Razzien, Durchkämmungsoperationen oder an Straßensperren festgenommen und gefoltert, wenn sie nicht an Ort und Stelle getötet werden.
Boulenouar Mourad, geboren am 18. Januar 1968, wohnhaft in Constantine, wurde am 22. Juli 1994 in der Moschee des Viertels (ehemalige Poudrière) von Sicherheitskräften festgenommen. Dem Bericht seiner Frau zufolge soll er unter der Folter gestorben sein. An diesem Abend wurden viele Moscheebesucher festgenommen. Einige Tage später wurden in zwei Entlassungswellen einige von ihnen freigelassen. Die Leiche von Boulenouar Mourad wurde am 15. September 1994 in die Grotte namens Mernouna im selben Viertel geworfen. Der Körper war entstellt und trug Spuren schwerer Folter. Die Anwohner der nahegelegenen Strasse von Sidi M’cid wurden am Abend des 15. September 1994 um 23 Uhr von Gewehrsalven überrascht. Am Morgen entdeckten sie sieben Leichen, die mit Kugeln durchsiebt waren. Diese Personen waren in Wirklichkeit unter der Folter verstorben, und die Schüsse, die am Vorabend zu hören waren, sollten den Grund ihres Todes vertuschen. Die sieben Leichen wurden wiedererkannt und von den Familien abgeholt. Doch die Sicherheitskräfte umzingelten sofort danach ihre Wohnhäuser und nahmen die Leichen wieder mit, die sie sodann im Zentralfriedhof von Constantine am 16. September 1994 begruben. Es handelt sich um die drei Brüder Chéribet, die beiden Vetter Boudraa, Kenouala und Boulenouar. (27)
Das Verschwindenlassen
Entführungen mit anschließendem Verschwindenlassen sind in Algerien eine sehr weit verbreitete Praktik. 1992 wurde sie relativ selten angewandt, nahm jedoch im Jahr 1993 zu und erhielt einen systematischen Charakter in den Jahren 1994-1996. In den darauffolgenden Jahren sank zwar die Zahl der Opfer, doch das Verschwindenlassen hat nie aufgehört, wie das Beispiel von Herrn Zaoui zeigt, der im Februar 2001 festgenommen wurde (siehe weiter oben).
In einem Bericht über das Verschwindenlassen, den Algeria-Watch im März 1999 veröffentlichte, (28)wird festgestellt, dass die 3 000 bekannten Fälle sich zeitlich folgendermaßen verteilen:
1993 5,3% , 1994 37% , 1995 31% , 1996 18,3% , 1997 7%.
In den darauffolgenden Jahren wurden immer wieder Fälle von Verschwundenen registriert:
Hamidi Habib, am 19. April 1974 geboren, ledig, Tagelöhner und wohnhaft in Reghaïa (Algier), wurde am 24. April 2000 um 16 Uhr auf dem Rückweg von der Arbeit neben seinem Wohnhaus von in Zivil gekleideten Polizisten festgenommen. Sie waren in Polizeiautos und anderen Fahrzeugen, die keine Kennzeichen trugen, angerückt. Ein freigelassener Mitgefangener soll seinen Eltern gesagt haben, dass er Hamidi Habib in einem geheimen Haftzentrum begegnet sei, das er aber nicht lokalisieren könne. (29)
Die Zahl der Verschwundenen ist nicht bekannt. Amnesty International gibt die Zahl von 4000 an, die ANFD verfügt über 7000 dokumentierte Fälle und manche NGO’s befürchten, dass die Zahl noch höher liegt und an die 20 000 heranreicht. Von diesen verschwundenen Personen sind 99 % Männer, alle Altersgruppen sind betroffen, auch kleine Kinder und Greise.
