Der Prozeß des mutmaßlichen Mörders von Abdelkader Hachani
Algeria-Watch, Infomappe 16, April 2001
Am 13. April 2001 fand der Prozeß von Fouad Boulemia statt, der des Mordes an Abdelkader Hachani, der Nummer drei der FIS, beschuldigt wird. Sieben Stunden später stand das Urteil fest: Boulemia wurde zum Tode verurteilt.
Am 22. November 1999 wurde Hachani bei seiner Zahnärztin von einem Mann erschossen, der daraufhin die Flucht ergriff. Am 12. Dezember wurde Fouad Boulemia festgenommen., Er soll die Tatwaffe und die Ausweispapiere des Ermordeten bei sich gehabt haben. Während der Verhandlungen sagte er, er habe am Tag seiner Festnahme keine Waffe getragen. Er habe zwar den bewaffneten Gruppen angehört aber nicht den Mord begangen. Er sei gefoltert worden, und der Geheimdienstchef, Mohamed Medienne, persönlich sei mehrmals zu ihm in die Zelle gekommen und habe ihm gezwungen, die Tat zu gestehen. Drei der vorgeladenen Zeugen behaupten, den Täter wiederzuerkennen, darunter eine Krankenschwester. Boulemia, der sich zu Wort meldet, fragt sie nach den Umständen der Gegenüberstellung mit ihm. Sie seien von 15 Offizieren umringt worden, die alle auf sie eingeredet und sie bedroht hätten. Zwei weitere Zeugen sagen, daß sie ein Auto vor der Zahnarztpraxis gesehen hätten, und die Insassen hätten mit Sprechfunkgeräten hantiert. Sie seien auch nicht weggefahren, als die Polizei am Tatort ankam. Diese Männer sind unbekannt, es wurde aber nicht nach ihnen gefahndet und sie werden nicht geladen. Alle anderen Zeugen haben dem nicht viel hinzuzufügen, da sie entweder nichts gesehen haben oder gar nicht zugegen waren. Der Anwalt bemerkt, daß die Zeugin, die scheinbar Boulemia ganz sicher erkannt hat, zu einem früheren Zeitpunkt einen anderen Verdächtigten genauso sicher erkannt haben soll. Auch widersprechen die von ihr in einer ersten Anhörung gemachten Beschreibungen des Täters den Tatsachen. Sie hat von einem großen, starken und dunkelhäutigen Mann gesprochen, Boulemia ist mittelgroß, schmächtig und sehr weiß. Nichtsdestotrotz bemüht sich das Gericht nicht um weitere Informationen. Das Todesurteil ist längst gefällt. (siehe Le Matin, La Tribune, Liberté, Le Jeune Indépendant vom 14. April 2001 und den Artikel von Daikha Dridi in Le Quotidien d’Oran vom 16. April 2001, der zensiert wurde und vollständig auf der Webseite von algeria-watch www.algeria-watch.org zu lesen ist)