Der Mann, dessen Schicksal Guantanamo ins Wanken bringt

PRÄZEDENZFALL BOUMEDIENE

Der Mann, dessen Schicksal Guantanamo ins Wanken bringt

Von Marc Pitzke, New York, 13. Juni 2008 http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,559433,00.html 13.

Der Oberste US-Gerichtshof hat den Häftlingen von Guantanamo Zugang zu ordentlichem Rechtsschutz gewährt. Hinter dem bahnbrechenden Grundsatzurteil steckt das tragische Schicksal eines einzelnen Mannes. Der Fall Boumediene könnte nun das Ende des Lagers einläuten.

New York – Sein Name ist Lakhdar Boumediene. Er wurde am 27. April 1966 in Ain Soltgane Saeda in Algerien geboren, hat aber bosnische Staatsangehörigkeit. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Auf dem einzigen Bild, das von ihm bekannt ist, trägt er schwarzes, sauber gekämmtes Haar, einen schmalen Schnäuzer und einen hellen Anzug mit Krawatte. Er lächelt. In Guantanamo wird er unter der Häftlingsnummer 10005 geführt.

Gefangener Boumediene: Nummer 319 auf Seite 8 DoD

Gefangener Boumediene: Nummer 319 auf Seite 8 Boumediene, 42, ist einer von noch rund 270 Insassen des berüchtigten amerikanischen Gefangenenlagers Guantanamo auf Kuba. Er sitzt dort seit Januar 2002 ein. Das Pentagon bestätigte seine Existenz erstmals offiziell im Mai 2006, als es widerwillig und auf Druck der Gerichte eine 18-seitige Liste mit damals 759 Guantanamo-Häftlingen öffentlich machte. Boumediene war darauf die laufende Nummer 319, auf Seite 8 des Dokuments.

Über Nacht freilich ist Boumediene nicht mehr nur einem engen Zirkel vertraut. Das gestrige, bahnbrechende Grundsatzurteil des Obersten US-Gerichtshofs zur Rechtshilfe für die Häftlinge in Guantanamo trägt seinen Namen. Er fungierte als Hauptkläger in diesem historischen Präzedenzverfahren, das nun zum Sargnagel für das umstrittene Lager werden könnte – zumindest in der bisherigen, rechtsfreien Form.

Die Insassen von Guantanamo, so befand der Supreme Court nämlich, könnten nicht länger ohne ordentliche Rechtshilfe dort festgehalten werden – sondern dürften ihre Inhaftierung ab sofort vor normalen US-Gerichten anfechten. Damit entfällt die argumentative Grundlage des Weißen Hauses für Guantanamo als Schattenreich jenseits der US-Verfassung. « Es ist Zeit », sagte Steven Shapiro, der Chefjurist der Bürgerrechtsorganisation ACLU, zu SPIEGEL ONLINE, « Guantanamo zu schließen. »

Verdächtige Telefonate nach Afghanistan und Pakistan

« Boumediene u.a. gegen Bush, Präsident der Vereinigten Staaten u.a., Nr. 06–1195. » Unter diesem Titel und Aktenzeichen wird das Urteil in die Geschichtsbücher eingehen. Dahinter verbirgt sich aber das tragische Schicksal eines einzelnen Menschen – ein Schicksal, das die ganze Unsäglichkeit Guantanamos zeigt.

Lakhdar Boumediene kam während des Bosnien-Kriegs von Algerien nach Sarajewo. Er war ein muslimischer Freiheitskämpfer, der nach Angaben seiner Anwälte nach dem Krieg – wie so viele – zum humanitären Helfer wurde und unter anderem für den Roten Halbmond arbeitet. 1998 bekam er die bosnische Staatsbürgerschaft.

Boumedienes Guantanamo-Odyssee ist in Justizakten, Menschenrechtsberichten und in der US-Presse dokumentiert. Sie begann Anfang Oktober 2001 – knapp einen Monat nach den Terroranschlägen des 11. September.

Da meldeten Geheimdienstler an der US-Botschaft in Sarajewo « verstärkten Funkverkehr », der auf ein geplantes Qaida-Attentat auf die Vertretung hindeute. Die bosnische Polizei verhaftete daraufhin im Auftrag der USA den gebürtigen Algerier Bensayah Belkacem, der verdächtige Telefonate mit Gesprächspartnern in Afghanistan und Pakistan geführt haben soll, und fünf seiner Bekannten. Einer von ihnen war Lakhmar Boumediene.

« Das Verhalten der Amerikaner grenzte an Hysterie »

Die Männer wurden sofort konspirativ die « Algerian Six » genannt. Sie seien, sagte der frühere US-Generalstaatsanwalt Seth Waxman, der Boumedienes Sache jetzt vor dem Supreme Court verhandelte, « ihren Häusern, Frauen und Kindern entrissen » worden.

Drei Monate saßen sie in einem bosnischen Gefängnis, während die Justizbehörden nach konkreten Beweisen für den Attentatsvorwurf suchten. Doch es fand sich nichts. Schließlich empfahl die Staatsanwaltschaft dem Obersten Gericht Bosniens, die Männer wieder freizulassen. Das Gericht folgte diesem Antrag und ordnete ihre Freilassung für den 18. Januar 2002 an – aus « Mangel an Beweisen ».

Washington setzte die Regierung von Bosnien-Herzegowina aber unter politischen Druck, die Männer stattdessen an die USA auszuliefern. Andernfalls würde man seine Truppen aus dem instabilen Land abziehen, zitierte der frühere Uno-Beauftrage für Bosnien-Herzegowina, Wolfgang Petritsch, die US-Drohungen.