Eine entführte Person, die mehr als 12 Tage in geheimer Haft gehalten wird, wird als verschwunden bezeichnet. Dieser Zustand des Verschwundenseins, d.h. der öffentlichen Nicht-Existenz, begünstigt jeden Übergriff. Die Menschenrechtsorganisationen verfügen über viele Fälle von Personen, die als verschwunden galten, weil sie Monate oder Jahre in geheimer Haft gehalten wurden. Der Fall von Samir Hamdi Pacha wurde weiter oben vorgestellt.
Man muss sicherlich annehmen, dass die große Mehrheit der Verschwundenen gefoltert wurde und manche gestorben sind. Andere wurden während ihrer geheimen Haft extralegal getötet. Ein Teil der Opfer ist aufgrund der Haftbedingungen oder wegen Krankheit, Kälte und Unterernährung verstorben.
Aber die Familien erhalten manchmal Informationen über ihre Angehörigen Jahre nach der Entführung. Deswegen hoffen viele unter ihnen, dass es Überlebende gibt.
Offiziell wird eine Zahl von 4 800 Verschwundenen anerkannt (wir erinnern daran, dass Bouteflika persönlich die Zahl von 10 000 angegeben hat), doch die Verantwortung der Staatsdienste für die Entführungen und das Verschwindenlassen wird weiterhin keineswegs anerkannt. Die Behörden bekräftigen, dass es sich um Personen handelt, die in den Untergrund gegangen, ins Ausland geflohen, bei bewaffneten Auseinandersetzungen mit der Armee umgekommen sind oder von « Terroristen » ermordet wurden. Doch Hunderte von Berichten von Angehörigen, Kollegen oder Nachbarn der Opfer zeigen, dass die verschiedenen Sicherheitskräfte, Kommunalgarden und Selbstverteidigungsgruppen für einen Großteil dieser Entführungen verantwortlich sind.
Auch hier muss der kollektive Charakter des Verschwindenlassens betont werden. Die Personen werden festgenommen, weil sie der Sympathie für die FIS, der Unterstützung des Widerstandes beschuldigt werden oder weil ein Mitglied ihre Familie dessen verdächtigt wird. In vielen Fällen ist die Entführung und das Verschwindenlassen eines oder mehrerer Mitglieder einer Familie eine Repressionsmaßnahme, weil ein Angehöriger verdächtigt wird, ein Aktivist zu sein oder sich dem Untergrund angeschlossen zu haben.
Bellemou Smaïn, geboren am 12. April 1940, wohnhaft in El Biar (Algier), Vater von 8 Kindern, Angestellter einer staatliches Unternehmens und Sympathisant der FIS, erhielt am 24. März 1996 Besuch von zwei Polizisten in Zivil, die sich als Angehörige der Brigade für Wirtschaftskriminalität vorstellen und ihm eine Vorladung vom Zentralkommissariat von Algier für den 25. März 1996 um 10.30 Uhr aushändigen. Sie durchsuchen die Wohnung. Herr Bellemou kommt seiner Vorladung nach und verschwindet. In der darauffolgenden Nacht stürmen Männer, die einen maskiert, andere in Zivil oder mit Armeeuniformen bekleidet die Wohnung der Familie und nehmen die Hochzeitsphotos der Tochter mit. Eine der Töchter wird fünf Tage lang inhaftiert und zu den Aktivitäten des Vaters und des Ehemannes befragt. Nach seinem Sohn wurde gefahndet, und dieser hielt sich versteckt. Er wurde am 11. Juni 1996 von Angehörigen der Sécurité Militaire getötet. Als die Familie die Sicherheitskräfte nach dem Verbleib von Smaïn Bellemou fragten, wurde ihr geantwortet, dass dieser sich dem Maquis angeschlossen habe. Die an die Staatsanwaltschaft gerichtete Nachfrage vom 3. April 1996 wurde mit der Antwort beschieden, die « Nachforschungen hätten nichts ergeben ». Zur gleichen Zeit wurden zwei Neffen, Bellemou Abdennasser (geboren 1957) und Bellemou Yacine (geboren 1963), und ein Vetter, Bellemou Mouloud (geboren 1938), festgenommen – seither sind sie verschwunden. (30)
