Festnahme von Soufiane Naami bei seiner Ankunft am Flughafen in Algier

Festnahme von Soufiane Naami bei seiner Ankunft am Flughafen in Algier

Algeria-Watch, 17. April 2006

Soufiane Naami kam am 6. April 2006 um 8 Uhr morgens am Flughafen von Algier aus Ouagadougou (Burkina Faso) an. Sofort bei seinem Ausstieg aus dem Flugzeug wurde er von nicht identifizierten Sicherheitskräften festgenommen und an einen unbekannten Ort gebracht. Sein Vater, der ihn abholen wollte, hat ihn nicht sehen können. Er hat auch nicht erfahren können, welcher Dienst die Festnahme vorgenommen hat.

Soufiane Naami lebte seit Anfang der siebziger Jahre mit seiner Familie in Frankreich. Er gehörte zu den Männern, die von Innenminister Charles Pasqua am 2. August 1994 in der Kaserne von Folembray inhaftiert und später nach Burkina Faso deportiert wurden. Damals wollte Pasqua eine harte Gangart gegen Islamisten zur Schau stellen und ein Exempel statuieren. Nach der Entführung von drei französischen Konsularangestellte in Algier im Oktober 1993 wurden großangelegte Razzien von der Polizei in Frankreich durchgeführt. Zehntausende wurde auf den Straßen kontrolliert, und 24 Männer wurden, ohne dass ihnen eine Straftat vorgeworfen werden konnte, festgenommen und unter Hausarrest gestellt.

In Algerien war am 3. August 1994 eine von französischen Gendarmen und Konsularangestellten bewohnten Wohnanlage von einem Kommando der GIA angegriffen worden. In wenigen Tagen wurden in Frankreich wieder einmal über 20 000 Personen kontrolliert; in Nacht- und Nebelaktionen überfiel die französische Polizei Dutzende von Wohnungen von angeblich Verdächtigen. Und 19 der unter Hausarrest stehenden Männer wurden im Zuge dieser Großoffensive nach Burkina Faso deportiert. Die französische Regierung behauptete, dass sie eine Gefahr für die Sicherheit der Franzosen seien, und Pasqua meinte: « Soll ich warten bis in unserem Land Bomben hochgehen und Franzosen ermordet werden, um durchzugreifen? »

Sechs der deportierten Männer leben heute noch in Burkina, ohne dass der Ausweisungsbefehl aufgehoben wurde. Sie sind weder angeklagt noch verurteilt worden, können aber auch nicht nach Frankreich zurück, wo ihre Familien leben. Soufiane Naami ist einer von ihnen. Er heiratete in Burkina und ist Vater von zwei Kindern. Seine Familie in Frankreich hat ihn seit 12 Jahren nicht gesehen. Sein Vater, der in Algerien zu Besuch war, drängte ihn nach Algerien zu reisen, um ihn endlich wieder zu treffen. Die algerischen Behörden hätten ihm versichert, dass sein Sohn nichts zu befürchten habe und problemlos nach Algerien reisen könne. Soufiane Naami wandte sich an den algerischen Botschafter in Burkina Faso. Dieser versicherte ihm ebenfalls, dass er nach Algerien gehen könne, ohne verhaftet zu werden. Soufiane Naami war nie wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt worden, weder in Algerien noch in Frankreich. Nichts anderes liegt gegen ihn vor als dieser Ausweisungsbefehl aus Frankreich von 1994, der willkürlich ausgeführt wurde, ohne dass die Justiz eine Entscheidung getroffen hätte.

Am 8. April erfuhr seine Familie, dass Soufiane in einer Kaserne des Geheimdienstes (DRS) in Ben Aknoun (Algier) festgehalten wurde. Der Vater konnte dort mit den Wärtern sprechen, die ihm mitteilten, dass Soufiane verhört wurde. Darüber hinaus würden Ermittlungen eingeleitet und zusätzliche Informationen von den französischen und burkinabesischen Behörden über ihn angefordert.

Am 15 April, nach 10 Tagen Garde-à-Vue Haft in der Kaserne von Chateauneuf ist Soufiane Naami freigelassen worden. Er wurde fünf Mal von fünf verschiedenen Geheimdienstoffizieren verhört. Die Fragen betrafen vor allem seine Aktivitäten in Frankreich, bevor er deportiert wurde. Denn die Ermittler meinten, dass er nicht grundlos nach Burkina abgeschoben worden sein könne. Allerdings wurde er nicht misshandelt oder gefoltert.

Ihm wurde eine unbefristete Bewährungszeit auferlegt. Er unterliegt für unbestimmte Zeit der Kontrolle durch die Justizbehörden und muss sich jeden Samstag bei der Staatsanwaltschaft in El-Harrach melden. Er darf das Land nicht verlassen, obwohl seine Ehefrau und Kinder in Burkina Faso leben. Ihm wurde auch mitgeteilt, dass die Angelegenheit viel schneller geregelt werden würde, hätte er die « Versöhnung » akzeptiert.

Soufiane Naami lebt jetzt in der Ungewissheit über die Ergebnisse der Ermittlungen, ohne zu wissen, wann er Algerien wieder verlassen und nach Burkina zurückkehren kann.

Dieses Beispiel macht deutlich, dass für viele algerische Oppositionelle weiterhin eine Rückkehrgefährdung besteht. Die deutschen Behörden schieben Sympathisanten oder Mitglieder der FIS nach Algerien ab und behaupten, dass seit dem Erlass des Gesetzes der « zivilen Eintracht » in 1999 diese Personengruppe keine Verfolgung in Algerien zu befürchten habe. Die im Februar 2006 erlassene Verordnung zur Ausführung der « Charta für den Frieden und die nationale Versöhnung » bekräftigt die deutsche Regierung in ihrer Auffassung, FIS-Anhänger könnten nach Algerien zurückkehren. Die Realität sieht allerdings ganz anders aus. Oppositionellen, ob sie FIS-Anhänger waren oder nicht, werden einer Art « Gewissensprüfung » unterzogen. Eine Voraussetzung, um der Verfolgung entgehen zu können, ist die « Charta für den Frieden und die nationale Versöhnung » für gut zu befinden und möglicherweise auf eine Kollaboration mit den algerischen Sicherheitskräften einzugehen. Die Personen, die das vom Militär verordnete Gesetz nicht akzeptieren, gelten als Verdächtige. Dieses Gesetz sieht die Amnestie für alle Sicherheitskräfte vor. Kein Opfer kann Anzeige gegen seine Folterer erstatten.

Der Schritt von der Ablehnung der Charta zu strafbaren Aktivitäten ist diesem Gesetzestext folgend schnell vollzogen: Denjenigen, die schriftlich oder mündlich « die Wunden der nationalen Tragödie nutzen oder instrumentalisieren, um den Staat zu schwächen, seine Institutionen anzugreifen und die Ehre seiner Vertreter zu verletzen oder dem internationalen Ansehen Algeriens zu schaden » wird eine Haftstrafe von 3 bis 5 Jahren angedroht.