Ali Drif, Opfer einer illegalen Abschiebung aus Frankreich, ist nach seiner Ankunft in Algerien verschwunden

Observatorium für Menschenrechte in Algerien

Ali Drif, Opfer einer illegalen Abschiebung aus Frankreich, ist nach seiner Ankunft in Algerien verschwunden

15. März 2005

Am 26. Februar 2005 um fünf Uhr morgens, zwei Stunden vor seiner Freilassung, wurde der in Frankreich geborene Algerier Ali Drif, aus dem Gefängnis Saint-Paul in Lyon von Beamten der Grenzpolizei entführt und nach Marseille verschleppt, von wo aus er mit dem Schiff nach Algier abgeschoben wurde. Das Abschiebeverfahren wurde vom Polizeipräsidium Lyon eingeleitet, ohne dass der Betroffene und sein Anwalt davon informiert wurden. Die Entführung hinderte Ali Drif daran, einen Richter anzurufen, um diese Entscheidung der Verwaltung überprüfen zu lassen.

Ali Drif konnte vom Schiff aus seine Frau kurz anrufen und bat sie, die Familie in Algerien von seiner Ankunft zu benachrichtigen. In Algier ging eine Rechtsanwältin zum Hafen, doch erhielt sie keine Information über ihn. Zwei Tage später erfuhr die Familie, dass er im Zentralkommissariat von Algier festgehalten wurde. Als sein Rechtsanwalt dort nach ihm fragte, erhielt auch er keine Information. Es war zu befürchten, dass er gefoltert und womöglich verschwinden würde. Nach 10 Tagen geheimer Haft wurde Ali Drif freigelassen, ohne misshandelt worden zu sein.

Rückblick auf eine verzwickte Angelegenheit

Ali Drif, 44 Jahre alt, verheiratet und Vater von vier Kindern, ist Informatik-Ingenieur. 1995 wurde er auf der Grundlage von Verdächtigungen mit weiteren 17 Personen festgenommen. Er wurde beschuldigt, einer « kriminellen Vereinigung mit einem terroristischen Vorhaben » anzugehören. Er verbrachte 20 Monate, vom 13. September 1995 bis zum 24. Oktober 1997, in Untersuchungshaft und wurde anschließend, ohne vor Gericht gestellt zu werden, freigelassen. Am 30. Juni 1998 sprach ihn das Strafgericht Paris mangels Beweisen frei.

Am 22. Oktober 1999 verurteilte ihn das Berufungsgericht von Paris zu drei Jahren Haft und einem endgültigen Aufenthaltsverbot in Frankreich. Er wurde aber nicht vom Haftrichter dazu aufgefordert, seine restliche Gefängnisstrafe abzusitzen. Nach seiner Freilassung im Oktober 1997 arbeitete er als Unternehmer in der Holzbranche in Decines bei Lyon.

Im September 2004 erlitt die Familie Drif einen Autounfall, den ein Gendarm in Rente durch Missachtung einer Ampel verursachte. Alle Familienmitglieder wurden ins Krankenhaus gebracht und Ali Drif wurde von der Polizei vorgeladen. Dies führte zur Wiederaufnahme seines Verfahrens. Er wurde sofort, am 20. September, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in Paris inhaftiert, um seine restliche Gefängnisstrafe abzusitzen. Er sollte am 26. Februar 2005 freigelassen werden. Sein Rechtsanwalt in Frankreich, Jacques Debray, hatte vorher vor dem Berufungsgericht einen Widerspruch gegen das Aufenthaltsverbot eingelegt.

Doch in der Zwischenzeit wurde Ali Drif abgeschoben. Am 27. Februar kam er in Algier an und wurde in geheime Haft genommen. Weder seine Familie noch sein Rechtsanwalt wussten, wo er sich befand. Seit der Einführung des Antiterrorgesetzes im September 1992 kann die Garde-à-vue-Haft bis zu 12 Tage dauern. In dieser Zeit läuft ein Gefangener Gefahr, gefoltert zu werden und zu verschwinden.

Wir protestieren aufs Schärfste gegen die Abschiebung, die illegal vorgenommen wurde, ohne dass Drif die vom Gesetz vorgesehenen Rechte in Anspruch nehmen konnte. Wir fordern, dass die französischen Behörden das Aufenthaltsverbot aufheben, da es sich um eine « Doppelbestrafung » handelt.

Wir fordern, dass Herr Drif, wenn er dies wünscht, umgehend nach Frankreich, wo seine Familie lebt und er seinem Beruf nachgeht, zurückkehren kann.