Fluchtalternative arabische Länder ?

Fluchtalternative arabische Länder?

algeria-watch, Mai 1998

algeria-watch hat mehrere Berichte von Flüchtlingen, die nach ihrer Flucht aus Algerien in verschiedenen arabischen Ländern Zuflucht suchten. Diese Erfahrungen, auf die diese kurze Darstellung sich stützt, lassen deutlich werden, daß die arabischen Länder im allgemeinen keinen sicheren Schutz für algerische Flüchtlinge bieten. In all diesen Ländern gibt es nicht die gesetzlich geregelte Institution des Asyls, Willkür herrscht vor und algerische Flüchtlinge werden entweder erst gar nicht aufgenommen oder müssen eine sehr unsichere Situation ertragen, da viele Länder Abschiebungen nach Algerien vornehmen. So gesehen erweist sich die von manchen deutschen Behörden vorgebrachte Behauptung, die arabischen Länder stellten eine Fluchtalternative dar, als auf fehlenden oder falschen Informationen basierend oder gar als glatter Zynismus.

« Ich bin seit fünf Jahren auf der Flucht und durch viele Länder gezogen auf der Suche nach einem sicheren Ort. Ich war in Tunesien, Libyen, Jemen, Sudan, Türkei und jetzt bin ich in Syrien. Für Algerier gibt es keinen sicheren Ort. Wir werden gejagt, in Gefängnisse gesteckt, uns werden die Papiere abgenommen und zuletzt werden wir abgeschoben, in ein Drittland oder direkt nach Algerien. Ich hoffe nun darauf, daß ein westliches Land meinem Asylgesuch stattgibt. »

Gleich nach dem Abbruch der Wahlen und den großen Verhaftungswellen sind Algerier, in ihrer Mehrzahl Anhänger oder Sympathisanten der FIS (Islamische Rettungsfront), in die Nachbarländer Tunesien und Libyen geflohen. Um nach Tunesien einzureisen brauchen Algerier kein Visum, und sie können sich drei Monate lang dort aufhalten. Doch ohne Aufenthaltserlaubnis können sie weder arbeiten, studieren noch eine Wohnung mieten. Hinzu kommt, daß permanent Straßenkontrollen durchgeführt werden und der algerische Geheimdienst in Tunesien sehr aktiv ist. Zwischen der algerischen und tunesischen Regierung wurde ein Rücknahmeabkommen unterzeichnet.

Nach Libyen sind in den ersten Jahren nach 1992 Tausende geflohen und viele konnten sich etablieren, fanden eine Arbeit und schienen in Sicherheit zu sein. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den libyschen und algerischen Behörden wurde 1995 beschlossen, und somit veränderte sich die Lage schlagartig. Hunderte wurden verhaftet und ohne Anklage, ohne Prozeß und offensichtlichen Grund in Gefängnissen inhaftiert. Dort sind sie heute noch. Anderen wurden die Ausweispapiere abgenommen. Zum gleichen Zeitpunkt wurden etwa 130 Personen nach Algerien abgeschoben. Seitdem sind – unseren Informationen nach – keine Abschiebungen mehr vorgenommen worden, doch die Lage ist sehr unsicher geblieben. Die algerischen Flüchtlinge werden observiert, auch vom algerischen Geheimdienst, und immer schwebt die Drohung über ihnen, willkürlich inhaftiert oder abgeschoben zu werden. Es ist nicht mehr einfach, eine Arbeit zu finden und es ist praktisch unmöglich offiziell aus Libyen auszureisen.

Der Sudan läßt keine Algerier einreisen. Auf der internationalen Ebene hat der Sudan den Ruf, « terroristische » Organisationen zu unterstützen. Die sudanesischen Behörden versuchen sich davon frei zu machen, indem sie z.B. algerischen Flüchtlingen kein Asyl gewähren. Die wenigen Personen, die in den Sudan geflohen sind, berichten, die Lage dort sei sehr schwer zu ertragen: die materielle Versorgung ist unzureichend, da es praktisch keine Arbeitsmöglichkeiten gibt, und eine Unterstützung von außen ist nicht vorgesehen.

Die Einreise in den Jemen erfolgt nur mit einem Visum, was die Möglichkeit, in das Land zu gelangen, stark einschränkt. Dennoch sind selbst Personen mit einem Visum festgenommen worden. Ihnen wurden die Papiere entwendet und sie wurden verhört. Es müssen Algerier in Haft sein, die ausreisen müssen. Allerdings wird ihnen die Option des Abschiebungsort freigegeben und viele wählen Syrien aus.