Das folgende Beispiel ist keineswegs ein isolierter Fall der kollektiven Repression:
Kechroud Brahim, geboren am 14. Oktober 1958 und Vater von 2 Kindern, Kassenwart im Rathaus von Hattatba, Mitglied der FLN und wohnhaft in Hattatba (Tipaza), wurde am 24. Mai 1995, als er sich von der Arbeit in Richtung eines Farbgeschäftes begab, von Gendarmen unter der Leitung eines gewissen C. festgenommen. Seine Familie berichtet, dass zwei Tage zuvor zwei Gendarmen im Dorf getötet worden waren. Dieser Anschlag wurde zum Anlass genommen, eine großangelegte Operation von Festnahmen zu organisieren, die 70 Bewohner des Dorfes betraf. Alle verschwanden. Dieselben Gendarmen zwangen die Familien (die oft Analphabeten waren ) Protokolle, die bestätigen sollten, dass ihre Angehörigen Terroristen’ seien, zu unterschreiben. Kurz nach seiner Festnahme wurde er von vielen Dorfbewohnern in der Brigade von Hattatba lokalisiert. (31)
In manchen Fällen hat die Familie den formellen Beweis, dass der Verschwundene sich in den Händen der Sicherheitskräfte befindet. Folgendes Beispiel macht dies deutlich:
Kitouni Salah, geboren am 23. August 1955, wohnhaft in Constantine, Journalist der Wochenzeitung En-Nour in Constantine, wurde am 9. Juli 1996 im Zentralkommissariat der Stadt verhaftet. Er war wenige Tage zuvor von Polizisten in seiner Wohnung festgenommen und drei Tage lang verhört worden. Er wurde am 6. Juli 1996 freigelassen. Er erhielt eine Vorladung für den 9. Juli und begab sich zum Kommissariat. Seitdem ist er verschwunden. Eine Beschwerde wurde am 10. August beim Staatsanwalt von Constantine eingereicht. Eine schriftliche Antwort mit einen Protokoll der Kriminalpolizei von Constantine vom 29. März 1997 wurde der Familie zugeschickt. Darin wird über die Übergabe des Journalisten Salah Kitouni an das CTRI (Centre territorial de recherche et d’investigation) der 5. Militärregion am 11. Juli 1996 informiert. (32)
Extralegale Tötungen
In vielen Fällen von Verschwindenlassen wurden die Opfer extralegal getötet. Oft erfahren die Familien vom Tod ihres Angehörigen, aber da sie den Körper nicht identifizieren durften, werden diese Personen weiter als verschwunden gemeldet.
In der Nacht vom 22. zum 23. Juli 1994 haben Gendarmen, die maskiert und mit offiziellen Fahrzeugen anrückten, eine Massenverhaftung in Ras el Oued (Bordj Bou Arreridj) vorgenommen. 15 Personen, die für ihre Sympathien für die FIS bekannt waren, wurden verhaftet und gelten seither als verschwunden. Die algerischen Behörden haben die UNO-Arbeitsgruppe für Verschwindenlassen und die Familien der Opfer informiert, dass einige der Opfer in einem nahegelegenen Wald tot aufgefunden wurden. Manche Familien haben einen Totenschein bekommen, andere nicht, aber es ist keine Untersuchung vorgenommen worden und die Leichen wurden nicht identifiziert.(33)
In den Jahren 1994-1996 haben viele Durchkämmungsoperationen von allen Einheiten der Sicherheitskräfte in den sogenannten « heißen » Vierteln stattgefunden. Dutzende von Personen wurden brutal aus dem Schlaf gerissen, an die Wand gestellt und hingerichtet. Diese willkürlichen Praktiken sollten die Festnahmen und die gerichtlichen Verfahren ersetzen, Verfahren, die lange dauern und meistens mit der Freilassung des Verdächtigen endeten, weil keine Beziehung zum « Terrorismus » festgestellt werden konnte.
