Untersuchung gegen Ex-Minister Algeriens

Bundesstrafgericht

Untersuchung gegen Ex-Minister Algeriens

NZZ, 2. August 2012

Das Bundesstrafgericht lässt zu, dass die Bundesanwaltschaft gegen einen früheren algerischen Verteidigungsminister wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen in den Jahren 1992 bis 1999 vorgeht. Das ergibt sich aus einer Medienmitteilung des Gerichts.
Merken E-Mail Drucken

fel. Bellinzona Das Bundesstrafgericht lässt zu, dass die Bundesanwaltschaft gegen einen früheren algerischen Verteidigungsminister wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen in den Jahren 1992 bis 1999 vorgeht. Das ergibt sich aus einer Medienmitteilung des Gerichts, die sich über den Namen des erfolglosen Beschwerdeführers ausschweigt. Laut einer Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur handelt es sich dabei um Khaled Nezzar, der von 1990 bis 1994 algerischer Verteidigungsminister war und im Oktober 2011 in Genf verhaftet worden war.

Damit macht die Bundesanwaltschaft – laut Pressemitteilung erstmals – von der ihr 2011 übertragenen exklusiven Kompetenz zur Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen Gebrauch. Im Weiteren bringt auch die Urteilsbegründung nicht in allen Punkten die erwünschte Klarheit. Bejaht wird, dass die Voraussetzungen für einen allfälligen Prozess vor Bundesstrafgericht erfüllt sind, obwohl keine der Nezzar vorgeworfenen Taten in der Schweiz verübt wurde. Zur Frage, ob unter Umständen völkerrechtliche Immunität einer Strafverfolgung entgegenstehen könnte, gelangt das Urteil aufgrund sehr ausführlicher Darlegungen zum Schluss, dass es widersprüchlich wäre, einerseits schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit weltweit den Kampf anzusagen und anderseits die Regeln der Immunität so weit auszulegen, dass gegen mutmasslich schuldige Potentaten nicht einmal eine Untersuchung eingeleitet werden könnte.

Urteil BB.2011.140 vom 25. 7. 12 – rechtskräftig.