« Es gab nicht ein einziges Stück glaubhafter Beweise gegen die Algerier », sagte Srdjan Dizdarevic, der Präsident der bosnischen Abteilung des Helsinki Committees for Human Rights, der « Washington Post » später. « Doch die Drohungen der Amerikaner waren enorm. Ihr Verhalten grenzte an Hysterie. »

Die Odyssee der « Algerian Six » Und so wurden die sechs Männer – gegen den erklärten Willen des Gerichts – nicht freigelassen, sondern in Sarajewo direkt an wartende US-Soldaten übergeben. Überwacht habe diese Aktion, so Petritsch, der US-General John Sylvester, damals Kommandeur der internationalen Bosnien-Schutztruppe Sfor.

Den Männern seien « Kapuzen und Handschellen angelegt » worden, rekonstruierte ihre Anwältin Melissa Hoffer später. Man habe sie « in wartende Autos bugsiert », obwohl sich eine « große Menge versammelt » habe, « um ihre Festnahme zu verhindern ». Vergeblich.

Augenzeugen sprachen von einer aufgebrachten Menge von rund 150 Menschen, die den Abtransport und die Auslieferung der Sechs an die Amerikaner blockieren wollten. Darunter auch entsetzte Familienmitglieder: « Ehefrauen versuchten noch, einen Blick auf ihre Männer zu erhaschen », so Hoffer. Es half nichts.

Endstation: Camp X-Ray in Guantanamo. Dort war Boumediene einer der ersten Häftlinge.

Die « Tipton Three » – drei Briten, die zur gleichen Zeit ebenfalls nach Guantanamo gekommen waren und 2004 freigelassen wurden – berichteten über das Leiden der « Algerian Six » in dem Lager. « Sie kamen fünf Tage nach uns an. Sie wurden besonders schlecht behandelt. Sie wurden alle zwei Stunden verlegt. Sie wurden stundenlang verhört. Ihnen wurden kurze Fußketten angelegt. Sie wurden des Schlafes beraubt. »

Auch Anwältin Hoffer beschrieb diese Torturen unter Berufung auf ihre Klienten. Sie seien « regelmäßig gefoltert » worden, um « der Disziplin im Lager Nachdruck zu verleihen ». Man habe die Häftlinge in ihrer « Menschlichkeit herabgewürdigt ».

So sei Boumediene gleich nach seiner Ankunft in Guantanamo einem 13-tägigen « extremen Verhör » bei « fast völligem Schlafentzug » unterzogen worden. Seine Wächter hätten ihn misshandelt und gedroht, ihn nach Jordanien zu schicken, wo « sie ihn zum Reden bringen könnten », oder in ein US-Gefängnis, wo er vergewaltigt würde. Insgesamt habe Boumediene 100 bis 200 Verhöre durchlitten.

Diese Behauptungen werden durch einen Untersuchungsbericht der New Yorker Menschenrechtsgruppe Center for Constitutional Rights (CCR) im Detail bestätigt.

Heillose Verwirrung vor dem Militärtribunal

Im Oktober 2004 wurden die Männer erstmals einem Militärtribunal in Guantanamo vorgeführt. Die Protokolle, die kürzlich veröffentlicht wurden, zeugen von heilloser Verwirrung – auch auf Seiten der Militärs. « Wir haben keine Ahnung, wessen ihr beschuldigt werdet », sagte ein Offizier, dessen Name geschwärzt wurde, demzufolge. Die Männer blieben dennoch in Haft – nun offiziell zu « feindlichen Kämpfern » deklariert.

Im selben Jahr wurden sie von der bosnischen Staatsanwaltschaft von jeder Schuld entbunden. Im Februar 2005 schrieb der bosnische Ministerpräsident Adnan Terzic persönlich an US-Außenministerin Condoleezza Rice und bat um die Freilassung der Sechs. Rice lehnte ab: Die Männer « besitzen weiterhin wichtige Geheimdienstinformationen ».

Jedes Jahr wurden sie erneut einem Tribunal vorgeführt. Jedes Jahr wurde ihr Status bestätigt.

Eine Gruppe von US-Anwälten nahm sich der Männer an, unterstützt vom CCR und mehr als 500 Freiwilligen. Sie klagten auf das Recht der Häftlinge auf « habeas corpus », das Recht auf richterliche Haftprüfung. Der Fall kletterte durch die Instanzen, bis er schließlich im Juni 2007 am Obersten US-Gerichtshof landete, der ihn anfangs ablehnte, seine Haltung aber revidierte.

« Symbol für alles, was falsch ist am Kampf gegen den Terror »

Boumediene und seine Leidensgenossen seien in Guantanamo « in einem juristisch schwarzen Loch eingesperrt » gewesen, sagte Guantanamo-Anwalt Jonathan Hafetz SPIEGEL ONLINE. Er hat einen « amicus brief » – eine unterstützende Sachverständigeneingabe – für das Supreme-Court-Verfahren der Männer verfasst. Die Behandlung der Männer « sei ein Symbol für all das, was am amerikanischen Ansatz zur Terrorbekämpfung falsch ist ».

Am 5. Dezember 2007 kam es vor dem Supreme Court zur mündlichen Verhandlung. Sie dauerte 80 Minuten. Beobachter gingen anschließend davon aus, dass das höchste Gericht die Klage ablehnen würde. Dann zogen sich die Bundesrichter zurück – bis gestern.

Lakhdar Boumediene darf nun vor einem ordentlichen US-Bezirksgericht in Washington gegen seinen weiteren Verbleib in Guantanamo Einspruch einlegen. Das Verfahren werde, sagte die Guantanamo-Anwältin Barbara Olshansky SPIEGEL ONLINE unter Tränen, « in den nächsten Tagen, spätestens nächste Woche ins Rollen kommen ».

Dann wird Boumediene seinen 89. Haftmonat angetreten haben.