Der « Kampf gegen den Terrorismus » trifft nicht nur bewaffnete Männer, sondern vor allem die Kreise, die der Sympathie und der Unterstützung für den Widerstand verdächtigt werden, und die Familien der Opfer der staatlichen Repression. Nach der Devise « Dem Fisch das Wasser entziehen! » trifft die Repression alle Ebenen der Bewegung der FIS, aber auch das weitere Umfeld, da beispielsweise die Tatsache, in einem « islamistischen » Viertel zu wohnen, schon verdächtig macht.
Es geht also darum, jede Unterstützung für den bewaffneten Widerstand abzuschneiden, indem Kampagnen des Terrors organisiert werden. Im Jahr 1994 wurden Dutzende von Durchkämmungsoperationen durchgeführt, in denen Verdächtige getötet wurden. Oft wurden die entstellten Leichen öffentlich zur Schau gestellt – mit dem ausdrücklichen Verbot, sie zu bestatten.
Soldaten haben das Viertel Cherarba in der Nacht vom Donnerstag den 2. zum Freitag den 3. Juni 1994 während der Ausgangssperre umzingelt, Wohnungen durchsucht und die Bewohner herausgezerrt, es waren vor allem junge Männer, die sie verschleppten. Den Nachforschungen der Familien zufolge wurden rund 50 Männer entführt. Wenige Minuten nach dem Weggang der Militärs wurde die Stille im Viertel von Gewehrsalven unterbrochen. Wegen der Ausgangssperre traute sich niemand hinauszugehen. Am nächsten Tag, am 3. Juni 1994 lagen 41 Körper leblos in den Straßen von Cherarba. Sie waren von den Militärs als Racheakt extralegal hingerichtet worden. Neun Körper konnten in der Leichenhalle identifiziert werden, die anderen wurden als X Algérien registriert. (34)
Diese « willkürlichen » Durchkämmungsoperationen, die mit dem Tod der Opfer unter der Folter oder ihrer Hinrichtung an Ort und Stelle enden, haben auch nach 1994 nicht aufgehört, wie das folgende Beispiel deutlich macht. Sie werden systematisch als Rachefeldzüge nach einem Anschlag oder Hinterhalt der bewaffneten Gruppen eingesetzt. Strafexpeditionen sind gängige Praxis.
Im Oktober 1997 sind – laut der Aussagen der Familienangehörigen – infolge der Zerstörung einer Fabrik durch eine bewaffnete Gruppe Bürger des Dorfes Telagh (Wilaya von Sidi Bel Abbes) in ihren Wohnungen von « Ninjas » (Spezialtruppen) der Stadt Sig (Wilaya von Mascara) festgenommen worden. Sie starben unter der Folter in den Kellern des Gebäudes der Kommunalverwaltung von Sig (ehemalige Residenz Colonna). Sie wurden in einem Massengrab auf dem Friedhof von Telagh begraben. Unter den identifizierbaren Leichen waren Akkal Yahia, Djillali Ferhat, Djillali Sissani, Hadj Guendouz, Mokrane Mostepha, Ould Mohamed Bendjema und Youcef Sayah.
Bis heute ist die Zahl der getöteten « Terroristen » hoch (über 1000 für das Jahr 2000), ohne dass die Öffentlichkeit erfährt, wer diese Terroristen sind und unter welchen Umständen sie den Tod fanden. In den vergangenen Jahren wurden viele Personen festgenommen, extralegal getötet und als « Terroristen » präsentiert, die entweder « auf der Flucht » oder « in einer bewaffneten Auseinandersetzung » ums Leben kamen.
Belbahria Salim, 37 Jahre alt, Krankenpfleger im Pierre-et-Marie-Curie-Zentrum von Algier, wurde im November 1994 neben seinem Wohnsitz (Casbah) von bewaffneten Zivilisten, die sich als Polizisten ausgaben, inhaftiert. Er wurde – laut seiner Familie – in der Leichenhalle von Bologhine tot aufgefunden. Sein Tod wurde in der Presse am 19. Dezember 1994 angekündigt und als Folge einer « bewaffneten Auseinandersetzung mit den Sicherheitskräften » präsentiert. (35)
Fast täglich berichten die algerischen Medien über den Tod von « Terroristen » bei Durchkämmungsoperationen oder Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften.