Die Einreise in Syrien erfordert kein Visum. Das hatte zur Folge, daß Tausende algerischer Flüchtlinge in das Land einreisten. Später holten viele auch ihre Familien nach und begannen sich in dem Land zu etablieren. Die Möglichkeiten, den Lebensunterhalt zu bestreiten, sind in Syrien sehr begrenzt: zum einen gibt es nur wenige Arbeitsstellen und zum anderen, wenn die Personalpapiere der Flüchtlinge ablaufen, wird keine Verlängerung oder Erneuerung von seiten der algerischen Behörden in Syrien durchgeführt. Dies bedeutet, daß nicht nur die Arbeitssuche erschwert ist, sondern keine Wohnungen angemietet werden können, und ganz allgemein, daß diese Personen sich ohne gültige Ausweise im Land aufhalten müssen. Dennoch war das Hauptanliegen, nämlich in Sicherheit zu sein, für einige Jahre garantiert. Die algerischen Exilgruppen werden zwar observiert und eine politische Betätigung ist de facto ausgeschlossen, doch fühlten sich viele bislang in Sicherheit.

Die Lage änderte sich im Spätsommer 1997 nach dem Besuch des algerischen Präsidenten Zeroual in Syrien. Verschärfte Kontrollen in den Wohnungen algerischer Flüchtlinge aber auch auf den Straßen, wurden durchgeführt, manche wurden beim syrischen Sicherheitsdienst vorgeladen, anderen wurden die Ausweispapiere abgenommen.

Allerdings scheinen die syrischen Behörden schon vor dem Besuch Zerouals algerische Staatsangehörige abgeschoben zu haben. Herr Ali Yahia Abdennour, algerischer Rechtsanwalt und Vorsitzender der algerischen Liga zur Verteidigung der Menschenrechte (LADDH), berichtete bei seinem Besuch in Deutschland im April 1997 von vier Algeriern, die aus Syrien nach Algerien abgeschoben wurden und als « verschwunden » galten. Nach vier Monaten tauchten sie wieder auf, und es stellte sich heraus, daß sie in der Haftzeit schwer gefoltert worden waren.

Die Situation verschlechterte sich gleich nach dem erwähnten Besuch des Präsidenten Zeroual durch die Verhaftung von algerischen Flüchtlingen. Die genaue Zahl der Gefangenen ist nicht bekannt und sie werden an einen geheimen Ort gebracht, ohne daß sie Kontakt nach außen knüpfen können.

Von den Inhaftierten sind einige bekannt, darunter A.M., der mitten in der Nacht im September 1997 aus dem Bett geholt wurde und etwa sieben Monate lang an einem unbekannten Ort inhaftiert blieb. Mitterweile wurde er nach Algerien abgeschoben. Seine Ehefrau mit vier Kindern ist seitdem in einer sehr schwierigen ökonomischen Lage. Ein weiterer tragischer Fall betrifft ein Ehepaar mit Kindern, die etwa zur gleichen Zeit festgenommen wurden. Die hochschwangere Frau gebar im Gefängnis und befindet sich weiterhin dort mit dem Säugling und einem Kleinkind. Das Baby leidet unter Asthmaanfällen.

Darüber hinaus sind viele Männer ab September 1997 inhaftiert worden, von denen mittlerweile einige abgeschoben wurden. Anfang April wurden drei Männer aus der Gefangenschaft heraus nach Algerien abgeschoben, darunter ein Mann, der vom UNHCR als Flüchtling anerkannt war. Kurz darauf wurden erneut drei Gefangene nach Algerien abgeschoben. In Algerien erhielten die Familienangehörigen der Abgeschobenen keine Informationen über ihren Verbleib.

Vielen algerischen Flüchtlingen, die aus den Nachbarländern Syriens ausgereist oder abgeschoben wurden, werden von den syrischen Behörden die Ausweispapiere abgenommen und müssen sich regelmäßig bei diesen melden. Manche werden gleich in Abschiebungsgewahrsam festgehalten, bis sie die nötige Summe für ein Flugticket nach Algerien vorlegen, dann werden sie abgeschoben.

« Ich bin vor zwei Wochen nach Syrien gekommen. Mir ging es gut in Algerien. Ich hatte eine Praxis und verdiente gut. Mein Mann, ein Offizier, war mit einer Gruppe von Offizieren 1992 desertiert und hielt sich versteckt. Vor einem halben Jahr begannen manche aus der Gruppe zu verschwinden. Auch mein Mann ist verschwunden. Kurz später erhielt ich eine Vorladung vor dem Militärgericht. Ich bin nicht hingegangen und habe meine Flucht organisiert. Jetzt bedrohen sie meinen Bruder. Nun bin ich hier und bange hier um mein Leben, befürchte, daß sie mich in die Arme derjenigen jagen, die mich suchen. »

Nur eine friedliche Lösung des Konfliktes in Algerien wird dazu führen, daß algerische Staatsangehörige nicht mehr aus Algerien fliehen müssen , sondern nach Algerien zurückkehren können. Doch unter den jetzigen Umständen müssen europäische und arabische Regierungen endlich die Gefahr, die vielen droht, anerkennen und den Betroffenen Schutz gewähren.

 

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