Die extralegalen Tötungen halten bis heute an, da, wie schon weiter oben aufgeführt, die Gendarmen während der Demonstrationen und Unruhen vom Frühjahr 2001 sich nicht scheuten, auf die jungen Leute zu schießen. Es wurde auch von « Sniper » berichtet, die gezielt auf die wichtigsten Körperteile schossen, um zu töten. Kamel B., Mitglied eines Vereins der Angehörigen der Opfer von Larbaâ Nath Irathen, berichtet:
Es stimmt, dass die Demonstranten Steine auf die Gendarmen warfen. Aber das ist kein Grund, um mit Schusswaffen zu antworten. (…) Die Gendarmen bezogen auf den Terrassen ihrer Gebäude Stellung. Ein ähnliches Szenario hat sich überall in der Kabylei abgespielt. Dies kann nur auf einen Befehl der Führung zurückgehen. Andere gingen raus, um die Verletzten zu liquidieren. (…) Am 28. April, als die Demonstranten das Tor der Brigade erreichten, haben die Gendarmen von der Terrasse aus auf die Demonstranten geschossen. Diese glaubten, dass es sich um Gummigeschosse handelte. Als die Demonstranten mehrere Dutzende von Metern zurückgingen, öffnete sich das Tor und rund 60, mit Kalaschnikows bewaffnete Gendarmen liefen heraus und umzingelten das Viertel. Das waren keine gewöhnlichen Anti-Aufstandseinheiten. Die Art, sich zu verteilen, deutete darauf, dass es sich um Spezialisten handelte. Nach mehreren Gewehrsalven wurden einzelne Schüsse abgefeuert, weil sie auf bestimmte Personen zielten. Ich habe mit eigenen Augen gesehen, wie sie zwei Verletzte liquidierten: Belkalem Mouloud (32 Jahre) und Hamache Arekzi (31 Jahre). Der eine stand vor der Getreidefabrik und der andere nicht weit von meinem Haus. Hamache wurde am Kopf getroffen und dann vom Chef der Brigade der Gendarmerie liquidiert. Ein anderer spuckte auf ihn, bevor er ihm die Hose auszog. (36)
Extralegale Hinrichtungen werden nicht nur von regulären Sicherheitskräften ausgeführt. Hunderte von Berichten machen deutlich, dass die Kommunalgarden und Selbstverteidigungsgruppen (Patrioten) ebenfalls derartige Ermordungen vornehmen. Die getöteten Personen haben oft keine Beziehung zu den bewaffneten Gruppen oder zur Opposition. Oft sind persönliche und ökonomische Interessen oder Streitigkeiten mit einer Familie der Grund, und später werden diese Liquidierungen als eine Operation gegen « Terroristen » dargestellt. Viele Massaker an Familien wurden verübt, weil ein Angehöriger in den Untergrund gegangen war.
Schluss
Viele Aspekte im Zusammenhang mit den Menschenrechtsverletzungen wurden in dieser Bilanz nicht berücksichtigt: die Haftbedingungen, die abhängige Justiz, die Situation der Frauen, die Einschränkungen der Meinungsfreiheit, das Drama der Hunderttausende von Flüchtlingen im Land, die Armut, die Arbeitslosigkeit usw. Manche Menschenrechtsverletzungen wurden nur angedeutet.
Die Situation in Algerien hat sich in den letzten Jahren nicht grundsätzlich verbessert. Die herrschenden Strukturen und der extralegale Kontext führen dazu, dass Menschenrechtsverletzungen andauern. Ohne wirkliche Reformen, die sich auf die wirksame Partizipation der algerischen Gesellschaft stützen, ist die Marginalisierung der Protagonisten der Gewalt nur schwer vorstellbar.
Unsere Empfehlungen:
1. Parlaments- und Kommunalwahlen sind für das Jahr 2002 vorgesehen. Diese sollten den Algeriern die Möglichkeit bieten, vom Partizipationsrecht an der Politik der Landes Gebrauch zu machen. In diesem Sinne ist es notwendig: der Opposition zu erlauben, sich zu organisieren; eine nationale Konferenz mit der Teilnahme aller politischen Parteien vorzusehen; die Einschränkungen bezüglich Meinungs- und Versammlungsfreiheit aufzuheben, damit die Algerier endlich informieren und sich informieren können; jede Wahlfälschung zu verbieten und internationale Beobachter einzuladen; das Wahlergebnis anzuerkennen.
2. Damit den schweren Menschenrechtsverletzungen ein Ende gesetzt wird, ist es notwendig, den Ausnahmezustand aufzuheben; konkrete Initiativen zu ergreifen, damit die extralegalen Hinrichtungen, die Folterungen und das Verschwindenlassen aufhören; die Entsendung der UNO- Berichterstatter für Folter und Verschwindenlassen zu erlauben; unabhängige Untersuchungen bezüglich der Menschenrechtsverletzungen insbesondere der Massaker an der Zivilbevölkerung zuzulassen; Mitglieder der Sicherheitsdienste, Milizen und bewaffneten Gruppen, die Verbrechen begangen haben, zu verurteilen; das Schicksal der Verschwundenen aufzudecken, Untersuchungen der Massengräber und der unter der Bezeichnung « X-Algériens » Bestatteten anzustrengen.
3. Damit der Militarisierung der Gesellschaft und der fortgeschrittenen Privatisierung der Gewalt ein Ende gesetzt wird, ist es notwendig, dass die Armee sich aus den politischen Geschäften zurückzieht und in die Kaserne zurückkehrt, um ihre in der Verfassung definierte Funktion zu erfüllen; dass die verschiedenen politischen Protagonisten sich für ein Ende der Gewalt einsetzen; die Milizen und die Kommunalgarden aufzulösen; die verschiedenen geheimen Gruppen zu identifizieren und aufzulösen: Todesschwadronen, bewaffnete Gruppen der Opposition, bewaffnete Gruppen, die wirtschaftlichen Interessen dienen.
4. Um eine Zukunft in Frieden zu sichern, ist es notwendig, die Opfer der Tragödie zu rehabilitieren; soziale, medizinische und psychologische Unterstützung zu gewährleisten; eine Aufarbeitung über diese Periode der Gewalt durch unabhängige spezialisierte Institutionen vorzunehmen.
5. Die europäischen, arabischen und amerikanischen Partner müssen ihre Unterstützung für die algerische Regierung von der Situation der Menschenrechte abhängig machen; sie könnten gegenüber den algerischen Verantwortlichen intervenieren, damit eine internationale Untersuchungskommission ins Land kann. Waffenverkäufe sollten gestoppt werden, da die Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden.
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1- http://www.algeria-watch.de/mrv/2002/aw_dossier_2002.htm
2- Letzter Bericht der Nationalen Untersuchungskommission über die Ereignisse in der Kabylie, Le Jeune Indépendant, 30 décembre 2001, http://www.algeria-watch.de/farticle/revolte/issad_complement.htm
3- http://www.algeria-watch.de/farticle/docu/decret1992.htm
4- FIDH: La levée du voile, l’Algérie de l’extrajudiciaire et de la manipulations, Algérie, le livre noir, La Découverte, 1998, p. 65.
5- Sous la section 4 bis : Des crimes qualifiés d’actes terroristes ou subversifs,
http://www.algeria-watch.de/mrv/mrvrap/extrait_code_penal.htm
6- Siehe den oben zitierten Bericht der FIDH, S. 96 et l’Arrêté interministériel relatif au traitement de l’information à caractère sécuritaire : http://www.algeria-watch.de/farticle/docu/censure.htm
7- Centre territorial de recherche et d’investigation.
8- Algeria-Watch et Salah-Eddine Sidhoum, Liste de 1000 disparus, 11 janvier 2002
9- Salah-Eddine Sidhoum, Chronologie d’une tragédie cachée (1992-2002), Algeria-Watch, 11 janvier 2002
10- An Anatomy of the Massacres, p. 124, in An Inquiry into the Algerian Massacres, edited by Hoggar Books, 1999.
11- AIS, Armée islamique du Salut, islamische Heilsarmee, wird als bewaffneter Arm der FIS bezeichnet.
12- Nesroulah Yous avec la collaboration de Salima Mellah, Qui a tué à Bentalha, La Découverte, p. 157-192.
13- Y.B. et Samy Mouhoubi, Algérie : Un colonel dissident accuse, Le Monde, 26 novembre 1999 http://www.algeria-watch.de/mrv/mrvreve/maol5.htm
14- La Tribune, 16 janvier 2000
15- http://www.algeria-watch.de/mrv/mrvdisp/pacha.htm
16- Le Monde et Libération, 5 janvier 2001
17- Salah-Eddine Sidhoum, Liste non exhaustive des victimes des émeutes en Algérie (avril-juin 2001) http://www.algeria-watch.de/farticle/revolte/liste_morts.htm
18- Rapport préliminaire de la Commission nationale d’enquête sur les événements de Kabylie. (Juillet 2001), Publié par Algeria Interface, 27 juillet 2001, http://www.algeria-watch.de/farticle/revolte/issad_rapport.htm
19- Yassin Temlali, L’ancien chef des patriotes de Relizane accusé d’assassinat d’un de ses hommes, Algeria Interface, 27 avril 2001, http://www.algeria-watch.de/mrv/mrvmass/fergane.htm
20- Siehe Algeria-Watch, http://www.algeria-watch.de/mrv/mrvrepr/bouhadef_suite.htm
21- Salah-Eddine Sidhoum, Le parcours du supplicié. De l’arrestation rocambolesque à la détention arbitraire. Témoignages. Texte qui sera prochainement rendu public sur le site d’Algeria-Watch.
22- Brahim Taouti, La torture dans l’Algérie d’aujourd’hui, algeria-watch, Januar 2000, http://www.algeria-watch.de/farticle/justice/torture_taouti.htm
23- » On nous a traités comme des terroristes « , Le Matin, 19 juin 2001, http://www.algeria-watch.de/farticle/kabylie/apres_manif.htm
24- Me Mahmoud Khelili, La torture en Algérie (1991-2001), algeria-watch, octobre 2001, http://www.algeria-watch.de/mrv/mrvtort/torture_khelili.htm
25- Y.B. et Samy Mouhoubi, Algérie : Un colonel dissident accuse, Le Monde, 26 novembre 1999, http://www.algeria-watch.de/mrv/mrvreve/maol5.htm
26- Farid Alilat et Nadir Benseba, Retour sur les événements, Le Matin, 16 mai 2001, http://www.algeria-watch.de/farticle/kabylie/retour.htm
27- Liste de 1000 disparus, op. cit.
28- Algeria-Watch : Les « disparitions » en Algérie suite à des enlèvements par les forces de sécurité, mars 1999, http://www.algeria-watch.de/farticle/aw/awrapdisp.htm
29- Liste de disparus, op. cit.
30- Algeria-Watch, Fallbeispielen von Verschwundenen, April 2000, http://www.algeria-watch.de/infomap/infom12/i12faelle.htm
31- Liste de 1000 disparus, op. cit.
32- idem
33- idem
34- Algeria-Watch et Salah-Eddine Sidhoum, Liste des exécutions sommaires, 11 janvier 2002
35- idem
36- Mohamed Mehdi, « Mort non naturelle », témoignages de Kabylie (Tizi-Ouzou, mai 2001), Algeria-Watch, 1 juin 2001, http://www.algeria-watch.de/farticle/kabylie/mort_non_naturelle.htm